Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 01.03.2018 - C-9/17   

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https://dejure.org/2018,3790
EuGH, 01.03.2018 - C-9/17 (https://dejure.org/2018,3790)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - C-9/17 (https://dejure.org/2018,3790)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - C-9/17 (https://dejure.org/2018,3790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tirkkonen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen über landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen - Vorliegen eines öffentlichen Auftrags - System zum Erwerb von Dienstleistungen durch die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Kein öffentlicher Auftrag ohne Exklusivität, Laufzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2004/18/EG Art. 1 Abs. 2 Buchst. a)
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen über landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen - Vorliegen eines öffentlichen Auftrags - System zum Erwerb von Dienstleistungen durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jeder geeignete Bieter wird akzeptiert: Kein öffentlicher Auftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Tirkkonen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen über landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen - Vorliegen eines öffentlichen Auftrags - System zum Erwerb von Dienstleistungen durch die ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jeder geeignete Bieter wird akzeptiert: Kein öffentlicher Auftrag! (VPR 2018, 131)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Jeder geeignete Bieter wird akzeptiert: Kein öffentlicher Auftrag! (IBR 2018, 400)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 366
  • ZfBR 2018, 489
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-9/17
    Aus dem Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), gehe nämlich hervor, dass die Auswahl eines Angebots und somit eines Auftragnehmers mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 untrennbar verbunden sei.

    Darüber hinaus habe die Besonderheit des Vertragssystems, zu dem das Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), ergangen sei, nämlich dass das System interessierten Wirtschaftsteilnehmern während seiner gesamten Laufzeit durchgängig offengestanden habe, ausgereicht, um es von einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2004/18 zu unterscheiden.

    Diese Gefahr ist jedoch eng mit der Ausschließlichkeit verbunden, die sich für den Wirtschaftsteilnehmer, dessen Angebot angenommen wurde, oder - im Fall einer Rahmenvereinbarung - für die Wirtschaftsteilnehmer, deren Angebote angenommen wurden, aus dem erteilten Zuschlag ergibt, was Sinn und Zweck eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 35 und 36).

    Der Gerichtshof hat bereits betont, dass die Auswahl eines Angebots und somit eines Auftragnehmers ein Element darstellt, das mit dem durch diese Richtlinie geschaffenen Rahmen für öffentliche Aufträge und folglich mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie untrennbar verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 38).

    Daher hat die fehlende Auswahl eines Wirtschaftsteilnehmers, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird, zur Folge, dass das Tätigwerden dieses öffentlichen Auftraggebers nicht den präzisen Regeln der Richtlinie 2004/18 unterworfen werden muss, um zu verhindern, dass er bei der Auftragsvergabe inländische Wirtschaftsteilnehmer bevorzugt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 37).

    Wie nämlich der Generalanwalt in den Nrn. 51 und 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist der Umstand, dass ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das des Ausgangsverfahrens, im Unterschied zum Kontext des Urteils vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), interessierten Wirtschaftsteilnehmern nicht durchgängig offensteht, nicht von Belang.

    Fehlt dieses Element, das, wie sich aus Rn. 38 des Urteils vom 2. Juni 2016, Falk Pharma (C-410/14, EU:C:2016:399), ergibt, mit der Regelung für öffentliche Aufträge untrennbar verbunden ist, kann ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende keinen öffentlichen Auftrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 darstellen.

  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-9/17
    Da jedoch die Bieter eine in der Ausschreibung näher beschriebene Prüfung hätten bestehen müssen, bevor sie endgültig in die der Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung zugelassen worden seien, könnten diese Anforderungen im Sinne des Urteils vom 26. März 2015, Ambisig (C-601/13, EU:C:2015:204, Rn. 31 und 32), maßgeblich sein und somit zur Einstufung als "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 führen.

    Schließlich ändert auch die im Urteil vom 26. März 2015, Ambisig (C-601/13, EU:C:2015:204, Rn. 31 bis 34), gefundene Lösung nichts an diesem Ergebnis.

    Dadurch hat der öffentliche Auftraggeber anders als im Ausgangsverfahren in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. März 2015, Ambisig (C-601/13, EU:C:2015:204, Rn. 11, 13 und 28 bis 34), ergangen ist, einen echten Vergleich der zulässigen Angebote vorgenommen, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln.

