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   LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/2005   

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https://dejure.org/2006,1443
LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/2005 (https://dejure.org/2006,1443)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25.01.2006 - 25 S 118/2005 (https://dejure.org/2006,1443)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 25 S 118/2005 (https://dejure.org/2006,1443)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • webshoprecht.de

    Keine Speicherung der IP-Adresse bei einer Flatrate

  • JurPC

    TKG §§ 3, 96, 100
    Speicherung von IP-Adressen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Erhebung und Speicherung von Daten aus einem Vertragsverhältnis über den Tarif T-Online dsl flat; Vorliegen eines Telekommunikationsdienstes bei der Vermittlung des Zugangs zum Internet; Möglichkeit der Speicherung der IP-Adresse über das ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    T-Online unterliegt im Rechtsstreit um Speicherung von IP-Adressen

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2006)

    T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2006)

    T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

  • heise.de (Pressebericht, 26.01.2006)

    Internetanbieter müssen Kunden Auskunft über gesammelte Daten geben

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.11.2006)

    T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Speicherung der IP-Adresse bei Flatrates

  • beck.de (Kurzinformation)

    Datenschutz von Flatrate-Nutzern

  • beck.de (Leitsatz)

    Datenspeicherung bei Flatrate-Tarif

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.1.2006)

    T-Online darf weder IP-Adresse noch Datenvolumen speichern

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Internet-Zugang auf der Basis einer Flatrate ist der Zugangsvermittler nicht berechtigt, Angaben zum Datenvolumen zu erheben oder zu speichern, und hat nach Beendigung der jeweiligen Nutzung alle Daten zu löschen, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 173
  • GRUR-RR 2007, 32 (Ls.)
  • MMR 2006, 330
  • K&R 2006, 290
  • CR 2006, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Darmstadt, 25.01.2006 - 25 S 118/05
    Grundsätzlich kann auch davon ausgegangen werden, dass sich eine Partei, der mehr zuerkannt wird als beantragt, im Rahmen des Berufungsverfahrens den Ausspruch des erstinstanzlichen Gerichts zumindest hilfsweise als Antrag zu Eigen macht (vgl. BGH, NJW 1999, S. 61 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

    Dies trifft auf die Zuordnung der dynamischen IP-Nummern zu; denn aus der Zuordnung einer IP-Nummer zu einer bestimmten Person ergibt sich, dass diese Person zu einem bestimmten Zeitpunkt unter der angegebenen IP-Nummer im Internet elektronisch kommuniziert hat (vgl. zum Begriff der Verkehrsdaten gemäß §§ 3 Nr. 30, 96 TKG LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173).

    Eine Speicherung der genannten Daten für Abrechnungszwecke (§ 97 TKG) ist nach Beendigung einer bestimmten Telekommunikationsverbindung grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173, 174 und die dort zitierte Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz).

    Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass aufgrund bestimmter Vorfälle eine Speicherung der Verbindungsdaten durch den Internet-Provider erforderlich gewesen wäre (vgl. zu den Voraussetzungen einer Speicherung gemäß § 100 Abs. 1 TKG LG Darmstadt - GRUR-RR 2006, 173, 174; Dietrich, GRUR-RR 2006, 145).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Die Zuordnung zur dynamischen IP-Adresse ist eine Verwendung der IP-Adresse, durch die Umstände eines Telekommunikationsvorgangs berührt und offenbart werden (vgl. Begr. z. RegE, BT-Drs. 16/5048, S. 59 zu § 101 Abs. 2 UrhG; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376; Hoeren, NJW 2008, 3099, 3100; LG Darmstadt, K&R 2006, 290 ff = MMR 2006, 330 ff = GRUR-RR 2006, 173, 174; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008 - 3 Qs 83/07).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZR 40/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Löschung von Daten über die Nutzung eines

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2006 - 25 S 118/05 - wird als unzulässig verworfen.
  • LG Frankenthal, 21.05.2008 - 6 O 156/08

    Zivilrechtliches Verwertungsverbot für Providerauskunft bei dynamischer

    Dies steht im Einklang mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur Bär MMR 2008, 215, 219; Berger, jurisPR-ITR 7/2008 Anm. 5 unter C.; Bär, MMR 2002, 358, 360; Landgericht Darmstadt, Urt. v. 6.6.2007 - Rn. 63 [zit. nach juris] = CR 2007, 574; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; LG Ulm, MMR 2004, 187 f.; LG Bonn, DuD 2004, 628 f.; AG Offenburg, Beschluss vom 27.07.2007, Az.: 4 Gs 442/07; a.A. soweit ersichtlich nur Landgericht Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008, Az.: 3 Qs 83/07).
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

    Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus (Anschluss OLG Karlsruhe, MMR 2009, 412; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vergleiche BVerfGE 125, 260, Abs. 258 f.; entgegen BGH, III ZR 146/10 vom 13.01.2011).

    Das Gericht schließt sich im Übrigen der von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (Entschließung vom 06. und 07. November 2008, im Internet abrufbar unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=32188) vertretenen Auffassung an, wonach § 100 TKG den Telekommunikationsdiensteanbietern (nur) eine zielgerichtete, einzelfallbezogene Datenverarbeitung zur Fehlerbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung erlaubt (ebenso OLG Karlsruhe a.a.O.; LG Darmstadt, GRUR-RR 2006, 173; vgl. auch Bundesrat, BR-Drs. 62/09 Beschluss, 9 f.) und es nicht erforderlich ist, zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit einzelfallunabhängig personenbezogene Verkehrsdaten zu speichern.

  • VG Köln, 25.02.2015 - 21 K 2214/14

    Löschung von Verkehrsdaten bei abgehenden entgeltpflichtigen netzinternen

    Hat der Diensteanbieter festgestellt, dass eine von ihm hergestellte Verbindung von einem mit einem seiner Teilnehmer bestehenden Flatrate- Vertrag umfasst wird, werden die Verkehrsdaten dieser Verbindung weder für die Ermittlung des geschuldeten Entgelts noch für die Abrechnung mit dem Teilnehmer mehr benötigt; sie dürfen somit gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 TKG auch nicht mehr verwendet werden, sondern sind gem. § 97 Abs. 3 Satz 3 TKG zu löschen, vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 26. Januar 2006 - 25 S 118/05 - MMR 2006, 330, 331 f; Braun in Beck'scher TKG- Kommentar, 4. Aufl., § 97 Rn. 6; Klesczewski in Säcker: Telekommunikationsgesetz Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 96 Rn. 8; Fetzer in Arndt, Fetzer, Scherer, § 96 Rn. 8; Büttgen in Scheurle, Mayen a.a.O. § 96 Rn. 8.
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08

    Drittauskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung: Merkmal des "gewerblichen

    16/5048, S. 59 zu § 101 Abs. 2 UrhG; Kitz, NJW 2008, 2374, 2376; Hoeren, NJW 2008, 3099, 3100; LG Darmstadt, K&R 2006, 290 ff = MMR 2006, 330 ff = GRUR-RR 2006, 173, 174; a.A. LG Offenburg, Beschluss vom 17. April 2008 - 3 Qs 83/07).
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