Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.1990 - C-87/89   

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https://dejure.org/1990,523
EuGH, 17.05.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Sonito u.a. / Kommission

    Beihilfe zur Verarbeitung von Tomaten - Beschwerde wegen betrügerischer Handlungen - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage

  • EU-Kommission

    Sonito u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Betrug bei Ausübung der Verarbeitungsbeihilferegelung für Tomaten

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 173 Abs. 2; ; EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Klagebefugnis von Mitbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beihilfe zur Verarbeitung von Tomaten - Beschwerde wegen betrügerischer Handlungen - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 677 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1169
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.10.1979 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    15 Der Schadensersatzantrag der Klägerinnen ist im Rahmen dieser Klageart zu untersuchen; ist er begründet, so kann ihm stattgegeben werden, ohne daß die Kommission neue Rechtsvorschriften erlassen müsste ( Urteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell, Slg. 1979, 3045 ).
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    Sie unterscheidet sich insbesondere von der Nichtigkeitsklage dadurch, daß sie nicht auf die Aufhebung einer bestimmten Maßnahme gerichtet ist, sondern auf den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens ( siehe das Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn, Slg. 1986, 763 ).
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    Kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen, um die Vertragsverletzung feststellen zu lassen ( siehe zuletzt das Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit, Slg. 1989, 291 ).
  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schadensersatzklage des Artikels 215 Absatz 2 als selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten geschaffen und von Voraussetzungen abhängig gemacht worden, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, Randnr. 3; Krohn/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 26, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 14).

    Sie unterscheidet sich dadurch von der Nichtigkeitsklage, dass sie nicht die Beseitigung einer bestimmten Maßnahmezum Ziel hat, sondern den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens (Urteile Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Randnr. 3; Krohn/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 32, und Sonito u. a./Kommission, Randnr. 14).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Nach gefestigter Rechtsprechung verfügt ein Beschwerdeführer im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens außerdem nicht über das Recht, von der Kommission eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinne zu verlangen oder die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, anzufechten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1989, Star Fruit/Kommission, 247/87, Slg. 1989, 291, Randnr. 11, vom 17. Mai 1990, Sonito u. a./Kommission, C-87/89, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 6, sowie Beschluss vom 14. Juli 2011, Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission, C-111/11 P, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schadensersatzklage des Art. 288 Abs. 2 EG als selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten geschaffen und von Voraussetzungen abhängig gemacht worden, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Dezember 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, 5/71, Slg. 1971, 975, Randnr. 3, vom 26. Februar 1986, Krohn/Kommission, 175/84, Slg. 1986, 753, Randnr. 26, und vom 17. Mai 1990, Sonito u. a./Kommission, C-87/89, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 14).

    Sie unterscheidet sich dadurch von der Nichtigkeitsklage, dass sie nicht die Beseitigung einer bestimmten Maßnahme zum Ziel hat, sondern den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens (Urteile Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Randnr. 3, Krohn/Kommission, Randnr. 32, und Sonito u. a./Kommission, Randnr. 14).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89   

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https://dejure.org/1990,17254
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,17254)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,17254)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,17254)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Société nationale interprofessionnelle de la tomate u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beihilfe zur Verarbeitung von Tomaten - Beschwerde wegen betrügerischer Handlungen - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 07.07.1987 - 89/86

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89
    - Vgl. hierzu auch das Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a./Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1983, 2633, wonach es nach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beherrschen, in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, namentlich im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zu sorgen (vgl. auch die Urteile vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 307, und vom 7. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 89/86 und 91/86, L'Étoile commerciale u. a./Kommission, Slg. 1987, 3005).

    1972 L 36, S. 1 24 - Ständige Rechtsprechung: vgl. das Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, sowie das Urteil vom 7. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 89/86 und 91/86, L'Étoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005.25 - Vgl. die Antwort der Kommission vom 30. Januar 1987 auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Michel Debatisse, ABl.

  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89
    In diesen Fällen ist der Gerichtshof davon aus- 8 - Leitsatz des Urteils vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28.9 - Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Sur Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 13.10 - Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875; vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913; vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045; vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849; und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Coraz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391.

    rungsverordnungen hätten entsprechend dem genannten Zweck der Rechtsakte der Kommission zur Festsetzung der Beihilfen gemäß Artikel 189 Absatz 2 EWG-Vertrag 11 - Urteil vom 14. Februar 1989 (Fußnote 9), Randnr. 11; siehe zu diesem Gedanken schon die Schlußanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 48/65 (Fußnote 8), Slg. 1966, 41,45.

  • EuGH, 28.11.1989 - 122/86

    Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u.a. / Kommission und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-87/89
    Dazu reicht es nicht aus, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EWG-Vertrag zu konstatieren, der hier im Verhältnis zwischen den "ehrlichen" und solchen Verarbeitern gesehen werden könnte, die in dem jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr zu 32 - Ständige Rechtsprechung; siehe grundlegend das Urteil vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, a. a. O.; zuletzt bestätigt durch das Urteil vom 28. November 1989 in der Rechtssache 122/86, Epicheiriseon u. a./Kommission und Rat, Slg. 1989, 3959.33 - Verordnung des Rates vom 8. Mai 1984 zur Festlegung von Grundregeln zur Produktionsbeihilferegelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, ABI.
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