Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2012 - C-89/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36168
EuGH, 22.11.2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,36168)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,36168)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,36168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße wegen Siegelbruch - Beweislast - Verfälschung von Beweisen - Begründungspflicht - Höhe der Geldbuße - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    E.ON Energie / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße wegen Siegelbruch - Beweislast - Verfälschung von Beweisen - Begründungspflicht - Höhe der Geldbuße - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    E.ON Energie / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße wegen Siegelbruch - Beweislast - Verfälschung von Beweisen - Begründungspflicht - Höhe der Geldbuße - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    Geldbuße bei Siegelbruch im Rahmen von Nachprüfungen zur Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen; Unbegründetes Rechtsmittel eines deutschen Unternehmens gegen Abweisung der Nichtigkeitsklage; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldbuße bei Siegelbruch im Rahmen von Nachprüfungen zur Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen; unbegründetes Rechtsmittel eines deutschen Unternehmens gegen Abweisung der Nichtigkeitsklage; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 Mio. Euro wegen des bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruchs zahlen muss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Siegelbruch im EU-Kartellverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geldbuße - Eon muss für Siegelbruch zahlen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Siegelbruch bei Nachprüfung in Wettbewerbssachen: Geldbuße gegen E.ON bestätigt

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Artt. 20, 23 Verordnung (EG) Nr. 1/2003
    E.ON muss 38 Millionen-Geldbuße wegen Siegelbruchs zahlen - Geldbuße auch der Höhe nach angemessen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Siegelbruch bei Nachprüfung in Wettbewerbssachen: Geldbuße gegen E.ON bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    E.ON Energie AG muss eine Geldbuße in Höhe von 38 Mio. Euro zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geldbuße bei Siegelbruch im Rahmen von Nachprüfungen zur Beteiligung an wettbewerbswidrigen Absprachen rechtmäßig

  • taz.de (Pressebericht, 22.11.2012)

    Kartell-Ermittlungen gegen Eon: Die Putzfrau war's

  • bista.de (Kurzinformation)

    Geldbuße wegen Siegelbruchs nicht zu beanstanden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    E.ON Energie AG muss 38 Mio. Euro Geldbuße wegen begangenen Siegelbruchs zahlen - Sanktion in Höhe von 0,14 % des Jahresumsatzes von E.ON Energie kann nicht als überhöht angesehen werden

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
    In Frage zu stellen sei insbesondere die analoge Anwendung des Urteils vom 8. Juli 1999, Montecatini/Kommission (C-235/92 P, Slg. 1999, I-4539), denn der Siegelbruch sei im Gegensatz zu einem schriftlichen Beweis kein direkter und ausreichender Beweis, sondern ein mehrdeutiges Beweismittel.

    149 und 150, sowie Montecatini/Kommission, Randnrn.

    Dadurch hatte das Gericht weder unzulässigerweise die Beweislast umgekehrt noch gegen die Unschuldsvermutung verstoßen (Urteil Montecatini/Kommission, Randnr. 181).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
    Sie beruft sich dabei im Wege der Analogie auf das Urteil vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission (40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 556), in dem der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden habe, dass eine Zuwiderhandlung, die sich aus einem bestimmten Vorgehen ergebe, bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße außer Betracht zu bleiben habe, da sich nicht ausschließen lasse, dass der Wortlaut einer Bekanntmachung der Kommission zu der Annahme habe verleiten können, ein derartiges Vorgehen werde als mit dem Unionsrecht vereinbar hingenommen.

    Zum Vorbringen von E.ON Energie, wonach die Kommission selbst die Ursache für die wenig klare, irreführende und im Nachhinein nicht mehr aufklärbare Situation gesetzt habe, ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, auf das sie sich in diesem Zusammenhang beruft, nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
    Ferner müssen dem Richter verbleibende Zweifel dem Unternehmen, an das die eine Zuwiderhandlung feststellende Entscheidung gerichtet ist, zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnr. 265).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Dem Richter verbleibende Zweifel müssen dem Unternehmen, an das die eine Zuwiderhandlung feststellende Entscheidung gerichtet ist, zugutekommen (Urteile vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71 und 72, und vom 16. Februar 2017, Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb/Kommission, C-90/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:123, Rn. 17 und 18).

