Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04   

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OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 5 W 3/04 (https://dejure.org/2004,2209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur Berücksichtigung der Abschreckungswirkung bei der Streitwertfestsetzung

  • aufrecht.de

    Abschreckungswirkung wird bei Bestimmung des Streitwerts mitberücksichtigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Berücksichtigung des Gesichtspunktes einer wirkungsvollen Abschreckung bei der Festsetzung eines Streitwertes urheberrechtlicher Ansprüche; Interesse an einer Rechtsdurchsetzung bei einer ex-ante Betrachtung als Ausgangspunkt für die Bemessung eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 25 GKG; 2 ZPO
    Hoher Streitwert zur Abschreckung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 88 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 342
  • CR 2004, 816
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Urheberrechtsverletzung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04
    Angesichts der Tatsache, dass etwa das Kammergericht mit Beschluss vom 19.12.2003 einen vergleichbaren Einzelverstoß mit einem Streitwert von EUR 10.000.- bemessen hat (5 W 367/03), liegen die von dem Landgericht festgesetzten Werte noch im unteren Bereich der nach Sachlage vertretbaren Beträge.
  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, dass der Streitwert bei solcher Art Unterlassungsansprüchen aus Gründen der Abschreckung zu erhöhen sei (vgl. exemplarisch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342 - Kartenausschnitte; GRUR-RR 2007, 375 - Filesharing und OLG Rostock WRP 2007, 1264), vermag der Senat nicht zu folgen (so auch im Ergebnis OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    In Rechtsprechung und Literatur wird ferner teilweise die Ansicht vertreten, dass sich der Gedanke einer wirksamen Abschreckung streitwerterhöhend auswirken kann (s. Fromm/ Nordemann, a.a.O.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 342 "Kartenausschnitte" und GRUR-RR 2007, 375 "Filesharing").

    Der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach wegen Überlastung der Strafverfolgungsbehörden die im UrhG verankerten Sanktionsansprüche (§§ 106 ff UrhG) sich als stumpfes Schwert erweisen (so Beschluss vom 10.03.2004, GRUR-RR 2004, 342) und deshalb zum Zwecke der Abschreckung der Streitwert hoch festzusetzen sei, kann nicht beigetreten werden.

  • LG Köln, 24.11.2010 - 28 O 202/10

    Schadensersatz wegen Filesharings über einen häuslichen Internetzugang;

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu treten und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Soweit in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (KG Beschluss vom 19.12.2003 - 5 W 367/03 - OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 5 W 3/04 - LG München, Beschluss vom 24.06.2008 - 21 O 8723/08 -) das Gebot der Abschreckung zur Vermeidung einer Nachahmungsgefahr als streitwertbestimmender Faktor statuiert wird, überzeugt dies nicht.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 889/08

    Haftung für Filesharing durch Familienangehörige

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu wirken und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14

    Urheberechtliche Streitigkeit: Ermittlung des Streitwertes

    Ausgangspunkt der Wertbemessung ist dabei das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Durchsetzung seiner Rechte bei einer "ex-ante-Betrachtung" (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342f.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Zu berücksichtigen ist dabei auch der Gesichtspunkt der wirkungsvollen Abschreckung künftiger gleichartiger Rechtsverstöße (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2004, 342, Kammergericht, GRUR 2005, 88).

    Dies gilt selbst für nicht sehr erhebliche Verstöße gegen geistige Schutzrechte (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10.3. 2004 - 5 W 3/04).

  • LG Köln, 07.03.2007 - 28 O 551/06

    Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 EUR

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer und steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Gerichte (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • LG Köln, 18.07.2007 - 28 O 480/06

    Zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen an Musikaufnahmen im Rahmen

    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu wirken und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09

    Zur Speicherung, Herausgabe und Verwertung von IP-Adressen, die beim File-Sharing

  • OLG Rostock, 14.11.2006 - 2 W 25/06

    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unbefugter Verwendung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.03.2006 - 207 C 471/05

    Ungenehmigte Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts im Internet: Höhe des

  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 S 6/13

    Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 237/09

    Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 W 11/08

    Streitwert von 695.000 EUR bei einem illegalen Filesharing von 139 Musikdateien

  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 5 W 173/06

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Musiktauschbörse im Internet:

  • OLG Dresden, 05.11.2012 - 11 W 692/11

    Streitwert Verwendung Fotos bei privatem EBay-Verkauf

  • LG Köln, 06.06.2007 - 28 O 384/06

    Anwaltliche Abmahnung ohne Vollmachtsurkunde

  • LG Köln, 07.09.2006 - 28 O 266/06

    Anspruch auf Unterlassung des öffentlichen Zugänglichmachens urheberrechtlich

  • LG Hamburg, 16.11.2006 - 308 O 743/06

    Urheberrecht: Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung von Kartenausschnitten im

