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Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2010 - C-74/10 P   

Volltextveröffentlichungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 9. Februar 2010 von European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-94/07, European Renewable Energies Federation ASBL/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 29.03.2011 - C-352/09  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse

    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und Beschluss vom 29. September 2010, EREF/Kommission, C-74/10 P und C-75/10 P, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat außerdem klargestellt, dass die Tatsachenwürdigung, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage darstellt, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 85, und Beschluss EREF/Kommission, Randnr. 42).

  • EuG, 23.05.2011 - T-226/10  

    [fremdsprachig]

    Die Parteien wurden ebenfalls aufgefordert, sich zur formalen Ordnungsmäßigkeit der Klage in Bezug auf Art. 19 Abs. 3 und 4 sowie Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf Art. 43 § 1 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts sowie auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 29. September 2010, EREF/ Kommission (C-74/10 P und C-75/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) zu äußern, falls die Rechtsanwältinnen, die die Klageschrift im Namen des Klägers unterzeichnet hatten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung mit dem Kläger durch ein Dienstverhältnis verbunden waren.

    Denn der Begriff der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts wird nicht nur positiv, nämlich unter Bezugnahme auf die berufsständischen Pflichten definiert, sondern auch negativ, nämlich durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung (vgl. in diesem Sinne das Urteil Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission u. a., oben in Randnr. 10 angeführt, Randnrn. 44 und 45, sowie den Beschluss vom 29. September 2010, EREF/ Kommission, oben in Randnr. 2 angeführt, Randnr. 53).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-422/11  

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Rechtsvertretung

    Denn der Begriff der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts wird nicht nur positiv, nämlich unter Bezugnahme auf die berufsständischen Pflichten definiert, sondern auch negativ, nämlich durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung (vgl. in diesem Sinne das Urteil [vom 14. September 2010,] Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission u. a., [C-550/07 P, Slg. 2010, I-8301], Randnrn. 44 und 45, sowie den Beschluss vom 29. September 2010, EREF/Kommission, [C-74/10 P und C-75/10 P], Randnr. 53).

Rechtsprechung
   EuGH - C-75/10 P   

Anhängiges Verfahren

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 9. Februar 2010 von der European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-40/08, European Renewable Energies Federation ASBL (EREF)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbefugnisse der

    Ähnlich ist die Praxis bei den Unionsgerichten: zu Klagen, die von Geschäftsführern der Klägerinnen mit Rechtsanwaltszulassung unterzeichnet waren, vgl. die Beschlüsse des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 1999, Euro-Lex/HABM (T-79/99, Slg. 1999, II-3555, Randnrn. 28 und 29), vom 13. Januar 2005, Sulvida/Kommission (T-184/04, Slg. 2005, II-85, Randnrn. 9 und 10), und vom 19. November 2009, EREF/Kommission (T-40/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 25 und 26), wobei gegen letzteren Beschluss ein Rechtsmittel anhängig ist (Rechtssache C-75/10 P, EREF/Kommission); zu einer vom Kläger selbst unterzeichneten Rechtsmittelschrift vgl. außerdem den Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Dezember 1996, Lopes/Gerichtshof (C-174/96 P, Slg. 1996, I-6401, Randnr. 11).
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