    Vielmehr muss das betreffende Unternehmen - es sei denn, dies wäre ihm wegen des eigenen Verhaltens der Kommission nicht möglich - rechtlich hinreichend nachweisen, dass zum einen der von ihm angeführte Umstand vorliegt und zum anderen dieser Umstand den Beweiswert der Beweismittel, auf die sich die Kommission stützt, in Frage stellt (Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 76).

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Was die Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung anlangt, so ist in Erinnerung zu rufen, dass es sich bei diesem Grundsatz um einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts handelt, der nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta niedergelegt und in Verfahren wegen Verletzung der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, anwendbar ist (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit die Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung dazu führt, dass einem Unternehmen die Beteiligung an einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zugerechnet wird, sei darauf hingewiesen, dass die Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweise beizubringen hat, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend belegen (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander

    [38] Soweit das vorlegende Gericht Zweifel hegt, ob im Hinblick auf die Unschuldsvermutung festgestellt werden kann, dass die Reisebüros von der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mitteilung wussten oder wissen mussten, ist darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung ein - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegter - allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72), zu dessen Einhaltung die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Wettbewerbsrechts der Union verpflichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).
  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

    In anderem Zusammenhang hat er für Bußgeldverfahren sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten wegen des Vorwurfs der abgestimmten Verhaltensweise zum einen mit Blick auf die Unschuldsvermutung eine Beweislastumkehr als unzulässig beurteilt (s. Urteile vom 8. Juli 1999 - C-235/92 P, Slg. 1999 I-4539 Rn. 181 - Montecatini/Kommission; vom 22. November 2012 - C-89/11 P, WuW/E EU-R 2578 Rn. 78 - E.ON Energie/Kommission) und zum anderen verlangt, dass an die Widerlegung einer - aus dem Effektivitätsgrundsatz zu folgernden - Vermutung "keine übertriebenen oder unrealistischen Anforderungen" gestellt werden dürfen (Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, NZKart 2016, 133 Rn. 41 - Eturas).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Diese Würdigung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile Moser Baer India/Rat, C-535/06 P, EU:C:2009:498, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 64).

    Nur wenn der Gerichtshof der Ansicht wäre, dass die Höhe der Sanktion nicht nur unangemessen, sondern auch so überhöht ist, dass sie unverhältnismäßig ist, wäre somit ein Rechtsfehler des Gerichts wegen der unangemessenen Höhe einer Geldbuße festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile E.ON Energie/Kommission, EU:C:2012:738, Rn. 125 und 126; Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, EU:C:2013:351, Rn. 57, und Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, C-586/12 P, EU:C:2013:863, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.11.2014 - T-272/12

    Energetický a prumyslový und EP Investment Advisors / Kommission

    Nach der Rechtsprechung trägt die Kommission die Beweislast für diese Nichtduldung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, Slg, EU:C:2012:738, Rn. 71).

    Da der Nachprüfungsbeschluss zu Beginn der Nachprüfung an die befugten Personen übermittelt worden war, ist festzustellen, dass es Sache der Klägerinnen war, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anweisungen der Inspektoren umzusetzen und um sicherzustellen, dass diese Umsetzung nicht durch Personen beeinträchtigt wird, die befugt sind, im Namen der Unternehmen tätig zu werden (vgl. entsprechend Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2010:516, Rn. 260).

