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   EuGH, 02.10.2003 - C-89/03   

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https://dejure.org/2003,12619
EuGH, 02.10.2003 - C-89/03 (https://dejure.org/2003,12619)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-89/03 (https://dejure.org/2003,12619)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-89/03 (https://dejure.org/2003,12619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 93/15/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.

    Artikel 226 EG
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Großherzogtums Luxemburg gegen die Verpflichtung aus der Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke; Rechtfertigung der fehlenden Umsetzung einer Richtlinie innerhalb ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/15/EWG Art. 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/15/EWG Art. 19 Abs. 1
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Unzulässigkeit; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 27. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist umzusetzen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-89/03
    Insoweit genügt die Feststellung, dass sich die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände oder praktische Schwierigkeiten berufen können, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen umgesetzt wird (in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60).
  • EuGH, 08.06.1993 - C-52/91

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-89/03
    Insoweit genügt die Feststellung, dass sich die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände oder praktische Schwierigkeiten berufen können, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen umgesetzt wird (in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Diese Sichtweise liegt auch der Auffassung der Kommission zugrunde, Nichtangriffsklauseln in Streitbeilegungsvereinbarungen, die wechselseitige Technologielizenzvereinbarungen enthalten, fielen "in der Regel nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV", denn es sei gerade Sinn dieser Vereinbarung, bestehende Konflikte zu lösen (TT-Leitlinien, 2014/C 89/03, Ziff. 242).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Es bedarf im Rahmen der sachlichen Rechtfertigung keiner abschließenden Überprüfung, ob diese Regelungsweise deshalb beanstandungsfrei ist, weil es für den Advance-Pool tatsächlich, etwa aufgrund der Technologie-Transfer Leitlinien der Kommission (Leitlinien zur Anwendung von Art. 101 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen, Slg. 2014/C 89/03), keine rechtliche Möglichkeit gibt, den Pool frei von Doppellizenzgebern zu halten oder zumindest sich mit einer anderen Lizenzvereinbarung überschneidende Schutzrechte nicht zum Vertragsgegenstand zu machen.
  • OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden

    (aa) In Übereinstimmung mit der Auffassung des Schiedsgerichts (vgl. Rn. 193 bis 211 des Schiedsspruchs) sind hier sowohl die Verordnung der Kommission über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (VO [EU] Nr. 316/2014 bzw. VO [EG] Nr. 772/2004; im Folgenden: TT-GVO) nebst den zugehörigen Leitlinien (2014/C 89/03 bzw. 2004/C 101/02; im Folgenden: TT-LL) als auch die VO (EU) Nr. 1217/2007 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (im Folgenden: FuE-GVO) nebst den zugehörigen Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (2011/C-11/01) heranzuziehen.
  • EuGH, 04.03.2004 - C-344/01

    Deutschland / Kommission

    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-341/03

    Kommission / Griechenland

    p. I-3069, point 36, et du 2 octobre 2003, Commission/Luxembourg, C-89/03, non encore publié au Recueil, point 5).
  • LG Düsseldorf, 29.08.2019 - 4c O 14/18

    Lizenzgebühren

    Ob eine Lizenzvereinbarung den Wettbewerb beschränkt, muss in dem konkreten Zusammenhang beurteilt werden, in dem Wettbewerb stattfinden würde, wenn die Vereinbarung mit ihren mutmaßlichen Beschränkungen nicht bestünde (Leitlinien 2014/C 89/03, Technologietransfer-Vereinbarungen-AnwendungsLL, Ziff. 10 f.).
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