Rechtsprechung
OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JurPC
TDG § 5 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 23 Nr. 2, 5 Abs. 1, Abs. 3, 15 Abs. 2
Haftung für Inhalte auf einem FTP-Server - aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entwicklung und Vermarktung von Diagnosesoftware für PC's; Handeln im geschäftlichen Verkehr bei unentgeltlicher Zugangsvermittlung zu wissenschaftlichen Zwecken am Universitäts-Server; Ausgleich zwischen Regulierung zum Schutz individueller Nutzerbedürfnisse und ...
- Kanzlei Flick
CD-Bench
- online-und-recht.de
- afs-rechtsanwaelte.de
CDBench
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; TDG § 5 Abs. 2, 3
Begriff des Angebots fremder Inhalte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
CDBench
Verfahrensgang
- LG München I, 15.09.1999 - 21 O 13056/99
- OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99
Papierfundstellen
- MMR 2000, 617
- K&R 2000, 356
- afp 2000, 410
- afp 2000, 598
- CR 2000, 541
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …
Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (…vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678). - OLG Braunschweig, 19.07.2001 - 2 U 141/00
Streitmarke; Markenrecht; Verwechslungsgefahr; Kennzeichnung; Privilegierung; …
Dass sie als Inhaberin einer eigenen Homepage für ihren Fachhochschulbetrieb zum Kreis der Diensteanbieter nach §§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 3 Nr. 1 TDG gehört, steht außer Frage (OLG München 03.02.2000 CR 2000, 541, 542).Demgegenüber hat das OLG München (03.02.2000 CR 2000, 541, 542) einen vergleichbaren Hyperlink, durch den eine Universität über ihren Server unentgeltlich den Zugang zu Softwararchiven verschiedener Provider eröffnet hat, um ein Herunterladen sog. Freeware zu ermöglichen, zutreffend unter einen der in § 5 Abs. 2 oder 3 TDG geregelten Privilegierungstatbestände gefasst, weil sich die Universität ersichtlich darauf beschränkt habe, den Zugang zu fremden, außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegenden Inhalten herzustellen, so dass es an dem für eine Anwendung von § 5 Abs. 1 TDG erforderlichen Sichzueigenmachen fehle.
- LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07
Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers
Hiernach sind Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte dann als unzumutbar anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende Informationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden kann (vgl. OLG München, MMR 2000, 617, 619 - CDBench).
- LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 22408/06
Studi.de
Diese Tätigkeit unterscheidet sich auch wesentlich von derjenigen der Universität in dem vom OLG München am 3.2.2000 entschiedenen Fall "CDBench", MMR 2000, 617. - LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 106/00
FTP-Explorer
Beim Aufrufen seiner Homepage liegt keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzerkreises, vor (vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541). - LG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2a O 109/00
Ersatz der Rechtsverfolgungskosten für die Abmahnung bei der Benutzung des …
Für das Aufrufen ihrer Homepage besteht keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines gesczhlossenen Benutzerkreises /vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541). - AG Erding, 07.05.1999 - 3 C 1287/98
Keine Anwendbarkeit von § 649 BGB auf Dauerschuldverhältnisse
Beim Aufrufen seiner Homepage liegt keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzerkreises, vor (vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541).