Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 10.10.2013 - C-94/12   

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https://dejure.org/2013,26947
EuGH, 10.10.2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,26947)
EuGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,26947)
EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,26947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers, sich auf die Kapazitäten anderer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers, sich auf die Kapazitäten anderer ...

  • EU-Kommission

    Swm Costruzioni und Mannocchi Luigino

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers, sich auf die Kapazitäten anderer ...

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme von Drittunternehmen innerhalb derselben Qualifikationskategorie durch Bewerber um öffentliche Bauaufträge; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale amministrativo regionale per le Marche

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme von Drittunternehmen innerhalb derselben Qualifikationskategorie durch Bewerber um öffentliche Bauaufträge; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale amministrativo regionale per le Marche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter darf sich auf die Kapazität mehrerer Unternehmen stützen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter darf sich auf die Kapazität mehrerer Unternehmen stützen! (VPR 2013, 119)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter darf sich auf die Kapazität mehrerer Unternehmen stützen! (IBR 2014, 35)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen " Tribunale amministrativo regionale per le Marche - Auslegung des Art. 48 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 108
  • NZBau 2014, 114
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.03.2012 - C-248/11

    Nilas u.a. - Richtlinie 2004/39/EG - Märkte für Finanzinstrumente - Art. 4 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
    Der Umstand, dass ein einzelstaatliches Gericht eine Vorlagefrage ihrer Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, hindert den Gerichtshof jedoch nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seiner Frage oder seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
    Schließlich hat der Gerichtshof ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers hingewiesen, zur Ausführung eines Auftrags - gegebenenfalls über seine eigenen Mittel hinaus - Mittel einzusetzen, die einer oder mehreren anderen Einrichtungen gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1999, Holst Italia, C-176/98, Slg. 1999, I-8607, Randnrn.
  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
    Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Ziel, den Bereich des öffentlichen Auftragswesens einem möglichst umfassenden Wettbewerb zu öffnen, das mit den einschlägigen Richtlinien im Interesse nicht nur der Wirtschaftsteilnehmer, sondern auch der öffentlichen Auftraggeber angestrebt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa, C-305/08, Slg. 2009, I-12129, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus EuGH, 10.10.2013 - C-94/12
    26 und 27, sowie vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom, C-314/01, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 43).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Nach ständiger Rechtsprechung wird mit Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zuerkannt, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen - zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bewerber oder Bieter die Mittel dieser Unternehmen, die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlich sind, tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29 und 33).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt wird (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens wird es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, durch die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 nicht verwehrt, dass die Ausübung des in Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 dieser Richtlinie verankerten Rechts bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände eingeschränkt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 36).

    In einem solchen Fall wäre der öffentliche Auftraggeber daher gemäß Art. 44 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18 berechtigt, zu verlangen, dass ein einziger Wirtschaftsteilnehmer - gegebenenfalls unter Rückgriff auf eine begrenzte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern - die Mindestanforderung hinsichtlich der betreffenden Kapazität erfüllt, soweit dieses Erfordernis mit dem fraglichen Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2004/18 -

    In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130) habe ich darauf hingewiesen, dass der Wortlaut von Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 den Schluss auf ein Recht der Wirtschaftsteilnehmer zulässt, die Auswahlkriterien auf diese Weise zu erfüllen, vorausgesetzt, dass sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel der betreffenden anderen Unternehmen verfügen, die zur Ausführung des betreffenden Auftrags erforderlich sind(8).

    Im Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646) hat der Gerichtshof die Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 dahin ausgelegt, dass sie einer allgemeinen Regelung entgegenstehen, die es Wirtschaftsteilnehmern, die sich an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags beteiligen, verbietet, sich innerhalb ein und derselben Qualifikationskategorie auf die Kapazitäten mehrerer Unternehmen zu stützen.

    Wenn die im Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, in Rn. 35) genannten besonderen Voraussetzungen gegeben sind und der öffentliche Auftraggeber als Bedingung im Vergabeverfahren vorgibt, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich der betreffenden Kapazität von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer erfüllt werden müssen, dann ist er meines Erachtens verpflichtet, dies von vornherein in der Bekanntmachung und/oder in den Ausschreibungsspezifikationen anzugeben.

    9 - Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 22).

    10 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 23).

    11 - Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 26).

    12 - Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Das vorlegende Gericht verweist zu dieser Frage auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, u. a. auf das Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 33).

    Wie der Gerichtshof in Rn. 31 des Urteils vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646), festgestellt hat, sieht die Richtlinie 2004/18 in dieser Bestimmung den Rückgriff auf Unterauftragnehmer ohne entsprechende Begrenzung vor.

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    In diesem Zusammenhang war der Gerichtshof der Ansicht, dass Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 kein grundsätzliches Verbot für einen Bewerber oder Bieter vorsehen, sich über seine eigenen Kapazitäten hinaus auf die Kapazitäten eines oder mehrerer Drittunternehmen zu stützen, um die von einem öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien zu erfüllen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30).

