Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 22.04.1994 | Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 25.04.1996 - C-87/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,423
EuGH, 25.04.1996 - C-87/94 (https://dejure.org/1996,423)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.1996 - C-87/94 (https://dejure.org/1996,423)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 1996 - C-87/94 (https://dejure.org/1996,423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Verkehrssektor - Richtlinie 90/531/EWG.

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Richtlinie 90/531 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 und 15 Absatz 1
    1. Rechtsangleichung; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor; Richtlinie 90/531; Anwendungsbereich; Keine Voraussetzung in bezug auf die Staatsangehörigkeit oder den Ort der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Auftragsvergabe im Bereich Wasserversorgung, Energieversorgung und Verkehrsversorgung; Einreichung von Angaben zum Kraftstoffverbrauch nach Öffnung der Angebote; Berücksichtigung von Einsparungsvorschlägen außerhalb der Auftragsunterlagen; Auftragsvergabe nach dem ...

  • Judicialis

    90/531/EWG Art. 2; ; 90/531/EWG Art. 27; ; 90/531/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Richtlinie 90/531 - Anwendungsbereich - Keine Voraussetzung in bezug auf die Staatsangehörigkeit oder den Ort ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Vergaberecht: Anwendung auch in Fällen mit reinem "Inlandsbezug"? (IBR 1996, 311)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 374
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 25.04.1996 - C-87/94
    51 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, "Storebält", Slg. 1993, I-3353, Randnr. 33) festgestellt, daß die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter dem Wesen der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) entspricht.
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Zu diesem Zweck stützt sich die Mitteilung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach im Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in jedem Stadium und insbesondere bei der Auswahl der Bewerber im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung potenzieller Bieter als auch die Transparenzpflicht gewahrt sein müssen, damit alle Betroffenen bei der Abfassung ihrer Teilnahmeanträge oder Angebote über die gleichen Chancen verfügen (vgl. in diesem Sinne - in Bezug auf das Stadium des Vergleichs der Angebote - Urteile des Gerichtshofs vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 54, und vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 93).

    Schließlich hat der Gerichtshof den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter aufgestellt (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1993, Kommission/Dänemark, C-243/89, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 23, und Kommission/Belgien, oben in Randnr. 111 angeführt, Randnr. 51).

    In Bezug auf den Inhalt von Punkt 2.2.1 fünfter Gedankenstrich der Mitteilung vertritt das Gericht die Auffassung, dass, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, die Gewährleistung einer Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz gerade bezweckt, allen potenziellen Bietern vor der Vorbereitung ihrer Angebote Kenntnis von den Zuschlagskriterien, denen diese Angebote entsprechen müssen, und der relativen Bedeutung dieser Kriterien zu verschaffen (zu dem mit Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 93/37 im Wesentlichen wortgleichen Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 90/531/EWG des Rates vom 17. September 1990 betreffend die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor [ABl. L 297, S. 1] vgl. die oben in Randnr. 111 angeführten Urteile Kommission/Belgien, Randnrn.

    Demnach dienen die Mittel zur Erreichung der in den verschiedenen Gedankenstrichen von Punkt 2.2.1 der Mitteilung genannten gleichen Wettbewerbsbedingungen nach Auffassung des Gerichts dazu, dass bei der Auftragsvergabe im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (oben in Randnr. 111 angeführte Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 54, und Universale-Bau u. a., Randnr. 93) sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung potenzieller Bieter als auch die Transparenzpflicht sowie der freie Dienstleistungsverkehr gewahrt werden, und führen daher keine neuen Verpflichtungen ein.

    Sie sind insbesondere der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen, wonach das Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in jedem Stadium und insbesondere bei der Auswahl der Bewerber in einem nicht offenen Verfahren sowohl den Grundsatz der Gleichbehandlung potenzieller Bieter als auch den Grundsatz der Transparenz wahren muss, damit alle Betroffenen bei der Abfassung ihrer Teilnahmeanträge oder Angebote über die gleichen Chancen verfügen (vgl. in diesem Sinne - in Bezug auf das Stadium des Vergleichs der Angebote - die oben in Randnr. 111 angeführten Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 54, und Universale-Bau u. a., Randnr. 93).

    Nach alledem soll der in Punkt 2.2 der Mitteilung in Bezug auf die Auftragsvergabe aufgeführte Mittelkatalog im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs gewährleisten, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung potenzieller Bieter, die Transparenzpflicht sowie die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs (oben in Randnr. 111 angeführte Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 54, und Universale-Bau u. a., Randnr. 93) und des freien Wettbewerbs (Urteil vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 49) gewahrt werden; er führt daher keine neuen Verpflichtungen ein, die mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden können.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    In seinen Urteilen zu den Gemeinschaftsrichtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter bedeutet, dass alle Bieter unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei der Aufstellung ihrer Angebote über die gleichen Chancen verfügen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, Randnrn.

    Es lässt sich nämlich nicht ausschließen, dass im Ausgangsverfahren in anderen Mitgliedstaaten als der Italienischen Republik ansässige Unternehmen an der Erbringung der betreffenden Dienstleistungen interessiert gewesen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 33).

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).
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Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1994 - C-87/94 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3048
EuGH, 22.04.1994 - C-87/94 R (https://dejure.org/1994,3048)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1994 - C-87/94 R (https://dejure.org/1994,3048)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1994 - C-87/94 R (https://dejure.org/1994,3048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 186; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnungen; Voraussetzungen; Dringlichkeit; Berücksichtigung eines schuldhaften Zögerns des Antragstellers vor Einleitung des Verfahrens der einstweiligen Anordnung; Abwägung sämtlicher betroffener Belange; Öffentliche Sicherheit; ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einstweiliger Anordnungen durch den Gerichtshof; Voraussetzungen für die Annahme eines schweren und nichtwiedergutzumachenden Schadens durch Nichtbeachtung einer Richtlinie bei einer Auftragvergabe durch ein Unternehmen eines ...

  • Judicialis

    EGV Art. 186; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2

  • rechtsportal.de

    EGV Art. 186; Verfahrensordnung Art. 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Berücksichtigung eines schuldhaften Zögerns des Antragstellers vor Einleitung des Verfahrens der einstweiligen Anordnung - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Öffentliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.1988 - 194/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.04.1994 - C-87/94
    41 Eine derartige Unterlassung kann grundsätzlich verhindern, daß die Interessenabwägung zugunsten der pflichtwidrig handelnden Partei ausfällt (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R, Kommission/Italien, Slg. 1988, 5647, Randnr. 16).
  • EuGH, 31.07.2003 - C-208/03

    Le Pen / Parlament

    Es steht fest, dass der schwere und nicht wieder gutzumachende Schaden - das Kriterium der Dringlichkeit - überdies den Ausgangspunkt des Vergleichs darstellt, der im Rahmen der Interessenabwägung durchgeführt wird (Beschluss vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96

    Kommission / Österreich

    34: - Vgl. Beschluß des Präsidenten vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 34), auf den sich die österreichische Regierung ausdrücklich beruft.

    35: - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10); vgl. auch Schlußanträge des Generalanwalts vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-247/89 (Kommission/Portugal, Slg. 1991, I-3670, Randnr. 36); vgl. auch Beschluß in der Rechtssache C-87/94 R (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 40).

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    162 Unter solchen Umständen sind die beantragten einstweiligen Maßnahmen, da die Antragstellerin über andere geeignetere Möglichkeiten verfügt, nicht erforderlich (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnrn.
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Denn eine Unterlassung kann dazu führen, dass die Interessenabwägung zu Ungunsten der untätigen Partei ausfällt (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 41).
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    Dans ce contexte, il a été jugé que ledit préjudice devait résulter des effets produits par le seul acte litigieux et non d'un manque de diligence de la partie qui sollicite la mesure provisoire (ordonnance du 15 juillet 2008, CLL Centres de langues/Commission, T-202/08 R, non publiée, EU:T:2008:293, point 73 ; voir également, en ce sens, ordonnances du 28 mai 1975, Könecke/Commission, 44/75 R, EU:C:1975:72, point 3, et du 22 avril 1994, Commission/Belgique, C-87/94 R, EU:C:1994:166, points 38 et 42).
  • EuG, 26.09.2013 - T-397/13

    Tilly-Sabco / Kommission

    p. 637, point 3, et du 22 avril 1994, Commission/Belgique, C-87/94 R, Rec.
  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Schließlich sei die Kommission von der Absicht der Antragstellerin, die Entscheidungen über die Vergabe und die Nichtvergabe anzufechten, unterrichtet gewesen; zwar habe sie die Durchführung dieser Entscheidungen durch Abschluß des Vertrages fortgesetzt, dies könne aber kein Hindernis dafür sein, daß dem vorliegenden Antrag stattgegeben werde (in entsprechender Anwendung Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395).
  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    Die Antragstellerin beruft sich in diesem Sinne auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 31), der im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage ergangen sei.
  • EuG, 20.08.2014 - T-215/14

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission

    En effet, ce préjudice ne serait pas une conséquence directe de la décision attaquée, mais serait plutôt le résultat d'un manque de diligence de la société AGK, qui devrait également être imputé à la commune de Gdynia en tant que copropriétaire de cette société (voir point 1 ci-dessus), dont l'intérêt bien compris consistait à veiller à ce que la réalisation des investissements nécessaires à la gestion de l'aéroport de Gdynia-Kosakowo ne soit pas compromise par des actes inconsidérés de la société AGK, tels qu'une demande prématurée de déclaration de faillite (voir, en ce sens, ordonnances du 28 mai 1975, Könecke/Commission, 44/75 R, Rec, EU:C:1975:72, point 3 ; du 22 avril 1994, Commission/Belgique, C-87/94 R, Rec, EU:C:1994:166, points 38 et 42, et du 15 juillet 2008, CLL Centres de langues/Commission, T-202/08 R, EU:T:2008:293, point 73).
  • EuG, 31.01.2005 - T-447/04

    Capgemini Nederland / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Wie der Gemeinschaftsrichter eingeräumt habe, könne eine Entscheidung zur Hauptsache, die nach Erfüllung des Vertrages erginge, den Schaden für die Gemeinschaftsrechtsordnung und für die ausgeschalteten Bieter nicht beseitigen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Sache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395, Randnr. 31).
  • EuG, 20.08.2014 - T-217/14

    Gmina Kosakowo / Kommission

  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

  • EuG, 25.09.2023 - T-504/23

    Terminal Ouest Provence/ CINEA

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-87/94   

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https://dejure.org/1995,25437
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-87/94 (https://dejure.org/1995,25437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.1995 - C-87/94 (https://dejure.org/1995,25437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 1995 - C-87/94 (https://dejure.org/1995,25437)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Öffentliche Aufträge - Verkehrssektor - Richtlinie 90/531/EWG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1995 - C-87/94
    ( 6 ) Vgl. Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I - 3353, Randnr. 39).
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