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   OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96   

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https://dejure.org/1996,3997
OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96 (https://dejure.org/1996,3997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.11.1996 - 2 U 14/96 (https://dejure.org/1996,3997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. November 1996 - 2 U 14/96 (https://dejure.org/1996,3997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vergütungspflicht für Telefaxgeräte

    § 54 a Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 54a Abs. 1; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Vergütungspflicht für Faxgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 1997, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 14.04.1993 - 12 O 540/92

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht für die Hersteller und Importeure von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96
    In der Fachzeitschrift "I." erschien am 29. November 1990 ein Artikel, in dem über die Absicht der Klägerin berichtet wurde, ab 01.07.1990 eine Geräteabgabe für alle Fernkopierer zu verlangen (Anlage zum Klägerschriftsatz vom 03.11.1995, Bl. 63 d. Der vereinbarte Musterprozess führte zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 1993 (12 O 45/92; Bl. 18-27 d.A. NJW-RR 1994, 1202), wonach Telefaxgeräte der Vergütungspflicht nach § 54 Abs. 2 UrhG (damaliger Fassung) unterliegen sollten.

    Der Senat schließt sich insoweit der bisher zu dieser Frage ergangenen einhelligen Rechtsprechung an (LG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1202; LG Stuttgart, Urteil vom 13.06.1995, Bl. 29 ff. d.A.; OLG Köln, Urteil vom 04.10.1996; vgl. auch Einigungsvorschlag der Schiedsstelle nach dem WahrnG, CR 1993, 749), die - soweit erkennbar- auch in der Literatur bisher nicht auf Widerspruch gestoßen ist (zustimmend Mestmäcker/Schulze, aaO., § 54 a Rdn. 1; Nippe, CR 1995, 65 ff.).

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96
    Sie gilt - wegen der hohen Wertigkeit des Urheberrechtes - in diesem Bereich aber als Ausnahme, die nur selten zum Tragen kommt und voraussetzt, dass der Verletzer sich einen wertvollen und schutzwürdigen Besitzstand geschaffen hat, angesichts dessen die Verletzung dem Rechtsinhaber so offenbar wird, dass sein Schweigen vom Verletzer als Billigung oder jedenfalls als sicherer Hinweis auf ein Absehen von der Rechtsverfolgung gedeutet werden kann (BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; Schricker, Urheberrecht, § 97 Rdn. 93 f.).
  • OLG Nürnberg, 12.07.1991 - 3 U 1447/91

    Verfahren vor der Schiedsstelle als Prozessvoraussetzung; Verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96
    Solche Freizeichnungsklauseln sind erfahrungsgemäß nicht geeignet, den damit bezeichneten Miss- oder Gebrauch zu verhindern und werden deshalb im Verkehr auch nicht ernst genommen, sondern - gerade bei einem dem Kunden zur völlig eigenständigen Nutzung überlassenen Geräten - eher als versteckter Hinweis auf die angesprochene Nutzungsmöglichkeit aufgefasst (vgl. auch OLG Nürnberg, NJW 1991, 2778 zu entsprechenden Warnungen in sogen. Copy-Shops).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96
    Die von § 54 a Abs. 1 UrhG vorausgesetzte Bestimmung des Gerätes zur Vornahme von urheberrechtlich erheblichen Ablichtungen liegt vor, wenn über die bloße Geeignetheit des Gerätes eine entsprechende Zweckbestimmung besteht; insoweit reicht es aus, wenn diese neben anderen möglichen Verwendungszwecken gegeben ist (vgl. BGH, NJW 1993, 2118 , "Readerprinter").
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Die Berufung der Klägerin hat zur Verurteilung der Beklagten auch nach dem Klageantrag zu 4 geführt; die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Zweibrücken CR 1997, 348).
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