Weitere Entscheidung unten: BPatG, 25.06.2002

Rechtsprechung
   BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 85/01   

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https://dejure.org/2002,23617
BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 85/01 (https://dejure.org/2002,23617)
BPatG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 32 W (pat) 85/01 (https://dejure.org/2002,23617)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 32 W (pat) 85/01 (https://dejure.org/2002,23617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • CR 2002, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 85/01
    Selbst eine Reihe von Eintragungen gleicher Marken könnte nicht zu einer Bindung des Bundespatentgerichts führen (vgl BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD).
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus BPatG, 19.06.2002 - 32 W (pat) 85/01
    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung (OLG München MMR 2000, 100 - buecherde.com) betraf eine Wettbewerbssache und enthält nicht die Aussage, dass jede Wortmarke in der Form einer Internetadresse von Haus aus kennzeichnungskräftig und daher als Marke eintragbar ist.
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Rechtsprechung
   BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02   

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https://dejure.org/2002,15509
BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • CR 2002, 770
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Dem Bestandteil "de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain in Form der üblichen Länderkennung für Deutschland kann keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (so auch BPatG BlPMZ 2000 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; BPatGE 43, 263, 265 - "eCollect.de").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st Rsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Dem Bestandteil "de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain in Form der üblichen Länderkennung für Deutschland kann keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (so auch BPatG BlPMZ 2000 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; BPatGE 43, 263, 265 - "eCollect.de").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st Rsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
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