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-9/17
    Selbst wenn die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig vorgenommen werden, sind diese beiden Vorgänge als zwei verschiedene Vorgänge anzusehen, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, EU:C:1988:422, Rn. 15 und 16, sowie vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 26).

    Kriterien, die sich in erster Linie auf die Erfahrung, die Qualifikationen und die Mittel, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Ausführung des betreffenden Auftrags zu gewährleisten, beziehen, wurden als Kriterien angesehen, die die fachliche Eignung der Bieter für die Ausführung dieses Auftrags betreffen, und nicht als "Zuschlagskriterien", obwohl sie vom öffentlichen Auftraggeber als solche qualifiziert wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 30 und 31).

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 01.03.2018 - C-9/17
    Selbst wenn die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig vorgenommen werden, sind diese beiden Vorgänge als zwei verschiedene Vorgänge anzusehen, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, EU:C:1988:422, Rn. 15 und 16, sowie vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, EU:C:2008:40, Rn. 26).
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Das entscheidende Element besteht darin, "dass der öffentliche Auftraggeber kein Kriterium für die Vergabe des Auftrags" nennt, "das dazu dient, die zulässigen Angebote vergleichen und ordnen zu können" (EuGH vom 1.3.2018 - C-9/17 - ABl EU 2018, Nr C 142, 12 = NZBau 2018, 366, RdNr 35) .

    Denn die entscheidungserheblichen europarechtlichen Maßstäbe sind - wie dargelegt - durch den EuGH bereits geklärt (vgl EuGH vom 2.6.2016 - C-410/14 - ABl EU 2016, Nr C 287, 6 = NZS 2016, 542; EuGH vom 1.3.2018 - C-9/17 - ABl EU 2018, Nr C 142, 12 = NZBau 2018, 366, RdNr 35) .

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Der öffentlichen Auftraggebers muss die Absicht haben, eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (EuGH, Urteil vom 02.06.2016, C-410/14, Rz. 38 f.- Dr. Falk Pharma GmbH ; EuGH, Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 Rz. 35 - Tirkkonen ).

    Es müssen zulässige Angebote miteinander verglichen und geordnet werden, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln (EuGH, Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 Rz. 35, 39 - Tirkkonen ).

    Dieses Verständnis wird bestätigt durch das Urteil des EuGH vom 01.03.2018 (C-9/17 - Tirkkonnen ).

    Dort hat er bei der Beantwortung der Vorlagefrage, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt, wenn Verträge mit allen Wirtschaftsteilnehmern nach einem festen Rahmenvertragsentwurf geschlossen werden sollen, die im einzelnen bezeichnete Anforderungen an die Eignung des Bieters und die angebotenen Dienstleistungen erfüllen und eine in der Ausschreibung näher bezeichnete Prüfung bestehen, wobei dem Vertrag während der Vertragslaufzeit nicht mehr beigetreten werden kann, allein darauf abgestellt, ob eine Auswahl dadurch vorliegt, dass der Auftraggeber zulässige Angebote ordnet und vergleicht (Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 - Tirkkonen , Rz. 35).

  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

    Da die von den Antragsgegnerinnen aufgestellten Eignungskriterien so eng auf [...] zugeschnitten seien, dass sie faktisch als Zuschlagskriterien [...] wirkten, sei die EuGH-Entscheidung ,,Tirkkonen" hier nicht einschlägig (Urteil vom 1. März 2018, Rs. C-9/17).

    Der Schutzzweck des Vergaberechts ist damit nicht tangiert (vgl. EuGH, Urteile vom 1. März 2018, Rs. C-9/17, und vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. August 2021, VII-Verg 52/20; 20. März 2019, VII-Verg 65/18, und vom 31. Oktober.

    Wenn jedoch die ,,faktische Exklusivität" der potentiellen Vertragspartner nicht auf Zuschlagskriterien beruht, also auf solchen Kriterien, die der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, ist der Schutzbereich des Vergaberechts nicht eröffnet; es fehlt bereits an einem ,,öffentlichen Auftrag" i.S.d. § 103 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, Rs. C-9/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2018, VII-Verg 37/18).

    Dass Eignungskriterien ggf. Zuschlagskriterien sein können, hat auch der EuGH in seiner von den Antragstellerinnen diesbezüglich angesprochenen Entscheidung vom 1. März 2018 (,,Tirkkonen") unter Verweis auf die aktuelle Rechtslage gesehen, auch wenn auf den betreffenden Sachverhalt diese Neuregelungen noch nicht anwendbar waren (s. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, Rs. C-9/17, Tz. 38 ff.).

    Diese Gefahr der Bevorzugung sei ,,eng mit der Auswahl unter den zulässigen Angeboten verbunden" sowie mit ,,der Ausschließlichkeit der Vertragspartner" (s. Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14, Tz. 36; ebenso der EuGH in seinem Urteil vom 1. März 2018, Rs. C-9/17, Tz. 29 ff. (,,Tirkkonen")).

    In der zweiten von den Antragstellerinnen in diesem Zusammenhang genannten Entscheidung des EuGH ,,Tirkkonen" hat der EuGH die allgemeinen Rechtsgrundsätze des AEU-Vertrags oder die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und des Wettbewerbs überhaupt nicht erwähnt (s. Urteil vom 1. März 2018, Rs. C-9/17).

    Was man dieser Entscheidung aber entnehmen kann, ist, dass ein vergabefreies Zulassungssystem jedenfalls bereits dann vorliegt, wenn das ,,Tatbestandsmerkmal" ,,Auswahlentscheidung unter mehreren Angeboten" fehlt (,,fehlt dieses Element, das (...) mit der Regelung für öffentliche Aufträge untrennbar verbunden ist, kann ein System (...) keinen öffentlichen Auftrag (...) darstellen" (s. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, a.a.O., Tz. 35)).

  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18

    Kontrastmittel

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Dies gilt nach Auffassung des EuGH insbesondere für Kriterien, die sich auf "die Erfahrung, die Qualifikationen und die Mittel, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Ausführung des betreffenden Auftrags" beziehen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen", Rn. 35-37).

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma").

  • VK Bund, 28.08.2020 - VK 2-57/20

    Antragsbefugnis erfordert keinen abschließenden Eignungsnachweis; Voraussetzungen

    Zu diesem Instrumentarium gehören sog. Open-house-Verfahren, die eine additiv zu vergaberechtlichen Instrumenten eröffnete Möglichkeit der Beschaffung darstellen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018 - Rs. C-9/17; Urteil vom 2. Juni 2016 - Rs. C-410/14).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41; vgl. auch EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - C-9/17 - Tirkkonen -, zitiert nach juris, Tz. 31; Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 - Dr. Falk Pharma GmbH -, zitiert nach juris, Tz. 37 ff.).

    Dieses Verständnis wird bestätigt durch das Urteil des EuGH vom 01.03.2018 (C-9/17 - Tirkkonen ).

    Dort hat er bei der Beantwortung der Vorlagefrage, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt, wenn Verträge mit allen Wirtschaftsteilnehmern nach einem festen Rahmenvertragsentwurf geschlossen werden sollen, die im einzelnen bezeichnete Anforderungen an die Eignung des Bieters und die angebotenen Dienstleistungen erfüllen und eine in der Ausschreibung näher bezeichnete Prüfung bestehen, wobei dem Vertrag während der Vertragslaufzeit nicht mehr beigetreten werden kann, allein darauf abgestellt, ob eine Auswahl dadurch vorliegt, dass der Auftraggeber zulässige Angebote ordnet und vergleicht (Urteil vom 01.03.2018, C-9/17 - Tirkkonen , Rz. 35).

  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen", Rn. 35-37).

    Soweit die Ag geltend macht, dass diesen Leistungsanforderungen kein Auswahlcharakter zukomme, beruft sich die Ag zu Unrecht auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache Tirkkonen, die sich ausdrücklich nicht auf Zuschlagskriterien oder Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, sondern auf Eignungskriterien bezieht (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, Rn. 35-37).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - Verg 22/18

    Spielhallenkonzessionen sind nicht auszuschreiben!

