Rechtsprechung
EuGH, 30.09.1997 - C-98/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriffe der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats und der ordnungsgemäßen Beschäftigung - Nur zur zeitlich begrenzten Ausübung der Tätigkeit als ...
- EU-Kommission
Ertanir / Land Hessen
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 6 Absatz 3
1 Völkerrechtliche Verträge - Assozierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Keine Befugnis der Mitgliedstaaten, durch eine nationale Regelung ganze Kategorien von Arbeitnehmern von der Inanspruchnahme der Rechte aus einem Beschluß des ... - EU-Kommission
Ertanir / Land Hessen
- Europäischer Gerichtshof
Ertanir
Auswärtige Beziehungen
- Judicialis
EWGAssRBes 1/80 Art. 6 Abs. 1; ; EWGAssRBes 1/80 Art. 6 Abs. 2; ; EWGAssRBes 1/80 Art. 6 Abs. 3; ; AAV § 4 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriffe der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats und der ordnungsgemäßen Beschäftigung - Nur zur zeitlich begrenzten Ausübung der Tätigkeit als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat; Ausschluss eines Rentenanspruchs; Regulärer Arbeitsmarkt
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt - Auslegung von Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei - Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Zeitabschnitte, die nicht durch eine ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 286
- EuZW 1998, 533
- DVBl 1997, 1377
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
24 Erstens ist es seit Erlaß des Urteils vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat, so daß türkische Staatsangehörige, die seine Voraussetzungen erfuellen, sich unmittelbar auf die Rechte berufen können, die ihnen die einzelnen Gedankenstriche der Bestimmung verleihen (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 11).26 Zweitens setzen nach ständiger Rechtsprechung die Rechte, die Artikel 6 Absatz 1 erster bis dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 dem türkischen Arbeitnehmer im Bereich der Beschäftigung verleiht, zwangsläufig voraus, daß dem Betroffenen ein Aufenthaltsrecht zusteht, weil sonst das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Ausübung einer Beschäftigung völlig wirkungslos wäre (Urteile Sevince, a. a. O., Randnr. 29, Kus, a. a. O., Randnrn.
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung (Urteile Sevince, a. a. O., Randnr. 22, und Kus, a. a. O., Randnr. 31), daß Artikel 6 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1/80 die den Mitgliedstaaten obliegende Verpflichtung zum Erlaß derjenigen Verwaltungsmaßnahmen, die zur Durchführung des Artikels 6 gegebenenfalls erforderlich sind, nur konkretisiert, ohne daß die Mitgliedstaaten dadurch ermächtigt würden, die Ausübung des genau bestimmten und nicht an Bedingungen geknüpften Rechts, das den türkischen Arbeitnehmern aufgrund dieser Bestimmung zusteht, an Bedingungen zu binden oder einzuschränken.
47 Zum Begriff der ordnungsgemässen Beschäftigung im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Sevince, a. a. O., Randnr. 30, Kus, a. a. O., Randnrn.
48 So hat der Gerichtshof im Urteil Sevince (a. a. O., Randnr. 31) ausgeführt, daß sich ein türkischer Arbeitnehmer während eines Zeitraums, in dem er infolge der aufschiebenden Wirkung einer von ihm erhobenen Klage gegen eine ihm das Aufenthaltsrecht versagende Entscheidung bis zum Ende des Rechtsstreits vorläufig in dem betreffenden Mitgliedstaat bleiben und dort eine Beschäftigung ausüben durfte, nicht in einer gesicherten und mehr als nur vorläufigen Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats befand.
- EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
Der Gerichtshof hat es daher für unabdingbar erachtet, daß auf die türkischen Arbeitnehmer, die ein im Beschluß Nr. 1/80 eingeräumtes Recht besitzen, soweit wie möglich die im Rahmen der genannten Vertragsvorschriften geltenden Grundsätze übertragen werden (Urteile vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnrn.39 Für die Zugehörigkeit eines solchen Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats kommt es nach ständiger Rechtsprechung (Urteil Bozkurt, a. a. O., Randnrn.
55 Nach ständiger Rechtsprechung stehen den türkischen Arbeitnehmern die durch Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nämlich unabhängig davon zu, daß die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ein spezielles Verwaltungsdokument wie eine Arbeits- oder eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen (vgl. in diesem Sinn Urteil Bozkurt, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
14, 19 und 20, und vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 20).22 Jedoch genießen die türkischen Staatsangehörigen beim derzeitigen Stand des Rechts keine Freizuegigkeit innerhalb der Gemeinschaft, sondern haben nur bestimmte Rechte in dem Aufnahmemitgliedstaat, in den sie rechtmässig eingereist sind und in dem sie eine bestimmte Zeit lang eine ordnungsgemässe Beschäftigung ausgeuebt haben (Urteil Tetik, a. a. O., Randnr. 29).