    Somit ist festzustellen, dass die Richtlinie 2004/18 es erlaubt, die Kapazitäten mehrerer Wirtschaftsteilnehmer zu kumulieren, um die vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu erfüllen, soweit diesem gegenüber der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber oder der Bieter, der sich auf die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen stützt, tatsächlich über deren Mittel, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 33).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34).

    Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass dieser Fall eine Ausnahme darstellt und das innerstaatliche Recht die fraglichen Erfordernisse nicht als allgemeine Regeln aufstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35 und 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-234/14

    Ostas celtnieks

    Es führt insbesondere aus, der Gerichtshof habe in Rn. 33 des Urteils Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646) festgestellt, "dass die Richtlinie 2004/18 es erlaubt, die Kapazitäten mehrerer Wirtschaftsteilnehmer zu kumulieren, um die vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu erfüllen, soweit diesem gegenüber der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber oder der Bieter, der sich auf die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen stützt, tatsächlich über deren Mittel, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich seien, verfügt".

    10 - Vgl. Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 28 und 29).

    In Rn. 35 des Urteils Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646) hat der Gerichtshof festgestellt, dass "[e]s ... Arbeiten geben [mag], die aufgrund ihrer Besonderheiten eine bestimmte Kapazität erfordern, die sich durch die Zusammenfassung kleinerer Kapazitäten mehrerer Wirtschaftsteilnehmer möglicherweise nicht erlangen lässt.

    17 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici (C-358/12, EU:C:2014:2063, Rn. 29) sowie Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34).

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-27/15

    Pizzo u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18 - Teilnahme an einem

    6 - Rechtssache C-94/12, EU:C:2013:646, im Folgenden: Rechtssache Swm Costruzioni.

    8 - Rechtssache C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30.

    9 - Rechtssache C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 33.

    10 - Rechtssache C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35.

    12 - Rechtssache C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 36.

  • EuGH, 14.09.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung räumen Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht ein, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen - zu stützen, sofern er gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihm die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29).

    Der Gerichtshof hat überdies ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers hingewiesen, zur Ausführung eines Auftrags - gegebenenfalls über seine eigenen Mittel hinaus - Mittel einzusetzen, die einem oder mehreren anderen Unternehmen gehören (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 und 32).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34).

  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    Dies ergibt sich bereits aus § 7 EG Abs. 9 VOL/A, nachdem Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen nicht selbst erbringen müssen, sondern sich zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Kapazitäten und Fähigkeiten anderer Unternehmer stützen dürfen (Mutschler-Siebert in Heiermann/Zeiss, jurisPK-VergabeR, 4. Aufl., § 7 EG VOL/A 2009, Rdnr. 47; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - C - 94/12, juris Rdnr. 33, 38).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-234/14

    Ostas celtnieks - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Für die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zuerkennen, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - "ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen" - zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bieter die Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29 und 33).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-20/22

    Bereichsausnahme für Rettungsdienst richtet sich nach Landesrecht!

    Denn der Wettbewerbsgrundsatz ist eines der Kernprinzipien der öffentlichen Auftragsvergabe (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 10.10.2013, C-94/12 und Urteil vom 08.05.2014, C-15/13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14

    Esaprojekt

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie

  • VK Thüringen, 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G

    Was sind "kritische" Aufgaben?

  • EuGH, 10.11.2022 - C-486/21

    SHARENGO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-298/15

    Borta - Öffentliche Aufträge - Qualitative Auswahlkriterien - Verpflichtung des

  • EuGH, 07.07.2016 - C-46/15

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Bund, 07.07.2014 - VK 2-47/14

    Nachprüfungsverfahren: Abbruchleistungen

  • OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21

    "Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • EuG, 16.10.2018 - T-10/17

    Proof IT / EIGE - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher

  • EuGH, 26.01.2023 - C-403/21

    NV Construct

  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-439/14

    Star Storage - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinien 89/665/EWG und

  • EuGH, 10.01.2023 - C-469/22

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Öffentliche Aufträge Eignungskriterien Nachweis der

  • VK Bund, 17.02.2014 - VK 1-02/14

    Nachprüfungsverfahren: Bereitstellung von Messeständen

  • VG Meiningen, 08.12.2021 - 1 E 1231/21

    Afghanistan: Dublin Kroatien: Keine systemischen Mängel für Familie, Pushbacks

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   Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,2675)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.02.2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,2675)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - C-94/12 (https://dejure.org/2013,2675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino

    Richtlinie 2004/18/EG - Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers - Rückgriff auf mehrere Hilfsunternehmen

  • EU-Kommission

    Swm Costruzioni und Mannocchi Luigino

    Richtlinie 2004/18/EG - Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers - Rückgriff auf mehrere Hilfsunternehmen“

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    Im Urteil Ballast Nedam Groep I hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, die selbst keine Arbeiten ausführt, nicht deswegen von der Teilnahme an Verfahren über öffentliche Bauaufträge ausgeschlossen werden darf, weil ihre Tochtergesellschaften, die die Arbeiten ausführen, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wenn sie nachweisen kann, dass sie tatsächlich über die den Tochtergesellschaften zustehenden Mittel verfügt, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.