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Befugnis der Kommission, ein Unternehmen, das eine Zuwiderhandlung begangen hat, mit einer Sanktion zu belegen, nur die rechtswidrige Handlung einer Person voraussetzt, die im Allgemeinen berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (vgl. Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2010:516, Rn. 258 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist festzustellen, dass die Klägerinnen im Rahmen des vorliegenden Klagegrundes keine andere plausible Erklärung der Tatsachen liefern als die, aus der die Kommission das Vorliegen einer Zuwiderhandlung geschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2012:738, Rn. 74 bis 76).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2010:516, Rn. 277 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Handlungen der Organe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2010:516, Rn. 286 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dabei ist die Schwere einer Zuwiderhandlung nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren zu bestimmen, hinsichtlich deren die Kommission über ein Ermessen verfügt (vgl. Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2010:516, Rn. 287 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im letztgenannten Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass es sich bei einer Zuwiderhandlung in Form eines Siegelbruchs, durch den Zweifel an der Unversehrtheit der Beweismittel in dem versiegelten Raum geweckt werden, ihrem Wesen nach um eine besonders schwerwiegende Zuwiderhandlung handelt (Urteil E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:2012:738, Rn. 128 und 129).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Nur wenn der Gerichtshof der Ansicht wäre, dass die Höhe der Sanktion nicht nur unangemessen, sondern auch dermaßen überhöht ist, dass sie unverhältnismäßig wird, wäre ein Rechtsfehler des Gerichts wegen der unangemessenen Höhe einer Geldbuße festzustellen (Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, Randnr. 126).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts bei einem Streit über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen beweisen und die Beweismittel beibringen, durch die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend bewiesen wird (Urteile vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71 und 72, und vom 16. Februar 2017, Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb/Kommission, C-90/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:123, Rn. 17 und 18).

    Vielmehr muss das betreffende Unternehmen - es sei denn, dies wäre ihm wegen des Verhaltens der Kommission nicht möglich - rechtlich hinreichend nachweisen, dass zum einen der von ihm angeführte Umstand vorliegt und zum anderen dieser Umstand den Beweiswert der Beweise, auf die sich die Kommission stützt, in Frage stellt (Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 76).

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass es im Wettbewerbsrecht, wenn ein Rechtsstreit über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung entstanden ist, der Kommission obliegt, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Unschuldsvermutung ist nämlich ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt ist (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist außerdem der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Verfahren wegen Verletzung der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, anwendbar (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur Rüge, der Beschluss von 2013 sei unter Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung erlassen worden, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte niedergelegt und in Verfahren wegen Verletzung der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, anwendbar ist (vgl. Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72 und 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

  • EuGH, 18.03.2021 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuGH, 21.12.2016 - C-104/16

    Die beiden zwischen der EU und Marokko über eine Assoziation bzw. die

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17

    Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

  • EuGH, 04.09.2014 - C-162/13

    Der Gerichtshof klärt den Schutzumfang für Opfer von durch Fahrzeuge verursachten

  • EuGH, 12.01.2023 - C-42/21

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Der Gerichtshof bestätigt das Urteil

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-74/14

    Eturas u.a. - Wettbewerb - Art. 101 Abs. AEUV - Tatbestandsmerkmale einer

  • EuGH, 08.05.2013 - C-508/11

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts zum Kartell auf den Märkten für

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • EuG, 15.06.2022 - T-235/18

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuGH, 16.02.2017 - C-90/15

    Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

  • EuG, 14.03.2014 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19

    HSBC Holdings u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-201/19

    Servier u.a./ Kommission

  • EuGH, 02.03.2021 - C-425/19

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des

  • EuGH, 02.10.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf

  • EuGH, 13.06.2013 - C-511/11

    Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • EuGH, 05.03.2015 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 14.03.2014 - T-297/11

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 25.07.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12

    Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in

  • EuGH, 30.05.2013 - C-70/12

    Quinn Barlo u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 07.03.2019 - C-420/16

    Die Kommission hat einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Registrierung der

  • EuGH, 14.09.2016 - C-519/15

    Trafilerie Meridionali / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16

    Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-247/11

    Areva / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im

  • EuGH, 26.01.2017 - C-618/13

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission

  • EuGH, 30.04.2014 - C-238/12

    FLSmidth / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19

    Kommission/ Servier u.a.