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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03   

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https://dejure.org/2004,1493
BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03 (https://dejure.org/2004,1493)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • LawCommunity.de

    Falsche Faxnummer in Kanzleisoftware

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts; Benutzung eines EDV-Programms in der jeweils neuesten Fassung; Erforderlichkeit einer organisatorische Anweisung des Anwalts an seine Bürokraft Die Faxnummer des Gerichts zu überprüfen

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Sorgfaltsanforderungen bei Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts; Verschulden Benutzung einer Branchen-Software

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung bei Irrtum über Faxnummer des Gerichts?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Ermittlung der Faxnummer des Gerichts durch Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2830
  • FamRZ 2004, 1711 (Ls.)
  • BB 2004, 1930
  • DB 2005, 553 (Ls.)
  • K&R 2004, 446
  • CR 2004, 816
  • ZfBR 2004, 789
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BGH, 24.06.2004 - VII ZB 35/03
    Bei der Verwendung des Telefax handelte es sich um eine einfache technische Verrichtung, die der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin der damit vertrauten Fachangestellten überlassen durfte (BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93, NJW 1994, 329).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    d) Die Kläger können sich nicht darauf berufen, dass eine solche Kontrolle im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03 - NJW 2004, 2830, 2831) entbehrlich wäre.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer

    (2) Die mit Schriftsatz vom 1. Juli 2013 angeführten weiteren Entscheidungen betreffen gleichfalls grundlegend anders gelagerte Sachverhalte, nämlich zum einen die Übersendung eines fristgebundenen Berufungs-Schriftsatzes an das Landgericht, wenn für Landgericht und Oberlandesgericht aufgrund einer ministeriellen Geschäftsanordnungsregelung eine gemeinsame Posteingangsstelle und gemeinsame Telefaxanschlüsse eingerichtet sind und die an einem dieser Anschlüsse eingegangenen Telefaxschreiben als bei der Geschäftsstelle des angeschriebenen Gerichts eingegangen gelten (BVerfG, NJW-RR 2008, 446), zum anderen die Frage, ob die sich aus dem Schriftformerfordernis ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt werden, wenn eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird (BVerfG, NJW 2002, 3524) und schließlich die Frage, ob sich der Rechtsanwalt bei der Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts auf ein jahrelang bewährtes EDV-Programm in der jeweils neuesten Version verlassen darf (BGH, NJW 2004, 2830).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

    A) Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830) darf sich der Rechtsanwalt zur Ermittlung der Faxnummer eines Gerichts zwar auf ein seit Jahren bewährtes Software-Programm in der jeweils neuesten Fassung in der Regel verlassen.
  • BGH, 26.09.2006 - VIII ZB 101/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Prozessbevollmächtigte des Klägers im vorliegenden Fall auch weder verpflichtet, das Büropersonal zu einer Abgleichung der Empfängernummer anhand "amtlicher" Verzeichnisse anzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96, NJW-RR 1997, 952; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03, NJW 2004, 2830; Beschluss vom 10. Mai 2006, aaO), noch bedurfte es zur Überprüfung des Sendevorgangs einer Anweisung dahin, dass der Empfänger des Schriftsatzes hätte namentlich feststellbar sein und anderenfalls eine fernmündliche Rückfrage bei dem Berufungsgericht hätte erfolgen müssen.
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 108/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender

    d) Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, dass eine solche Kontrolle im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 2004 (VII ZB 35/03 - NJW 2004, 2830, 2831) entbehrlich wäre.
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 2 UF 11/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, richtige Telefaxnummer

    Deshalb ist die im Sendebericht angegebene Empfängernummer auch daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt (BGH, Beschluss vom 24.6.2004 - VII ZB 35/03 - Beschluss vom 22.6.2004 - VI ZB 14/04 - , abgedruckt in NJW 2004 3491, 3492; BGH Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 267/04 -).
  • OLG Köln, 08.04.2019 - 17 U 8/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist;

    c) Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch entschieden (NJW 2004, 2830; 2007, 996), dass der Rechtsanwalt sich zur Ermittlung der Faxnummer auf ein seit Jahren bewährtes EDV-Programm in der Regel verlassen darf, wenn ihm die neueste Fassung zur Verfügung stehe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 8.05

    Voraussetzung für die Annahme der Verletzung des Mitbestimmungsrechts der

    Diese durften sich vorliegend darauf verlassen, dass das EDV-System die zutreffende - aktuelle - Faxnummer des Oberverwaltungsgerichts enthielt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss v. 24. Juni 2004 - VII ZB 35/03 -, NJW 2004, 2830).
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