    Zwar ist die Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern notwendiges Merkmal eines öffentlichen Auftrags (Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EU; EuGH, Urteil v. 02.06.2016, C-410/14 - Dr. Falk Pharma, juris Rn. 42; Urteil v. 01.03.2018, C-9/17 - Tirkonnen, juris Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Ungeschriebenes Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Absicht haben muss, eine Auswahl unter zulässigen Angeboten zu treffen, mithin einen Anbieter auszuwählen, an den der Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben werden soll (Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; Senatsbeschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 41; vgl. auch EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - C-9/17 [Tirkkonen], zitiert nach juris, Tz. 35; Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 [Dr. Falk Pharma GmbH], zitiert nach juris, Tz. 38 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Zutreffend gehen die Beteiligten davon aus, dass die streitigen open-house-Verfahren nicht dem Vergaberecht unterliegen, weil die Antragsgegner zu 2) bis 9) keine Auswahlentscheidung treffen, sondern nach öffentlicher Ausschreibung (Gebot der Transparenz) ein an alle interessierten Unternehmen unter Vorgabe einheitlicher, nicht verhandelbarer Vertragskonditionen gerichtetes offenes (nicht exklusives) Angebotsverfahren betreiben und die interessierten Unternehmen während der jeweiligen Laufzeit durch Abgabe der für alle Interessenten vorgegebenen Vertragserklärungen und unter den gleichen Bedingungen dem jeweiligen open-house-Vertrag in der hier streitigen Fachgruppe C beitreten können (vgl EuGH 01.03.2018, C-9/17; EuGH 02.06.2016, C-410/16; OLG Düsseldorf 19.12.2018, VII-Verg 40/18, NZBau 2019, 332; Axer in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl 2020, § 130a Rn 28; Gabriel in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 23. Aufl 2021, § 75 Rn 45 ff; Luthe in Hauck/Noftz, Stand April 2020, § 130a Rn 44a; von Dewitz in BeckOK-Sozialrecht, Stand 01.06.2021, § 130a SGB V Rn 26).

    Die Krankenkassen haben bei der Durchführung von open-house-Verfahren den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten und sind gehindert, bei der Verfahrensgestaltung willkürlich vorzugehen (vgl zB EuGH 01.03.2018, C-9/17; BVerfG 01.11.2010, 1 BvR 261/10, SozR 4-2500 § 130a Nr. 7; BVerfG 13.06.2006, 1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135; BSG 20.12.2018, B 3 KR 11/17 R, SozR 4-2500 § 130a Nr. 12: "bloße Willkürkontrolle"; LSG Baden-Württemberg 22.02.2021, L 4 KR 200/21 ER-B, PharmaR 2021, 299; Luthe, SGb 2018, 206/210; von Dewitz in BeckOK Sozialrecht, Stand Juni 2021, § 130a SGB V Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • EuGH, 14.07.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Rein interner

  • OLG Düsseldorf, 18.08.2021 - Verg 52/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes

  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 11 Verg 8/21

    Ausschreibung des Betriebs einer Vermittlungszentrale zur Verteilung von

  • EuG, 04.02.2021 - T-352/18

    Germann Avocats/ Kommission

  • VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine

  • VK Bund, 25.05.2022 - VK 2-56/22

    Nichtübermittlung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages;

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17   

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https://dejure.org/2017,47872
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17 (https://dejure.org/2017,47872)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - C-9/17 (https://dejure.org/2017,47872)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - C-9/17 (https://dejure.org/2017,47872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tirkkonen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Ausschreibung öffentlicher Aufträge über landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen - Vorliegen eines öffentlichen Auftrags - System zum Erwerb von Dienstleistungen durch Aufträge, die unter einen Rahmenvertrag ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Ausschreibung öffentlicher Aufträge über landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen - Vorliegen eines öffentlichen Auftrags - System zum Erwerb von Dienstleistungen durch Aufträge, die unter einen Rahmenvertrag ...

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17
    Hierzu verweise ich auf meine Schlussanträge in der Rechtssache MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2017:868).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17
    14 C-601/13, EU:C:2014:2474, Nrn. 17 und 19.
  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17
    18 Urteil vom 26. März 2015 (C-601/13, EU:C:2015:204).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-9/17
    3 Urteil vom 2. Juni 2016 (C-410/14, EU:C:2016:399) (im Folgenden: Urteil Falk Pharma).
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