  • EuG, 02.02.2015 - T-577/14

    Gascogne Sack Deutschland und Gascogne / Europäische Union

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-447/13

    Nencini / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 06.01.2015 - T-479/14

    Kendrion / Gerichtshof der Europäischen Union

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-93/13

    Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-389/21

    EZB/ Crédit lyonnais - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • EuG, 09.01.2015 - T-409/14

    'Marcuccio / Cour de justice de l''Union européenne'

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-287/11

    Kommission / Aalberts Industries u.a. - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer

  • EuGH, 04.09.2014 - C-227/13

    Albergo Quattro Fontane / Kommission

  • EuGH, 04.09.2014 - C-145/13

    Ghezzo Giovanni & C. / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13760
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,13760)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,13760)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-89/11 P (https://dejure.org/2012,13760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    E.ON Energie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße wegen Siegelbruch verhängt wird - Art. 23 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Beweislastregeln - Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und Bemessung der Geldbuße - ...

  • EU-Kommission

    E.ON Energie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße wegen Siegelbruch verhängt wird - Art. 23 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Beweislastregeln - Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung und Bemessung der Geldbuße - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts zu dem von E.ON Energie bei einer Nachprüfung in Wettbewerbssachen begangenen Siegelbruch teilweise aufzuheben

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 19.04.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    Wie der Gerichtshof erst kürzlich im Urteil Tomra Systems u. a./Kommission ausgeführt hat, ist aber die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand zahlreicher Gesichtspunkte zu ermitteln, zu denen die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, wobei es keine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gibt, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen(32).

    11 - Urteil vom 19. April 2012, Tomra Systems u. a./Kommission (C-549/10 P, Randnrn.

  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission (T-141/08), wird aufgehoben, soweit das Gericht der Europäischen Union seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der von der Europäischen Kommission gegen die E.ON Energie AG verhängten Geldbuße nicht ausgeübt hat.

    3 - T-141/08, Slg. 2010, II-5761, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    36 - Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission (C-413/08, Slg. 2010, I-5361, Randnr. 104).
  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    31 - Vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission (T-11/06, Slg. 2011, II-6681, Randnr. 266 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    16 - Urteil JCB Service/Kommission (Randnr. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission (C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    22 - Urteil vom 16. Dezember 1975 (40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    29 - Urteil vom 8. Februar 2007 (C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-129/06

    Autosalone Ispra / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    18 - Vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2006, Autosalone Ispra/Kommission (C-129/06 P, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    27 - Vgl. dazu Nrn. 41 bis 45 meiner Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen, in denen das Urteil vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (C-201/09 P und C-216/09 P, Slg. 2011, I-2239), ergangen ist.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-89/11
    19 - Vgl. u. a. Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Nur die von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache E.ON Energie/Kommission (C-89/11 P, EU:C:2012:375) betrafen eine andere Art der Zuwiderhandlung, nämlich einen Siegelbruch.

    Dazu ist festzustellen, dass der Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot nicht gefolgt ist und entgegen seinem Vorschlag das Rechtsmittel mit Urteil vom 22. November 2012, E.ON Energie/Kommission (C-89/11 P, EU:C:2012:738), zurückgewiesen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    62 Vgl. u. a. auch die Schlussanträge der Generalanwälte Fennelly (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, EU:C:1998:518, Nr. 184) und Mischo (Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:260, Nrn. 43 bis 45), von Generalanwältin Kokott (Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, EU:C:2005:752, Nr. 132) sowie der Generalanwälte Poiares Maduro (Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2006:720, Nrn. 41 bis 59), Bot (E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:375, Nr. 115) und Mengozzi (Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2013:578, Nr. 94).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    62 Vgl. u. a. auch die Schlussanträge der Generalanwälte Fennelly (Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, C-395/96 P und C-396/96 P, EU:C:1998:518, Nr. 184) und Mischo (Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:260, Nrn. 43 bis 45), von Generalanwältin Kokott (Technische Unie/Kommission, C-113/04 P, EU:C:2005:752, Nr. 132) sowie der Generalanwälte Poiares Maduro (Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2006:720, Nrn. 41 bis 59), Bot (E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:375, Nr. 115) und Mengozzi (Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2013:578, Nr. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht