Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 26.06.1990 - C-8/89   

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https://dejure.org/1990,1630
EuGH, 26.06.1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,1630)
EuGH, Entscheidung vom 26.06.1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,1630)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,1630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Zardi / Consorzio agrario provinciale di Ferrara

    Verordnung Nr . 2727/75 des Rates, Artikel 4 b, in der Fassung der Verordnung Nr . 1097/87; Verordnung Nr . 1432/88 der Kommission
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Zusätzliche Mitverantwortungsabgabe - Zweck - Keine steuerliche Belastung - Vorläufige Erhebung unter Vorbehalt einer eventuellen späteren Erstattung - Kein Verstoß gegen den Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    Zardi / Consorzio agrario provinciale di Ferrara

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide; Mitverantwortungsabgabe auf Getreide; Verstoß gegen die fundamentalen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung durch Mitgliedstaaten der Gemeinschaft; Festsetzung der Preise für Getreide

  • Judicialis

    VO Nr. 2727/75/EWG Art. 4 b; ; EWGV Art. 40; ; EWGV Art. 43; ; EWGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Zusätzliche Mitverantwortungsabgabe - Zweck - Keine steuerliche Belastung - Vorläufige Erhebung unter Vorbehalt einer eventuellen späteren Erstattung - Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 26.06.1990 - C-8/89
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die auferlegten Belastungen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen ( Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21 ).
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die auferlegten Belastungen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Juni 1990, Zardi, C-8/89, Slg. 1990, I-2515, Randnr. 10).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

    Insbesondere ist zu prüfen, ob die Sanktion, die mit der streitigen Vorschrift zur Erreichung des verfolgten Zweckes eingesetzt wird, der Bedeutung dieses Zweckes entspricht und ob die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (siehe in diesem Sinn die Urteile vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/89, Zardi, Slg. 1990, I-2515, Randnr. 10, Pressler, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41).
  • BFH, 11.08.1992 - VII R 116/91

    Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bei

    Er bezieht sich hierfür insbesondere auf das zu dieser Frage bereits ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1990 Rs.C-8/89 (EuGHE 1990 I, 2516, 2529).

    Im Hinblick darauf, daß der EuGH bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1990 Rs.C-8/89 (EuGHE 1990 I, 2516, 2529) die Gültigkeit der hier in Rede stehenden Vorschriften bejaht und der Senat nach Prüfung der von der Klägerin nunmehr zusätzlich vorgetragenen Gesichtspunkte keine Zweifel an der Gültigkeit der Vorschriften hat, konnte er davon absehen, die Frage nach der Gültigkeit der die Zusatz-MVA betreffenden Vorschriften dem EuGH erneut zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. dessen Urteile vom 6. Oktober 1982 Rs.283/81, EuGHE 1982, 3415 Rdnr.16f. und vom 27. März 1963 Rs.28-30/62, EuGHE 1963, 63, 81 und Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382, 392 m.w.N.).

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https://dejure.org/1990,16614
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,16614)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,16614)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - C-8/89 (https://dejure.org/1990,16614)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vincenzo Zardi gegen Consorzio agrario provinciale di Ferrara.

    Zusätzliche Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-8/89
    - Siehe das Unci! vom II. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnrn.
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