Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1990 - C-85/89   

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https://dejure.org/1990,2176
EuGH, 21.03.1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,2176)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,2176)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,2176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ravida / Office national des pensions

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 51
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alters - und Todesfallversicherung - Leistungen - Anpassung - Neuberechnung - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Ravida / Office national des pensions

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 Art. 51
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alters- und Todesfallversicherung - Leistungen - Anpassung - Neuberechnung - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der Artikel 51 der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Gewährte Rente auf Grund nationaler ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Alter - Anpassung und Neuberechnung von Leistungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 443
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.03.1984 - 104/83

    Cinciuolo

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - C-85/89
    21 Im Urteil vom 1. März 1984 in der Rechtssache 104/83 ( Cinciuolo, Slg. 1984, 1285 ) hat der Gerichtshof ausserdem ausgeführt, daß Artikel 51 Absatz 1 in dieser Auslegung nicht nur dann anwendbar ist, wenn die Änderung eine Leistung betrifft, deren Höhe gemäß Artikel 46 festgestellt wurde, sondern auch dann, wenn sie eine Leistung betrifft, die die ursprüngliche Berechnung der Altersrenten beeinflusst hat.
  • EuGH, 02.02.1982 - 7/81

    Sinatra

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - C-85/89
    19 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 2. Februar 1982 in der Rechtssache 7/81 ( Sinatra, Slg. 1982, 137 ) ausgeführt hat, führt jede nachträgliche Änderung einer der Leistungen grundsätzlich dazu, daß für jede der Leistungen erneut ein Vergleich zwischen dem nationalen System und dem Gemeinschaftssystem anzustellen ist, um zu ermitteln, welches nach der erfolgten Änderung für den Arbeitnehmer günstiger ist.
  • EuGH, 20.03.1991 - C-93/90

    Cassamali / Office national des pensions

    14 Wie der Gerichtshof unter anderem im Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-85/89 (Ravida, Slg. 1990, I-1063) ausgeführt hat, führt jede nachträgliche Änderung einer der Leistungen grundsätzlich dazu, daß für jede der Leistungen erneut ein Vergleich zwischen dem nationalen System und dem Gemeinschaftssystem anzustellen ist, um zu ermitteln, welches nach der erfolgten Änderung für den Arbeitnehmer günstiger ist.

    17 Folglich steht, wie sich aus dem Urteil Ravida vom 21. März 1990 weiter ergibt, Artikel 51 Absatz 1 auch in einer Situation wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, in der die von einem Mitgliedstaat einem Arbeitnehmer gewährte Hinterbliebenenrente gemäß den im Recht dieses Staats enthaltenen Antikumulierungsvorschriften mit Rücksicht auf eine von einem anderen Mitgliedstaat diesem Arbeitnehmer gewährte Altersrente bei ihrer ursprünglichen Feststellung der Höhe nach begrenzt wurde, einer Neuberechnung wegen erfolgter Anpassungen der Altersrente entgegen, wenn diese Anpassungen die Folge der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1991 - C-93/90

    Erminia Cassamali gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit -

    Der Sachverhalt im vorliegenden Fall weist starke Ähnlichkeit mit demjenigen in der Rechtssache C-85/89 (Ravida, Slg. 1990, I-1063) auf, in der der Gerichtshof am 21. März 1990 ein Urteil erließ.

    Im übrigen bestätigte das Urteil Ravida nur eine frühere Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 7/81 (Sinatra, Slg. 1982, 137), und 104/83 (Cinciuolo, Slg. 1984, 1285).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

    Dass auch der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung von Leistungen der sozialen Sicherheit eine gewisse Rolle spielen kann, hat der Gerichtshof etwa im Rahmen von Art. 51 der Verordnung Nr. 1408/71 anerkannt: vgl. die Urteile vom 2. Februar 1982, Sinatra (7/81, Slg. 1982, 137, Randnr. 9), und vom 21. März 1990, Ravida (C-85/89, Slg. 1990, I-1063, Randnr. 20).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-144/96

    Office national des pensions / Cirotti

    Bei der Feststellung der einzelnen Leistungen ist von diesen beiden Regelungen jeweils die dem Arbeitnehmer günstigere anzuwenden (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-85/89, Slg. 1990, I-1063, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92

    Fioravante Luigi Bogana gegen Union nationale des mutualités socialistes. -

    Eine Reihe von Urteilen des Gerichtshofes scheint diese Auffassung zu stützen; vgl. insbesondere Urteile vom 2. Februar 1982 in der Rechtssache 7/81 (Sinatra, Slg. 1982, 137), vom 1. März 1984 in der Rechtssache 104/83 (Cinciuolo, Slg. 1984, 1285), vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-85/89 (Ravida, Slg. 1990, I-1063) und vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-93/90 (Cassamali, Slg. 1991, I-1401).
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https://dejure.org/1990,17908
Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,17908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,17908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - C-85/89 (https://dejure.org/1990,17908)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Maria Ravida gegen Office national des pensions.

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Alter - Anpassung und Neuberechnung von Leistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.09.1987 - 37/86

    Coenen / ONPTS und CNPRS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89
    Das Office national beruft sich auf die Rechtssache 37/86 (Coenen, verwitwete Van Gastel/Rijksdienst und Rijkskas, Sig. 1987, 3589) und die Rechtssache 197/85 (ONPTS/Stefanutti, Slg. 1987, 3855).
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89
    Das Office national beruft sich auf die Rechtssache 37/86 (Coenen, verwitwete Van Gastel/Rijksdienst und Rijkskas, Sig. 1987, 3589) und die Rechtssache 197/85 (ONPTS/Stefanutti, Slg. 1987, 3855).
  • EuGH, 02.02.1982 - 7/81

    Sinatra

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89
    Mit Artikel 51 hat sich der Gerichtshof schon mehrfach befaßt, insbesondere in der Rechtssache 7/81 (Sinatra/FNROM, Slg. 1982, 137), der Rechtssache 104/83 (Cinciuolo/Union nationale des fédérations mutualistes neutres, Slg. 1984, 1285) und der Rechtssache 141/88 (Caisse nationale d'assurance vieillesse/Jordan, Slg. 1989, 2387).
  • EuGH, 12.07.1989 - 141/88

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Jordan

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89
    Mit Artikel 51 hat sich der Gerichtshof schon mehrfach befaßt, insbesondere in der Rechtssache 7/81 (Sinatra/FNROM, Slg. 1982, 137), der Rechtssache 104/83 (Cinciuolo/Union nationale des fédérations mutualistes neutres, Slg. 1984, 1285) und der Rechtssache 141/88 (Caisse nationale d'assurance vieillesse/Jordan, Slg. 1989, 2387).
  • EuGH, 01.03.1984 - 104/83

    Cinciuolo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89
    Mit Artikel 51 hat sich der Gerichtshof schon mehrfach befaßt, insbesondere in der Rechtssache 7/81 (Sinatra/FNROM, Slg. 1982, 137), der Rechtssache 104/83 (Cinciuolo/Union nationale des fédérations mutualistes neutres, Slg. 1984, 1285) und der Rechtssache 141/88 (Caisse nationale d'assurance vieillesse/Jordan, Slg. 1989, 2387).
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