Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.2001 - C-76/98 P, C-77/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8396
EuGH, 03.05.2001 - C-76/98 P, C-77/98 P (https://dejure.org/2001,8396)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.2001 - C-76/98 P, C-77/98 P (https://dejure.org/2001,8396)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - C-76/98 P, C-77/98 P (https://dejure.org/2001,8396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dumping - Normalwert - Bestehen eines Patents auf dem Inlandsmarkt des Ausführers - Auswirkungen einer behaupteten Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Einführung ein... es vorläufigen Antidumpingzolls auf die Rechtmäßigkeit der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

  • Europäischer Gerichtshof

    Ajinomoto / Rat

  • Europäischer Gerichtshof

    NutraSweet / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Ajinomoto und NutraSweet / Rat

    Verordnung des Rates Nr. 2423/88, Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a und b
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Abschließender Charakter der im Einleitungssatz des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe b der Antidumping-Grundverordnung genannten Fallgruppen, in denen die ...

  • EU-Kommission

    Ajinomoto und NutraSweet / Rat

  • Wolters Kluwer

    Dumping; Bestehen eines Patents auf dem Inlandsmarkt des Ausführers; Auswirkungen einer behaupteten Rechtswidrigkeit; Rechtmäßigkeit der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

  • Judicialis

    Nr. 2423/88 EWG; ; Nr. 1391/91 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr. 2423/88 EWG; Nr. 1391/91 EWG
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Abschließender Charakter der im Einleitungssatz des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe b der Antidumping-Grundverordnung genannten Fallgruppen, in denen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel der Ajinomoto Co. Inc. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94, Ajinomoto Co. Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.07.1990 - 305/86

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Da sich einesolche Verordnung von der Verordnung zur Einführung vorläufiger Zölle unterscheidet, selbst wenn sie mit ihr so eng verbunden ist, dass sie unter bestimmten Umständen an deren Stelle treten kann (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother Industries/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12, vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20), muss ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Vorschriften beurteilt werden, die für ihren Erlass maßgebend sind.

    In den Rechtsmittelschriften werde weder erklärt, worin sich die vorliegende Rechtssache von derjenigen unterscheide, die dem Urteil Neotype Techmashexport/Kommission und Rat - vgl. dort Randnummer 70 - zugrunde gelegen habe, noch, in welcher Hinsicht dieses Urteil fehlerhaft sei.

    Jedoch betrafen die Unregelmäßigkeiten, um die es in dem Urteil Neotype Techmashexport/Kommission und Rat ging, entgegen dem Vortrag der Rechtsmittelführerinnen nicht nur unbedeutende Gesichtspunkte des Verfahrens zum Erlass der Verordnung, mit der vorläufige Zölle eingeführt wurden.

  • EuG, 18.12.1997 - T-159/94

    Ajinomoto / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union, vertreten durch G. Houttuin und S. Marquardt, als Bevollmächtigte, im Beistand der Rechtsanwälte H.-J. Rabe und G. M. Berrisch, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschriften, die am 20. März 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, haben Ajinomoto Co., Inc., (im Folgenden: Ajinomoto) in der Rechtssache C-76/98 P und The NutraSweet Company (im Folgenden: NutraSweet) in der Rechtssache C-77/98 P gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-159/94 und T-160/94 (Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Slg. 1997, II-2461, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 1391/91 des Rates vom 27. Mai 1991 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 134, S. 1) abgewiesen hat.

  • EuGH, 05.10.1988 - 56/85

    Brother / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Da sich einesolche Verordnung von der Verordnung zur Einführung vorläufiger Zölle unterscheidet, selbst wenn sie mit ihr so eng verbunden ist, dass sie unter bestimmten Umständen an deren Stelle treten kann (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother Industries/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12, vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20), muss ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Vorschriften beurteilt werden, die für ihren Erlass maßgebend sind.

    Dies folge aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Verhältnis zwischen den Verordnungen zur Einführung vorläufiger Antidumpingzölle und denen zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle (Urteile Brother Industries/Kommission, Technointorg/Kommission und Rat, und Neotype Techmashexport/Kommission und Rat).

  • EuGH, 13.02.1992 - C-105/90

    Goldstar / Rat

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Der Gerichtshof hat hierzu festgestellt, dass nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Grundverordnung bei der Ermittlung des Normalwerts vorrangig der im normalen Handelsverkehr tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis zu berücksichtigen ist und dass aus Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Grundverordnung hervorgeht, dass von diesem Grundsatz nur dann eine Ausnahmegemacht werden kann, wenn die gleichartige Ware nicht im normalen Handelsverkehr verkauft wird oder wenn solche Verkäufe keinen zuverlässigen Vergleich zulassen (Urteil vom 13. Februar 1992 in der Rechtssache C-105/90, Goldstar/Rat, Slg. 1992, I-677, Randnr. 12).

    Die auf dem Inlandsmarkt getätigten Geschäfte müssen nämlich einem normalen Verhalten der Käufer entsprechen und auf einer normalen Preisfindung beruhen (Urteil Goldstar/Rat, Randnr. 15).

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Da sich einesolche Verordnung von der Verordnung zur Einführung vorläufiger Zölle unterscheidet, selbst wenn sie mit ihr so eng verbunden ist, dass sie unter bestimmten Umständen an deren Stelle treten kann (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother Industries/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12, vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20), muss ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Vorschriften beurteilt werden, die für ihren Erlass maßgebend sind.
  • EuG, 10.07.1996 - T-208/95

    Miwon Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Da sich einesolche Verordnung von der Verordnung zur Einführung vorläufiger Zölle unterscheidet, selbst wenn sie mit ihr so eng verbunden ist, dass sie unter bestimmten Umständen an deren Stelle treten kann (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother Industries/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12, vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20), muss ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Vorschriften beurteilt werden, die für ihren Erlass maßgebend sind.
  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-76/98
    Da sich einesolche Verordnung von der Verordnung zur Einführung vorläufiger Zölle unterscheidet, selbst wenn sie mit ihr so eng verbunden ist, dass sie unter bestimmten Umständen an deren Stelle treten kann (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 56/85, Brother Industries/Kommission, Slg. 1988, 5655, Randnr. 6, in den Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 12, vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 10. Juli 1996 in der Rechtssache T-208/95, Miwon/Kommission, Slg. 1996, II-635, Randnr. 20), muss ihre Gültigkeit im Hinblick auf die Vorschriften beurteilt werden, die für ihren Erlass maßgebend sind.
  • EuGH, 01.10.2014 - C-393/13

    Rat / Alumina - 'Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

    Diese Ausnahmen von der Methode der Ermittlung des Normalwerts anhand der tatsächlichen Preise sind erschöpfend und beziehen sich auf die Umstände der Verkäufe und nicht auf den Preis der Ware (Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, C-76/98 P und C-77/98 P, EU:C:2001:234, Rn. 40).

    Er soll bei der Ermittlung des Normalwerts Fälle ausschließen, in denen die Verkäufe auf dem Inlandsmarkt nicht zu normalen Handelsbedingungen getätigt wurden, insbesondere dann, wenn ein Erzeugnis zu einem Preis unter den Herstellungskosten verkauft wird oder wenn Geschäfte zwischen Partnern stattfinden, zwischen denen eine geschäftliche Verbindung oder eine Ausgleichsvereinbarung besteht (vgl. Urteile Goldstar/Rat, EU:C:1992:69, Rn. 13, sowie Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, EU:C:2001:234, Rn. 38).

    Daher ist festzustellen, dass die Schlussfolgerung des Gerichts in Rn. 38 des angefochtenen Urteils, wonach dieser Zuschlag das Ergebnis der Berechnung des Normalwerts künstlich erhöht, mit der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs vereinbar ist, nach der die Einberechnung dieses Risikozuschlags den normalen Charakter der Verkäufe hätte beeinträchtigen können (vgl. Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, EU:C:2001:234, Rn. 39 und 41).

  • EuG, 30.04.2013 - T-304/11

    Alumina / Rat - Dumping - Einfuhren von Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien

    Ebenso wenig kann sich der Rat auf die Rechtsprechung berufen, die Inlandsverkäufe zu Preisen betrifft, die angeblich wegen eines dem Warenhersteller zustehenden Patentschutzes erhöht gewesen seien (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Mai 2001, Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, C-76/98 P und C-77/98 P, Slg. 2001, I-3223, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 1997, Ajinomoto und NutraSweet/Rat, T-159/94 und T-160/94, Slg. 1997, II-2461).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Klägerinnen in diesen Rechtssachen, wie das Gericht und der Gerichtshof ausgeführt haben, nicht geltend gemacht hatten, dass das Bestehen des Patentschutzes nicht die wirkliche Marktsituation in dem betroffenen Drittland widerspiegele oder dass die berücksichtigten Verkäufe nicht im normalen Handelsverkehr stattgefunden hätten (Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, Randnr. 41, und Urteil Ajinomoto und NutraSweet/Rat, Randnrn.

  • EuG, 25.10.2011 - T-192/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat

    Nach der Rechtsprechung kann jedoch, selbst wenn man unterstellt, dass der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte verlangt, dass die ausführenden Hersteller über die wesentlichen Tatsachen und Überlegungen, aufgrund deren die Einführung vorläufiger Zölle beabsichtigt wird, informiert werden, die Nichtbeachtung dieser Rechte als solche nicht zur Ungültigkeit der Verordnung zur Einführung endgültiger Zölle führen, sofern im Lauf des Verfahrens zum Erlass dieser Verordnung der Mangel des Verfahrens zum Erlass der entsprechenden Verordnung, mit der vorläufige Zölle eingeführt wurden, geheilt wird (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Mai 2001, Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, C-76/98 P und C-77/98 P, Slg. 2001, I-3223, Randnr. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    26 bis 30) und vom 3. Mai 2001 in den Rechtssachen C-76/98 P und C-77/98 P (Ajinomoto und NutraSweet/Rat und Kommission, Slg. 2001, I-3223, Randnrn.
  • EuG, 14.04.2015 - T-393/13

    SolarWorld und Solsonica / Kommission

    En revanche, la légalité du règlement définitif portant perception du droit antidumping provisoire ne peut être affectée par une illégalité éventuelle du règlement provisoire que dans la mesure où celle-ci s'est répercutée sur le règlement définitif (arrêts Neotype Techmashexport/Commission et Conseil, point 44 supra, EU:C:1990:295, point 69, et du 3 mai 2001, Ajinomoto et NutraSweet/Conseil et Commission, C-76/98 P et C-77/98 P, Rec, EU:C:2001:234, point 65).
  • EuG, 15.09.2016 - T-139/14

    PT Wilmar Bioenergi Indonesia und PT Wilmar Nabati Indonesia / Rat

    Ces dérogations à la méthode de fixation de la valeur normale en fonction de prix réels ont un caractère exhaustif (voir, en ce sens, arrêts du 3 mai 2001, Ajinomoto et NutraSweet/Conseil et Commission, C-76/98 P et C-77/98 P, EU:C:2001:234, point 40, et du 1 er octobre 2014, Conseil/Alumina, C-393/13 P, EU:C:2014:2245, point 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Allerdings sind gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt worden (Rechtssachen C-76/98 P, Ajinomoto/Rat, und C-77/98 P, Nutrasweet/Rat, ABl.
  • EuG, 10.11.2014 - T-320/13

    DelSolar (Wujiang) / Kommission

    Ainsi, la requérante avait la possibilité d'invoquer toute éventuelle illégalité du règlement attaqué comme cause d'illégalité du règlement définitif si elle s'est répercutée sur celui-ci (arrêts Neotype Techmashexport/Commission et Conseil, point 50 supra, EU:C:1990:295, points 12 et 69, et du 3 mai 2001, Ajinomoto et NutraSweet/Conseil et Commission, C-76/98 P et C-77/98 P, Rec, EU:C:2001:234, points 65 et 66).
  • EuG, 15.09.2016 - T-80/14

    PT Musim Mas / Rat

    Ces dérogations à la méthode de fixation de la valeur normale en fonction de prix réels ont un caractère exhaustif (voir, en ce sens, arrêts du 3 mai 2001, Ajinomoto et NutraSweet/Conseil et Commission, C-76/98 P et C-77/98 P, EU:C:2001:234, point 40, et du 1 er octobre 2014, Conseil/Alumina, C-393/13 P, EU:C:2014:2245, point 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-393/13

    Rat / Alumina

    18 - C-76/98 P und C-77/98 P, EU:C:2001:234, Rn. 39.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2000 - C-76/98 P   

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https://dejure.org/2000,25246
Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2000 - C-76/98 P (https://dejure.org/2000,25246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.10.2000 - C-76/98 P (https://dejure.org/2000,25246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - C-76/98 P (https://dejure.org/2000,25246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ajinomoto / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Ajinomoto Co., Inc. und The NutraSweet Company gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Dumping - Normalwert - Bestehen eines Patents auf dem Inlandsmarkt des Ausführers - Auswirkungen einer behaupteten Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Rechtmäßigkeit der Verordnung zur Einführung eines ...

Verfahrensgang

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