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LG Frankfurt/Main, 17.12.1998 - 2/3 O 266/97 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 2/3 O 266/97 (https://dejure.org/1998,13460)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- afs-rechtsanwaelte.de
Widerrechtliche Drohung durch Programmsperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- CR 1999, 147
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77
Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle, …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.1998 - 3 O 266/97
Denn bei dem in der zweiten Zusatzvereinbarung vom 30./31. März 1994 enthaltenen Satz "Der Kunde ist sich jedoch bewußt, daß die Installation des neuen Systems auf einem anderen Rechner als vereinbart (§ 1.2) ggfs. eine weitere Lizenz erfordert" handelt es sich um einen bloßen Hinweis, der die genannten Klausel nicht zu einer Individualabrede werden läßt (vgl. BGH BB 1978, 636, 637).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00
CPU-Klausel
Das Landgericht hat der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stattgegeben (LG Frankfurt a.M. CR 1999, 147). - OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts …
die ihrer Ansicht nach entgegenstehende Rechtskraft der Entscheidung in dem zwischen den Parteien zuvor geführten Rechtsstreit 3 O 266/97 LG Essen berufen und die Höhe des zu erzielenden Mietzinses bestritten.