Rechtsprechung
LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Domainpfändung
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§§ 857, 794, 569, 577 ZPO
Domains unterliegen nicht der Pfändung
Papierfundstellen
- MMR 2001, 319
- K&R 2001, 527
- CR 2001, 342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1985 - I ZR 122/83
Fernschreibkennung; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Fernschreibkennung
Auszug aus LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00
Soweit diese Erwartung enttäuscht wird, führt die Verwendung auch eines frei wählbaren Kennzeichens oder Namens zu einer Zuordnungsverwirrung und Identitätstäuschung (vgl. Rz 305 zu § 3 MarkenG, Fezer 2. Auflage und BGH zur Fernschreibkennung GRUR 86, 475). - LG Köln, 17.12.1996 - 3 O 477/96
Kerpen.de
Auszug aus LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00
Abweichend von einzelnen gerichtlichen Entscheidungen, die auf die freie Wählbarkeit der Buchstabenkombination für den Domainnamen abstellen (LG Köln BB 1997, 1121) bejaht die Kammer mit dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung, der sich die Kammer bereits in der den Parteien vorliegenden Etnscheidung vom 28.6.2000 (CR 2000, 620) angeschlossen hat, neben der Adressfunktion auch die Namens- und Kennzeichenfunktion von Domains. - LG Essen, 22.09.1999 - 11 T 370/99
Pfändung von Domains
Auszug aus LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00
Im Zusammenhang mit der hier zu entscheidenden Frage der Zulässigkeit einer Pfändung und Verwertung von Domains ist in der von der Gläubigerpartei angeführten Entscheidung des Landgerichts Essen von 22.09.1999 (CR 2000, 247) zur Rechtsnatur eines Domainnamens darauf abgestellt, dass Domainnamen übertragbar seien und dass auf einem bestimmten Markt Domainnamen angeboten und entgeltlich erworben werden. - LG München I, 28.06.2000 - 20 T 2446/00
liebwein.de - Zur Frage der Pfändbarkeit einer Domain nach § 857 ZPO (und …
Auszug aus LG München I, 12.02.2001 - 20 T 19368/00
Abweichend von einzelnen gerichtlichen Entscheidungen, die auf die freie Wählbarkeit der Buchstabenkombination für den Domainnamen abstellen (LG Köln BB 1997, 1121) bejaht die Kammer mit dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung, der sich die Kammer bereits in der den Parteien vorliegenden Etnscheidung vom 28.6.2000 (CR 2000, 620) angeschlossen hat, neben der Adressfunktion auch die Namens- und Kennzeichenfunktion von Domains.
- BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05
Pfändung von Domains
Vereinzelt wird die Pfändbarkeit einer Internet-Domain verneint (LG München I, CR 2001, 342 ff). - LG Mönchengladbach, 22.09.2004 - 5 T 445/04
Pfändung und Verwertung einer Internet-Domain
Soweit sich der Schuldner auf die Entscheidung des Landgerichts München I vom 12.02.2001 (20 T 19368/00) beruft, in welcher die Pfändung einer Domain für unzulässig erklärt wird, weil der Domain neben der Adressfunktion auch eine geschützte Namens- und Kennzeichnungsfunktion innewohne, ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine in der Rechtsprechung vereinzelt gebliebene Auffassung handelt, die in der Literatur auf starke Kritik gestoßen ist (vgl. Berger, Rpfleger 2002, 183 f; Welzel, MMR 2001, 321 ff; Schmittmann, JurBüro 2001, 325 f).