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   OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92   

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https://dejure.org/1994,4939
OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92 (https://dejure.org/1994,4939)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.06.1994 - 1 BA 30/92 (https://dejure.org/1994,4939)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 1 BA 30/92 (https://dejure.org/1994,4939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch Fernmeldeunternehmern; Schutzbereich des Grundrechts auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses; Bedeutung des Fernmeldegeheimnisses in der modernen Informationsgesellschaft; Inhalt und Verfassungsmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1769
  • ZIP 1994, 1782
  • ZIP 1996, 2080
  • ZIP 1996, 2980
  • NVwZ 1995, 799 (Ls.)
  • CR 1994, 700
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 21.11.1997 - 19 U 128/97

    Entgeltliche Benutzung von Sex-Dialog-Systemen per Bildschirmtext

    Denn nach § 6 Abs. 3 der damals gültigen Telekom-Datenschutzverordnung - TDSV - vom 24. Juni 1991 sowie nach den entsprechenden Vorschriften des BTX-Staatsvertrages vom 31.12.1991 war die Telekom verpflichtet, spätestens 80 Tage nach Versendung der Entgeltrechnung sämtliche bis dahin etwa gespeicherten Verbindungsdaten zu löschen (vgl. hierzu OVG Bremen, CR 1994, 700 ff.).
  • VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92

    Rechtswidriger Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei

    Hinzu kommt, daß die Übergangsfrist für den Gesetzgeber, nach nunmehr fast 14 Jahren, abgelaufen ist und insoweit auch eine übergangsweise Duldung des rechtswidrigen Handelns nicht mehr zulässig ist (zur Übergangsfrist des Gesetzgebers siehe Simitis, NJW 1989 S.21 f.; VG München, Urteil vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S.88 f. = CR 1988 S.329 ff. mit Anmerkung von Riegel, VG Wiesbaden, Urteil vom 13.01.1989, Az. IV E 733/87, VGH Kassel, Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 152/92, NVwZ-RR 1995 S.661, 662 = CR 1996 S.241, 242 f. und Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 1668/92, DVBl. 1996 S.570, OVG Bremen, Urteil vom 28.06.1994, Az. OVG 1 BA 30/92, CR 1994 S.700 ff. mit Anmerkung von Walz in CR 1995 S.52 ff., Demke/Schild, a.a.O., § 3 Erläuterung III b bb).
  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09

    Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten

    Es wäre nicht verhältnismäßig, wegen der vergleichsweise wenigen Streitfälle (vgl. OVG Bremen, NJW 1995, 1769) zu Nachweiszwecken flächendeckend aufzuzeichnen und zu dokumentieren, wer wann von wem Post erhalten hat.
  • LG Osnabrück, 10.11.1995 - 2 O 60/94
    Eine Datenspeicherung über das zwingend notwendige Maß der Verbindungsherstellung und Abrechnungserstellung hinaus wird auch bei den im Vergleich zu Analog- oder Mobilfunkanschlüssen technisch weiterentwickelten ISDN-Anschlüssen (Integrated Services Digital Network) nicht gestattet (OVG Bremen, CR 1994, S. 700 ff.).
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