Rechtsprechung
EuGH, 03.03.2005 - C-90/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 1999/32/EG - Nichtvorlage des Berichts über den Schwefelgehalt der im nationalen Hoheitsgebiet verwendeten flüssigen Kraft- und Brennstoffe
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
- Wolters Kluwer
Verstoß der Republik Österreich gegen eine Richtlinie durch Unterlassen der Berichtserstattung über den Schwefelgehalt der flüssigen Kraftstoffe und Brennstoffe; Vertragsverletzungsverfahren; Beurteilung des Vorliegens einer Vertragsverletzung
- Judicialis
EG Art. 226; ; Richtlinie 1999/32/EG vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe Art. 7 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom 26. April 1999 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 121, S. 13) - ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.07.2004 - C-272/01
Kommission / Portugal
Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-90/04
6 In dieser Hinsicht genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-348/99, Kommission/Luxemburg, Slg. 2000, I-2917, Randnr. 8, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01, Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29). - EuGH, 13.04.2000 - C-348/99
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 03.03.2005 - C-90/04
6 In dieser Hinsicht genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-348/99, Kommission/Luxemburg, Slg. 2000, I-2917, Randnr. 8, und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01, Kommission/Portugal, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 31/06
Keine Auswirkungen des § 8b KStG auf die Kapitalertragsteuerpflicht des …
Der Steuerabzug stellt ein verhältnismäßiges Mittel zur Beitreibung steuerlicher Forderungen des Besteuerungsstaats dar (Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil) vom 3. Oktober 2006 Rs. C- 90/04, BStBl II 2007, 352, Randnr. 37; im Ergebnis ebenso Mueller, IStR 2002, 109, 113).