Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5602
OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00 (https://dejure.org/2001,5602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2001 - 6 U 31/00 (https://dejure.org/2001,5602)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2001 - 6 U 31/00 (https://dejure.org/2001,5602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Praline-tv.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des sog. Domain-Grabbing

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 532
  • K&R 2001, 420
  • CR 2001, 620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00
    Aus den genannten Gesamtumständen folgt, daß die Beklagte zumindest einen Teil der von ihr reserviert gehaltenen Domains in spekulativer Absicht in Bereitschaft hält, um andere Unternehmen, die Domains mit den ihnen zustehenden Namen, Marken oder Teilen davon bilden wollen, zur Erteilung von Aufträgen zu bewegen oder diese mit Unterlassungs- und/oder Geldforderungen zu überziehen (vgl. zu dem insoweit parallelen Fall der Spekulationsmarken BGH WRP 2001, 160 ff = GRUR 2001, 242 ff - Classe E).
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00
    86/2000, Anm. der Red.]; OLG München GRUR 2000, 518 ff - buecherde.com.
  • OLG München, 12.08.1999 - 6 U 4484/98

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen des sog. Domain-Grabbing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 31/00
    Fehlt es - etwa mangels Produktähnlichkeit - an den Voraussetzungen der Verwechslungsgefahr oder an der Bekanntheit der geschäftlichen Bezeichnung oder Marke, um dem Klagekennzeichen Schutz nach dem MarkenG zukommen zu lassen, kommt ergänzender Kennzeichenschutz nach §§ 2, 14, 15 MarkenG, §§ 12, 242, 823 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn im Falle der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Domain besondere und durch die markenrechtlichen Verletzungstatbestände nicht erfaßte Umstände vorliegen, die im Rahmen einer Interessenabwägung zum Vorrang des Kennzeichenrechts des verletzten Inhabers eines Kennzeichenrechts führen (vgl. Senat WRP 2000, 772 ff = Markenrecht 2000, 486 ff - alcon.de; OLG München GRUR 2000, 519 f - rollsroyce.de . Daneben kommen gegebenenfalls Ansprüche wegen schikanöser und sittenwidriger Behinderung (§§ 226, 826 BGB) in Betracht (vgl. Senat WRP 2000, 645 ff - weideglück.de Web-Dok.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01

    Internet-Domain: Ansprüche eines Drogistenverbands gegen die Domain "drogerie.de"

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine sittenwidrige und in Schädigungsabsicht vorgenommene Behinderung vorliegen, wenn die Registrierung oder die Aufrechterhaltung einer Internet-Domain mit dem Ziel erfolgt, einen Dritten in der Ausübung seiner berechtigten Interessen zu behindern und sich durch den Verkauf bzw. die Lizenzierung der Internet-Domain zu bereichern (Senatsentscheidungen WRP 2000, 645- weidegluck.de; MMR 2001, 696- welt-online.de; CR 2001, 620- praline-tv.de; vgl. dazu auch LG Düsseldorf MMR 2002, 126 - literaturen.de; Köhler/Piper UWG, 3. Aufl. Rn 429 zu § 1 UWG m.w.N.; Viefhues MMR Beilage 8/2001).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2002 - 4 U 59/02

    Sittenwidrige Schädigung eines späteren Markeninhabers durch vorübergehende

    Der Begriff erfasst die spekulative und ohne eigenes Nutzungsinteresse verfolgte Registrierung von Marken, Zeichen, Firmen oder sonstigen Namensschöpfungen als Internet-Domain, um sie dem eigentlich Berechtigten zu verkaufen oder gegen Nutzungsentgelte zu überlassen (OLG Frankfurt, MDR 2000, 1268; MMR 2001, 532, MMR 2001, 696).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht