Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.04.2000 - 6 W 33/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 226 BGB, § 826 BGB
Unterlassungsanspruch bei mit der Marke eines Unternehmens gleichlautendem Domainnamen - JurPC
- aufrecht.de
- stroemer.de
Weideglueck.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Unterlassungsanspruch bei mit der Marke eines Unternehmens gleichlautendem Domainnamen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck.de (Kurzinformation)
Sittenwidriger Domainhandel: Gibt es die 'Hinterhaltsdomain'?
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Domaingrabbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 226 § 826
Zulässigkeit des sog. Domain-Grabbing
Besprechungen u.ä.
- jure.de (Entscheidungsbesprechung)
Weideglueck.de
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2000 - 12 O 133/99
- OLG Frankfurt, 12.04.2000 - 6 W 33/00
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1268
- MMR 2000, 424
- CR 2000, 615
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 25.03.1999 - 6 U 4557/98
Eintragung eines Unternehmenskennzeichens mit überragender Verkehrsgeltung als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2000 - 6 W 33/00
Dabei kann im hiesigen Verfahren über die Kosten des Rechtsstreits dahinstehen, ob die Klägerin entsprechend ihrem Hauptklageantrag zu II. einen Anspruch auf Übertragung der Domain auf sich hat (so OLG München, WRP 1999, 955, 960 - shell.de).
- LG Düsseldorf, 05.11.2008 - 14c O 146/08
Domainbörse haftet vor Kenntnis nicht für Rechtsverletzungen
Der Begriff erfasst die spekulative und ohne eigenes Nutzungsinteresse verfolgte Registrierung von Marken, Zeichen, Firmen oder sonstigen Namensschöpfungen als Internet-Domain, um sie dem eigentlich Berechtigten zu verkaufen oder gegen Nutzungsentgelte zu überlassen (OLG Frankfurt a.M., NJWE-WettbR 2000, 160 = MDR 200, 1268: OLG Frankfurt a M, MDR 2001, 532, 2001, 696). - OLG Zweibrücken, 17.10.2002 - 4 U 59/02
Sittenwidrige Schädigung eines späteren Markeninhabers durch vorübergehende …
Der Begriff erfasst die spekulative und ohne eigenes Nutzungsinteresse verfolgte Registrierung von Marken, Zeichen, Firmen oder sonstigen Namensschöpfungen als Internet-Domain, um sie dem eigentlich Berechtigten zu verkaufen oder gegen Nutzungsentgelte zu überlassen (OLG Frankfurt, MDR 2000, 1268; MMR 2001, 532, MMR 2001, 696). - LG München I, 04.07.2006 - 33 O 2343/06
"Domain-Grabbing" - Eine Sittenwidrigkeit des Handelns beim "Domain-Grabbing" …
Im Zusammenhang mit "Domain-Grabbing" hat die Rechtsprechung eine sittenwidrige Behinderung bislang jedenfalls dann angenommen, wenn die Domain-Registrierung mit dem Ziel erfolgt, dem Zeicheninhaber die Nutzung dieser Bezeichnung für eigene geschäftliche Zwecke unmöglich zu machen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.04.2000, MMR 2000, 424, 425), oder wenn ein Spekulant ohne eigenes Nutzungsinteresse durch die Registrierung den Zeicheninhaber behindern und/oder ihn dazu bringen will, die Domain anzukaufen oder Nutzungsentgelte zu zahlen (OLG Frankfurt a. M, Urteil vom 10.05.2001, MMR 2001, 696, 697).