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   VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252   

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VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 (https://dejure.org/2020,5623)
VG München, Entscheidung vom 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 (https://dejure.org/2020,5623)
VG München, Entscheidung vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 (https://dejure.org/2020,5623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2; IfSG § 16 Abs. 8, § 28 Abs. 1
    Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus ohne hinreichende Rechtsgrundlage

  • rewis.io

    Ausgangsbeschränkungen und sonstige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

  • rav-polizeirecht.de

    Rechtswidrigkeit der bayerischen Allgemeinverfügung (Ausgangsbeschränkung - Coronavirus)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt - Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibt im Übrigen unberührt

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern auf dem Prüfstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bayern muss Regelung zu Ausgangsbeschränkungen nachbessern

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheit durch Rechtsformenwahl? - Verwaltungsrechtliche Rechtsformenlehre und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in der Corona-Krise

Papierfundstellen

  • COVuR 2020, 163
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Dies bedeutet, dass ein Gesetz, das zur Einschränkung des Grundrechts ermächtigt, das Grundrecht ausdrücklich nennen muss, wobei ein Hinweis allein in der Gesetzesbegründung nicht genügt (BVerfGE 113, 348/367).

    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Dies würde dem Bürger schon insoweit zum Nachteil gereichen, als gegen diese in das Gewand eines Verwaltungsaktes gekleidete, beinahe verkleidete Rechtsnorm mit der hiergegen gegebenen Anfechtungsklage keine im Vergleich zur Normenkontrolle gleich effektiven Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes bestehen (BVerwG, U.v. 1.10.1963 - BVerwG IV C 9/63 - NJW 1964, 1151).

    Vielmehr ist ein solcher Verwaltungsakt, dessen Regelung nur im Wege des Erlasses einer Rechtsnorm getroffen werden kann, fehlerhaft und verletzt jeden von ihm Betroffenen in seinen Rechten, so dass er aufzuheben ist (BVerwG, U.v. 1.10.1963, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).

    Nach der Grundrechtsdogmatik können auch mittelbare und faktische Einwirkungen nach Zielsetzung und Wirkung einem Eingriff gleichkommen und stellen dann eine Grundrechtsbeeinträchtigung dar (BVerfGE 110, 177/191), wenn sie einen gewichtigen Einfluss auf die Willensbildung ausüben.

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1548/02
    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Unter Aufenthalt in diesem Sinne ist das Verweilen an einem bestimmten Ort von gewisser Dauer (je nach den Umständen wohl mindestens ein bis zwei Tage) zu verstehen, da die Aufenthaltsnahme angesichts des engen Schrankenvorbehalts in Art. 11 Abs. 2 und in Abgrenzung zu der durch Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 geschützten körperlichen Fortbewegungsfreiheit eine über die "körperliche Bewegungsfreiheit hinausgehende Bedeutung" aufweisen muss (BVerfG-K, B.v. 25.3.2008 - 1 BvR 1548/02 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252
    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

  • VG Dresden, 30.03.2020 - 6 L 212/20

    Eilanträge gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglos

    Die Kammer teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des VG München in dem Beschluss vom 24. März 2020, Az.: M 26 S 20.1252.
  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Denn mit Blick auf die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs kommt es auf die Qualifizierung der angegriffenen Maßnahme als Verwaltungsakt - hier Allgemeinverfügung - durch die Behörde an (BVerwG, Urt. v. 01.10.1963 - IV C 9.63 -, NJW 1964, 1511 = juris Rn. 58; VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 24).

    Die Regelungen führen zu Einschränkungen des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG und in engen Grenzen auch des Rechts auf Freizügigkeit im Sinne des Art. 11 Abs. 1 GG (VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 27).

  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 18 L 896/23

    Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1963 - IV C 9.63 -, juris, Rn. 58 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 22. September 2003 - 2 B 11357/03 -, juris, Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris, Rn. 40; VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris, Rn. 24; Heusch, in Schönenbroicher/Heusch, Gefahrenabwehrrecht NRW, 1. Aufl., 2023, § 25 Rn. 7; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, 2023, § 35 Rn. 16 m.w.N.
  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    Das Gleiche gilt für vorliegende Bedenken, ob eine solche umfassende Regelung wie ein allgemeines Betretungsverbot noch in der Rechtsform einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 LVwVfG erlassen werden kann (vgl. zur Einführung der Vorgängervorschrift des § 32 IfSG im BSeuchG, BT-Drs. 8/2468, S. 21 und 29; zweifelnd VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252, M 26 S 20.1255 -, Pressemitteilung; zur Abgrenzung allgemein etwa, Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 280 ff.; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 35 Rn. 110; jeweils m.w.N.).
  • VG Minden, 24.08.2020 - 7 L 662/20

    Wöchentliche Corona-Testpflicht in Fleischereibetrieben - Corona-Virus

    vgl. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 07. Mai 2020 - 3 L 167/20 -, juris Rn. 25.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20

    Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV

    Er kann es nicht dabei bewenden lassen, dass Kommunen ohne eine Verordnungsermächtigung entsprechende abstraktgenerelle Regelungen unter dem insoweit unzutreffenden Titel der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG; vgl. VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 -) erlassen.
  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    In Grenzfällen dürfte es dem Hoheitsträger grundsätzlich freistehen, im Übergangsbereich zwischen abstrakt-genereller und konkret-individueller Regelung entweder die Form der Normsetzung oder der Einzelfallentscheidung zu wählen, wenn - wie vorliegend - der Erlass einer Rechtsverordnung nicht in einem formellen Gesetz zwingend vorgeschrieben ist (vgl. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 22).
  • VG München, 11.07.2022 - M 26a K 20.1251

    Ausgangsbeschränkungen und sonstige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus,

    Zugleich beantrage sie, die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage anzuordnen (M 26 S 20.1252).

    Mit Beschluss vom 24. März 2020 (M 26 S 20.1252) wurde die aufschiebende Wirkung der Klage vom 21. März 2020 gegen Nrn. 1, 4 und 5 der Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 angeordnet.

    Der Klägerin seien insoweit die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da die Klage mangels Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO bereits unzulässig gewesen wäre; insoweit wurde auf die Ausführungen im Beschluss vom 24. März 2020 (M 26 S 20.1252) verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten M 26a K 20.1251 und M 26 S 20.1252 Bezug genommen.

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 14 E 1428/20

    Eilantrag einer Betreiberin eines Trampolinparks gegen die

    Die Entscheidung der Antragsgegnerin, alle Fitness-, Sport- und Freizeiteinrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen, ist das Ergebnis einer typisierenden Betrachtung der mit dem Betrieb verbundenen Risiken und unterscheidet sich insoweit von der generalisierenden Entscheidung, die Gegenstand anderer Entscheidungen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes waren ( VG München, Beschluss vom 24.3.2020, M 26 S 20.1252, Rn. 22, n.v., zu einem jedermann betreffenden Kontaktverbot, dessen Adressaten zum Erlasszeitpunkt nicht einmal bestimmbar waren ).
  • VG Leipzig, 30.03.2020 - 3 L 177/20

    Eilantrag gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglos

    Der Antragsteller hatte sich zur Begründung ausschließlich auf formale Gründe, hier die Verletzung des Zitiergebots nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG und die Beschlüsse des VG München vom 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255 - berufen.
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
  • VG Hamburg, 01.04.2020 - 21 E 1509/20

    Eilantrag gegen das in der Corona-Allgemeinverfügung geregelte

  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

  • VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20

    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler

  • VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21

    Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde für Zutritts- und Teilnahmeverbote zu

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