65 Dieser Beschluß regelt in Artikel 6 Absatz 2 lediglich, wie sich bestimmte Zeiten, in denen der türkische Arbeitnehmer keiner Beschäftigung nachgeht, auf die Berechnung der in Artikel 6 Absatz 1 erster bis dritter Gedankenstrich genannten Zeiten ordnungsgemässer Beschäftigung auswirken; dabei werden die betreffenden Zeiten entweder Zeiten ordnungsgemässer Beschäftigung im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 gleichgestellt, oder der Arbeitnehmer verliert nicht ihretwegen die durch die vorherigen Zeiten ordnungsgemässer Beschäftigung erworbenen Ansprüche (vgl. dazu im einzelnen Urteil Tetik, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
Eroglu / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
24 Erstens ist es seit Erlaß des Urteils vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat, so daß türkische Staatsangehörige, die seine Voraussetzungen erfuellen, sich unmittelbar auf die Rechte berufen können, die ihnen die einzelnen Gedankenstriche der Bestimmung verleihen (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 11).25 Wie sich aus Artikel 6 Absatz 1 erster bis dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, sind diese Rechte unterschiedlich und hängen von Voraussetzungen ab, die je nach der Dauer einer ordnungsgemässen Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat verschieden sind (Urteil Eroglu, a. a. O., Randnr. 12).
- EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Kol / Land Berlin
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
51 Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-285/95 (Kol, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 27) entschieden, daß Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Arbeitnehmer während der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt hat, die ihm nur aufgrund einer Täuschung der Behörden durch ihn erteilt worden ist, nicht auf einer gesicherten Position beruhen, sondern als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten sind, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand. - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
16 Schließlich fragt sich das Gericht im Hinblick auf die Randnummer 25 des Urteils vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781), wonach der Beschluß Nr. 1/80 die Befugnis der Mitgliedstaaten, Vorschriften über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, unberührt lässt, ob Artikel 6 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1/80 den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, Aufenthaltsrechte zu schaffen, die an den Vergünstigungen von Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 von vornherein nicht teilhaben.
- BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Eine in diesem Sinne nur vorläufige Position kann sich namentlich aus verfahrensrechtlichen Vorschriften (etwa betreffend die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels) ergeben (…Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-05193 Rn. 47 ff. m.w.N.).Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand (…Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 a.a.O. Rn. 50 m.w.N.).
Auch Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Arbeitnehmer während der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt hat, die ihm nur aufgrund einer Täuschung der Behörden erteilt worden ist, beruhen nicht auf einer gesicherten Rechtsposition, sondern sind als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteil vom 30. September 1997 a.a.O. Rn. 51 m.w.N.).
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
23 und 25, und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnrn.35 Wie sich des Näheren bereits aus dem Wortlaut der drei Gedankenstriche des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, sind die Rechte, die den türkischen Arbeitnehmern nach diesen Bestimmungen zukommen, unterschiedlich und Bedingungen unterworfen, die je nach der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat verschieden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 12, sowie die genannten Urteile Tetik, Randnr. 23, Eker, Randnr. 21, Günaydin, Randnr. 25, und Ertanir, Randnr. 25).
63 Außerdem hatte der Gerichtshof mehrfach das Verhalten der zuständigen nationalen Behörden im Hinblick auf die Auslegung der sozial ausgerichteten Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 zu berücksichtigen, wobei er sich insbesondere darauf stützte, dass diese Behörden die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des betroffenen türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats nicht in Frage gestellt hatten (vgl. in diesem Sinne zu Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Urteil Ertanir, Randnrn.
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat
Insoweit ist unerheblich, daß der Kläger zwischen 1985 und 1989 dreimal die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, so daß er während kurzer Zeiträume nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis war, denn die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats haben die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts deswegen nicht in Frage gestellt, sondern ihm vielmehr jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 54, und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 69).29 und 30, und die Urteile Günaydin, Randnr. 49, Ertanir, Randnr. 55, und Birden, Randnr. 65).
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz
14 bis 17, sowie zu Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 Urteile vom 30. September 1997 in den Rechtssachen C-36/96, Günaydin, Slg. 1997, I-5143, Randnr. 31, und C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 43, und Urteil Birden, Randnrn.22 und 23, Günaydin, Randnr. 29, Ertanir, Randnr. 39, und Birden, Randnr. 33) zum einen darauf an, ob das Arbeitsverhältnis des Betreffenden im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit diesem Gebiet aufweist, wobei insbesondere der Ort der Einstellung des türkischen Staatsangehörigen, das Gebiet, in dem oder von dem aus die Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt wird, und die nationalen Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen sind.
29 und 30, Günaydin, Randnr. 49, Ertanir, Randnr. 55, und Birden, Randnr. 65).
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
a) Für eine Übertragung des in Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG geregelten Ausweisungsschutzes auf nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigte türkische Staatsangehörige könnte sprechen, dass es der Gerichtshof als unabdingbar angesehen hat, die im Rahmen der Art. 48, 49 und 50 EGV (nunmehr: Art. 39, 40 und 41 EG) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, zu übertragen (EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93, Bozkurt - NVwZ 1995, 1093 ; vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95, Tetik - Slg. 1997, I-329 ; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-5143 ; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-5179 und vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-7747 ). - BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17
Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch; …
Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - C-98/96 [ECLI:EU:C:1997:446], Ertanir - Rn. 47 ff. m.w.N.).Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - BVerwGE 146, 271 Rn. 18;… EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 26 f.;… vom 30. September 1997 - C-36/96 [ECLI:EU:C:1997:445], Günaydin - Rn. 45; vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51;… vom 26. November 1998 - C-1/97 [ECLI:EU:C:1998:568], Birden - Rn. 59;… vom 11. Mai 2000 - C-37/98 [ECLI:EU:C:2000:224], Savas - Rn. 61 f.;… vom 29. September 2011 - C-187/10 [ECLI:EU:C:2011:623], Unal - Rn. 45 …und vom 8. November 2012 - C-268/11 [ECLI:EU:C:2012:695], Gülbahce - Rn. 50 f.).
In späteren Urteilen hat der Gerichtshof die Sentenz zur Nichtberücksichtigung von Aufenthaltszeiten während der Geltungsdauer einer nur aufgrund einer Täuschung erteilten Aufenthaltserlaubnis in zwei Entscheidungen zunächst ohne (…EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-36/96 - Rn. 45 und vom 30. September 1997 - C-98/96 - Rn. 51), später dann durchgängig mit der "verbalen" Einschränkung in den Urteilsgründen auf Täuschungen, die zu einer Verurteilung geführt haben, referiert (…EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 - Rn. 59;… vom 11. Mai 2000 - C-37/98 - Rn. 61 f.;… vom 18. Dezember 2008 - C-337/07 [ECLI:EU:C:2008:744], Altun - Rn. 54 f.
;… vom 29. September 2011 - C-187/10 - Rn. 45 …und vom 8. November 2012 - C-268/11 - Rn. 50 f.). - EuGH, 24.01.2008 - C-294/06
Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
Ferner ist daran zu erinnern, dass der Beschluss Nr. 1/80 die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lässt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, und in seinem Art. 6 lediglich die Stellung der türkischen Arbeitnehmer regelt, die bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats eingegliedert sind (Urteil vom 30. September 1997, Ertanir, C-98/96, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 23). - BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …
Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen aus materiellen Gründen zustand (Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 15 = NVwZ 2001, 333; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-05179 Rn. 47 ff. m.w.N.).Sie sind vielmehr als nur aufgrund einer vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da dem Ausländer während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (…EuGH, Urteile vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95, Kol - Slg. 1997, I-3069 Rn. 26 f.;… vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-05143 = NVwZ 1999, 283 Rn. 45; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - a.a.O. Rn. 51;… vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-07747 Rn. 59;… vom 11. Mai 2000 - Rs. C-37/98, Savas - Slg. I-2927 Rn. 61 f.;… vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 45 …und vom 8. November 2012 - Rs. C-268/11, Gülbahace - NVwZ 2012, 1617 Rn. 50 f.).
- BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen …
So spricht der Gerichtshof von der "Kohärenz" bzw. dem "inneren Zusammenhang" des durch die drei Spiegelstriche des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 geschaffenen Systems der "schrittweisen" Eingliederung der türkischen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates (…vgl. etwa Urteil vom 29. Mai 1997, Rs. C-386/95 - Eker - Slg. 1997 I-2697, dritter Leitsatz und Rz. 23 und 25; Urteil vom 30. September 1997, Rs. C-98/96 - Ertanir - Slg. 1997 I-5193, Rz. 31 und 35). - EuGH, 26.10.2006 - C-4/05
Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist und eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats voraussetzt (vgl. Urteil Sevince, Randnr. 30, und Urteil vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 59). - VGH Hessen, 08.04.2009 - 11 A 2264/08
Ausländerrechtliche Nebenbestimmung; zeitlich beschränkte Erwerbstätigkeit; …
- BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen …
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw …
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 S 636/02
Änderung des Aufenthaltszwecks - Auswechseln des Verfahrensgegenstands; …
- BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 90/00 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Arbeitserlaubnis- bzw …
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00
Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer; …
- VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07
Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - 18 B 1585/19
Arbeitnehmer; Stand-Still-Klausel; Verschlechterung; Bedingungen; Zugang; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - 18 B 231/97
Zugehörigkeit zum regulärem Arbeitsmarkt; Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 17 B 1327/96
Antrag auf Verlängerung einer aus Studiengründen erteilten Aufenthaltserlaubnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - 18 B 2762/97
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltsrecht; Geringfügige monatliche Beschäftigung
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
Einbürgerung nach RuStAG § 40b - Ermächtigung eines Elternteils
- VG Darmstadt, 04.02.2003 - 8 G 2865/02
Verlängerung der Aufenthalterlaubnis zum Zwecke der Herstellung der ehelichen …
- OVG Niedersachsen, 06.01.1999 - 11 M 5549/98
Aufenthaltserlaubnis durch Scheinehe;; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
- VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21
Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-294/06
Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 Absatz 1 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der …
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2001 - 11 S 1463/00
Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt
- VGH Hessen, 12.01.1998 - 12 TG 4426/96
Übergang von Lehrzeit zur Gesellenzeit stellt neuen Aufenthaltszweck dar; zur …
- VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08
Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2001 - 17 B 1116/00
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ; Beachtlichkeit der zeitlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-416/96
Eddline El-Yassini
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-225/12
Demir - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 13 S 816/96
Vorlagebeschluß zum supranationalen Aufenthaltsrecht aus EWGAssRBes 1/80 für …
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- LSG Hessen, 05.02.1998 - L 6 AL 1106/97
Verlängerung der Arbeitserlaubnis - grenzüberschreitender Güterverkehr - …
- VG Aachen, 14.08.2008 - 8 L 298/08
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Studenten, Studium, …
- VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07
Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-4/05
Güzeli - Auslegung des Artikels 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- VG Karlsruhe, 28.01.1998 - 10 K 2675/96
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form einer befristeten …
- VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - Assoziationsrecht EG-Türkei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - 17 B 2027/05
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, …
- OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
"Scheinehe", türkischer Werkvertragsarbeitnehmer, regulärer Arbeitsmarkt
- VG Darmstadt, 16.11.2000 - 8 G 149/99
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers; Ablauf einer befristet …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 18 B 233/04
- OVG Niedersachsen, 27.09.2000 - 11 M 2943/00
Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Erlaubnisfiktion; Täuschung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 18 A 4766/95
Aufenthaltsrecht; Bleiberecht; Aufrechterhaltung der familiären …
- VGH Bayern, 14.11.1997 - 10 CS 97.559
Ermessensbindende Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die …
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 18 B 543/02
Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 18 B 606/02
- VG Frankfurt/Main, 20.01.1998 - 6 E 3465/96
- FG München, 30.09.1998 - 1 K 3801/97
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-98/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kasim Ertanir gegen Land Hessen.
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriffe der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats und der ordnungsgemäßen Beschäftigung - Nur zur zeitlich begrenzten Ausübung der Tätigkeit als ...
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 29.02.1996 - 5 G 2008/95
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-98/96
- EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
- VG Darmstadt - 5 G 2008/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-98/96
30 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 20. September 1990(9) (im folgenden: Urteil Sevince) Leitlinien dafür aufgestellt, wie nach dem Recht der Mitgliedstaaten der Begriff "ordnungsgemässe Beschäftigung" in Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verstanden werden kann:.32 Aus dem Urteil Sevince folgt jedoch, daß für die ordnungsgemässe Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers in einem Mitgliedstaat nicht entscheidend ist, daß er im Besitz einer förmlichen Aufenthaltserlaubnis war.
41 Der Gerichtshof hat im Urteil Sevince ausgeführt:.
(5) - Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461).
- EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-98/96
(8) - Urteil vom 6. Juni 1995 (Slg. 1995, I-1475).