    Im Urteil Ballast Nedam Groep II hat der Gerichtshof den im Urteil Ballast Nedam Groep I vertretenen Standpunkt aufgegriffen und weiter dahin gehend präzisiert, dass bei der Beurteilung der technischen Kapazitäten einer Muttergesellschaft die Behörden, die die Verzeichnisse der zugelassenen Bauunternehmer erstellen, verpflichtet sind, die technischen Kapazitäten der Gesellschaften, die zur selben Gruppe gehören, zu berücksichtigen.

    6 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 1994, Ballast Nedam Groep I (C-389/92, Slg. 1994, I-1289), vom 18. Dezember 1997, Ballast Nedam Groep II (C-5/97, Slg. 1997, I-7549), und vom 2. Dezember 1999, Holst Italia (C-176/98, Slg. 1999, I-8607).

    12 - Vgl. Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 17, und Urteil Holst Italia, Randnrn.

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    11 - Urteil des Gerichtshofs vom 18. März 2004, Siemens und ARGE (C-314/01, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 44).

    15 - Vgl. Urteil Siemens und ARGE, Randnr. 45.

    16 - Vgl. Urteil Siemens und ARGE, Randnr. 46.

  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    10 - Urteil des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, Slg. 2009, I-12129, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 - Vgl. Urteil CoNISMa, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    18 - Vgl. Urteil CoNISMa, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 17.03.2011 - C-95/10

    Strong Segurança - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    Im Urteil Strong Segurança hat der Gerichtshof en passant festgestellt, dass sich Art. 48 Abs. 3 und Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 einander inhaltlich im Wesentlichen entsprechen(5).

    5 - Urteil des Gerichtshofs vom 17. März 2011, Strong Segurança (C-95/10, Slg. 2011, I-1865, Randnr. 13).

  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    13 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, CEI-Bellini u. a. (27/86, 28/86 und 29/86, Slg. 1987, 3347, Randnrn. 25 bis 27).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    4 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2002, Marks & Spencer (C-62/00, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-5/97

    Ballast Nedam Groep

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    6 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 1994, Ballast Nedam Groep I (C-389/92, Slg. 1994, I-1289), vom 18. Dezember 1997, Ballast Nedam Groep II (C-5/97, Slg. 1997, I-7549), und vom 2. Dezember 1999, Holst Italia (C-176/98, Slg. 1999, I-8607).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    6 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 1994, Ballast Nedam Groep I (C-389/92, Slg. 1994, I-1289), vom 18. Dezember 1997, Ballast Nedam Groep II (C-5/97, Slg. 1997, I-7549), und vom 2. Dezember 1999, Holst Italia (C-176/98, Slg. 1999, I-8607).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12
    Vgl. auch das jüngere Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juli 2011, Stewart (C-503/09, Slg. 2011, I-6497, Randnr. 105).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-234/14

    Ostas celtnieks

    Es führt insbesondere aus, der Gerichtshof habe in Rn. 33 des Urteils Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646) festgestellt, "dass die Richtlinie 2004/18 es erlaubt, die Kapazitäten mehrerer Wirtschaftsteilnehmer zu kumulieren, um die vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit zu erfüllen, soweit diesem gegenüber der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber oder der Bieter, der sich auf die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen stützt, tatsächlich über deren Mittel, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich seien, verfügt".

    10 - Vgl. Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 28 und 29).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 20).

    In Rn. 35 des Urteils Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646) hat der Gerichtshof festgestellt, dass "[e]s ... Arbeiten geben [mag], die aufgrund ihrer Besonderheiten eine bestimmte Kapazität erfordern, die sich durch die Zusammenfassung kleinerer Kapazitäten mehrerer Wirtschaftsteilnehmer möglicherweise nicht erlangen lässt.

    Der Wortlaut lässt den Schluss zu, dass hier den Wirtschaftsteilnehmern das Recht zugestanden wird, die Auswahlkriterien auf diese Weise zu erfüllen, vorausgesetzt, dass sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser anderen Unternehmen verfügen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind." Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 24).

    17 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici (C-358/12, EU:C:2014:2063, Rn. 29) sowie Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 32).

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie

    17 - Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 33).

    18 - Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 31).

    20 - Urteile Holst Italia (C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 26), Siemens und ARGE Telekom (C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 43) und Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 32).

    26 - Urteil Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2004/18 -

    In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130) habe ich darauf hingewiesen, dass der Wortlaut von Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 den Schluss auf ein Recht der Wirtschaftsteilnehmer zulässt, die Auswahlkriterien auf diese Weise zu erfüllen, vorausgesetzt, dass sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel der betreffenden anderen Unternehmen verfügen, die zur Ausführung des betreffenden Auftrags erforderlich sind(8).

    9 - Schlussanträge von Generalanwalt Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 22).

    10 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

    28 Vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 33).
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