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Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1997 - C-96/95   

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https://dejure.org/1997,933
EuGH, 20.03.1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,933)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,933)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Inhalt

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen; Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufenthaltsrecht nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

  • Judicialis

    EGVtr Art. 169; ; EGVtr Art. 189 Abs. 3; ; RL 90/364 Art. 5; ; RL 90/365 Art. 5; ; AuslG 1990 § 2 Abs. 2; ; AufenthEWGG § 15; ; AufenthEWGG § 15a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2202 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 48
  • EuZW 1997, 348
  • BB 1997, 432
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    22 Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13).

    24 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8), daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, die die Kommission zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hat.

    Das Recht des einzelnen, sich unter besonderen Umständen vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, und die keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen kann, daß er es versäumt hat, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).

    38 Zu dem Vorbringen, die Behörden der Länder seien über die beiden streitigen Richtlinien unterrichtet worden, ist daran zu erinnern, daß ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus einer Richtlinie nicht durch ein einfaches Rundschreiben, das die Verwaltung beliebig ändern kann, nachkommen kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7).

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    34 Zweitens könne eine innerstaatliche Verweisungsregelung dem Gebot der Rechtsklarheit genügen, wenn sich der einzelne aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kenntnis von den ihn begünstigenden Rechtsvorschriften verschaffen und sich dabei abschließend und umfassend über die ihm darin vermittelten Rechtspositionen unterrichten könne (vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567).

    35 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 15) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen, besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    Das Recht des einzelnen, sich unter besonderen Umständen vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, und die keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen kann, daß er es versäumt hat, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.12.1986 - 239/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    38 Zu dem Vorbringen, die Behörden der Länder seien über die beiden streitigen Richtlinien unterrichtet worden, ist daran zu erinnern, daß ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus einer Richtlinie nicht durch ein einfaches Rundschreiben, das die Verwaltung beliebig ändern kann, nachkommen kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7).
  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    Diese Voraussetzung ist besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Rechte zu verleihen (vgl. Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9).
  • EuGH, 12.01.1994 - C-296/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11) wird folglich der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 des Vertrages durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt.
  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    29 Ferner geht aus den Akten nicht hervor, daß die Kommission die Ausführungen in der Mitteilung vom 31. März 1993 nicht berücksichtigt hätte; die mit Gründen versehene Stellungnahme nahm nämlich auch auf das Schreiben der deutschen Regierung vom 2. Juni 1993 Bezug, dem diese Mitteilung beigefügt war (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnr. 20).
  • EuGH, 01.03.1983 - 301/81

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    24 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8), daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, die die Kommission zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hat.
  • EuGH, 17.11.1992 - C-157/91

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden (vgl. auch Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-157/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-5899, Randnr. 17).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    Eine Pflicht zur Umsetzung unter Übernahme des Wortlauts der Richtlinie besteht nicht (EuGH, Urteil vom 20. März 1996 - C-96/95, Slg. 1997, I-1653 Rn. 35 = NVwZ 1998, 48 - Kommission/Deutschland), auch wenn sich die Übernahme des Richtlinienwortlauts in das nationale Recht immer als unbedenkliche Form der Umsetzung einer Richtlinie erweist (vgl. Nettesheim in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 288 AEUV Rn. 120 [Stand Januar 2022]).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-127/12

    Kommission / Spanien

    Néanmoins, la Commission peut, postérieurement à la lettre de mise en demeure, préciser ses griefs, tant que l'objet de ces derniers reste en substance le même (voir, en ce sens, arrêt Commission/Allemagne, C-96/95, EU:C:1997:165, points 30 et 31).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-287/00

    Kommission / Deutschland

    Entgegen den Erfordernissen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.12.1997 - C-96/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,55532
EuGH, 09.12.1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,55532)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,55532)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - C-96/95 (https://dejure.org/1997,55532)
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Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 169 EGV
    Aufsichtsklagen, Vertragsverletzungen von Mitgliedsstaaten durch 1. Verweis auf RL statt Umsetzung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95   

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https://dejure.org/1996,26765
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95 (https://dejure.org/1996,26765)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.09.1996 - C-96/95 (https://dejure.org/1996,26765)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. September 1996 - C-96/95 (https://dejure.org/1996,26765)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aufenthaltsrecht - Richtlinien 90/364/EWG und 90/365/EWG des Rates

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.01.1994 - C-296/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (7) - Und zwar aufgrund des Urteils vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1), in dem entschieden worden sei, daß bei Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden dürfe.

    (15) - Schlussanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 37, 45).

    (17) - Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz erheblich von demjenigen, auf den sich die Beklagte beruft (zitiertes Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien).

    (18) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 695, vgl. insbesondere Teil B - Zur Zulässigkeit, Buchstabe a, S. 716).

    Die mit Gründen versehene Stellungnahme unterscheidet sich vom Aufforderungsschreiben also insoweit, als letzteres "den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben soll"; vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4).

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (8) - Die Klägerin beruft sich hinsichtlich der Bestimmung dieser Kriterien auf folgende Urteile: Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, I-880), Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1991, I-2567).

    (25) - Die Kriterien sind dem Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, I-2600) entnommen.

    (26) - Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 15).

    (31) - Vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 24).

  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (18) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 695, vgl. insbesondere Teil B - Zur Zulässigkeit, Buchstabe a, S. 716).

    (19) - Schlussanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache 7/61 (Slg. 1961, 725, 737).

    (23) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (zitiert in Fußnote 18).

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (24) - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 13).

    (25) - Die Kriterien sind dem Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, I-2600) entnommen.

  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (14) - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (Lütticke, Slg. 1966, 26): "Der der Anrufung des Gerichthofes vorausgehende Teil des Verfahrens dient dazu, den Mitgliedstaat aufzufordern, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen" (S. 39, Hervorhebung von mir).

    (20) - Urteil vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (zitiert in Fußnote 14, S. 39).

  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (11) - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13).

    (22) - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 14).

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (21) - Urteil vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90 (Niederlande/Kommission, Slg. 1992, I-565).
  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme unterscheidet sich vom Aufforderungsschreiben also insoweit, als letzteres "den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben soll"; vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (21) - Urteil vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90 (Niederlande/Kommission, Slg. 1992, I-565).
  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
    (10) - Urteil vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-473/93 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

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