Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 39/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur Haftung einer Werbeagentur für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Werbemaßnahme
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Schadensersatzpflicht der Werbeagentur bei Lieferung wettbewerbswidrigen Werbematerials
- JurPC
BGB §§ 631 ff.; positive Forderungsverletzung
Haftung für Werbe-Mailings - stroemer.de
Werbe-Mailings
- kanzlei.biz
Haftung einer Werbeagentur für wettbewerbswidriges Werbekonzept
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbeagenturen haften für rechtswidrige eMail-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung für Werbe-Mails
- wkblog.de (Kurzinformation)
Werbeagenturen haften für Werbung
- urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)
Haftet ein Webdesigner oder eine Werbeagentur für Rechtsverletzungen und Abmahnungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung für Werbe-Mails
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 631 § 675 § 733 § 635
Mängel der Werkleistung einer Werbeagentur; Rechtsnatur des Auftragsverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.12.2001 - 36 O 175/00
- OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 39/02
Papierfundstellen
- CR 2004, 466
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71
Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 39/02
Maßgebendes Abgrenzungskriterium für die Einordnung eines Werbevertrages ist im wesentlichen, ob der Werbevertrag sich auf eine umfassende, vielfältige Werbetätigkeit (Gesamtauftrag) oder auf ein individualisierbares Werk bezieht (vgl. Möhring/Illert, BB 1974, 65, 67; BGH GRUR 1974, 284, 285 = WM 1972, 947; Staudinger/Peters, Neubearbeitung 2000, Vorbemerkung 35 vor § 631 ff.; Staudinger/ Wittmann, 13. Bearbeitung 1995, § 675 E 48;… Müko/Sörgel, 3. Aufl., § 631, 107;… Kreifels/Breuer/Maidl, Die Werbeagentur in Recht und Praxis, Rdnr. 110; Bülow GRUR 1978, 676, 677).Der Klägerin könnte insoweit ein Mitverschulden nur dann vorgeworfen werden, wenn ihr der Wettbewerbsverstoß bekannt war oder er ihr hätte bekannt sein müssen (vgl. BGH GRUR 1974, 284, 287;… Möhring/Illert, a.a.O., 69; Harmsen, Anm. zu BGH GRUR 1974, 284, 290).
- LG Potsdam, 22.04.2009 - 13 S 9/09
Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?
Hierzu kann auch ein Unterlassungsanspruch Dritter aus dem Persönlichkeitsrecht gehören, sofern dieser der Benutzung der Sache entgegensteht (…Palandt/Putzo, a. a. O. § 435, Rn. 8; OLG Frankfurt, 16 U 82/99; OLG Düsseldorf, 5 U 39/02).
Rechtsprechung
AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von e-mail-Werbung - Kanzlei Prof. Schweizer
Zulässige Image-Werbung mit unerwünschten E-Mails bei Spendenaktion
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von e-mail-Werbung
- kanzlei.biz
Zulässiger E-Mail-Versand bei ausschließlich "gutem Zweck"
- online-und-recht.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine zu karitativen Zwecken versandte Werbe-E-Mail ist zulässig nach §1 UWG
- verbraucher-gegen-spam.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1272
- GRUR-RR 2003, 322
- CR 2004, 466
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.03.1987 - I ZR 40/85
McHappy-Tag
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
Sittenwidrig ist ein Verhalten aber nur dann, wenn ein Unternehmen das Mitgefühl oder die soziale Hilfsbereitschaft für eigennützige Zwecke planmäßig zu Nutze macht, ohne dass irgend ein sachlicher Zusammenhang mit der Leistung, wie den Eigenschaften einer Ware, ihrer Herstellungsart oder Preiswürdigkeit besteht (…Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 Rdz. 186 a; BGH GRUR 1987, 534 (535)).Darin liegt aber ein erheblicher Unterschied zu dem vom BGH entschiedenen Fall zum "McHappy-Tag" (siehe BGH GRUR 1987, 534f).
- BGH, 16.12.1982 - I ZR 163/80
Anspruch auf Unterlassung eines "Spendenaufrufs" gegenüber den Lieferanten - …
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist erst dann gegeben, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, dass geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern (BGH Urteil v. 16.12.1982, Az.: I ZR 163/80 , zitiert nach JURIS Nr. KÖRE 102858310). - LG Berlin, 07.01.2000 - 15 O 495/99
Wettbewerbsrecht; rechtswidrige E-Mail-Werbung an Rechtsanwalt
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
Dies ist jedoch unter Heranziehung der Kriterien für die Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung im Rahmen des § 1 UWG zu beurteilen (LG Berlin CR 2000, 622 (622); CR 1999, 187 (188)), wonach derjenige, der im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. - BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
Erneute Aufhebung von Werbeverboten
Auszug aus AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02
Die Norm missbilligt im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und sonstigen Marktbeteiligten Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerbsrechtlichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören (BVerfG Beschluss vom 06.02.2002, Az.: 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 , zitiert nach JURIS Nr. KVRE 306200201).
Rechtsprechung
AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unverlangt zugesandte E-Mails rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung)
2 neue Spam-Entscheidungen
Papierfundstellen
- CR 2004, 466
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Kiel, 20.06.2000 - 8 S 263/99
Kein Unterlassungsanspruch bei SPAM
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Briefkastenwerbung wird als zulässig angesehen, so lange der Empfänger nicht ausdrücklich widerspricht (LG Kiel MDR 2000, 1331).Überdies dringt sie stärker in den Betriebsablauf ein (LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Kiel MDR 2000, 1331, 1331 f.).
- LG Traunstein, 18.12.1997 - 2 HKO 3755/97
E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Auch verbraucht der Empfänger weder Toner noch Papier, da die Mails nicht automatisch ausgedruckt werden (LG Traunstein NJW 1998, 1648 = NJW-CoR 1998, 109 f.).Überdies dringt sie stärker in den Betriebsablauf ein (LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Kiel MDR 2000, 1331, 1331 f.).
- LG Braunschweig, 11.08.1999 - 22 O 1683/99
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung berufen, die das Zusenden von als solchen erkennbaren Werbe-E-Mails als zulässig ansieht, da die Löschung von E-Mails bei Benutzung eines zweckmäßig arbeitenden Providers nur Sekundenbruchteile dauere und kaum Kosten verursache (so LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924, 924 f.).Es ist zur Zeit davon auszugehen, dass der Verbraucher die Verwendung der E-Mail als Webemittel offenkundig ablehnt (a. A. LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 24.01.2003 - 3/11 O 44/02, 3-11 O 44/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 842
- GRUR-RR 2004, 110
- CR 2004, 466