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   OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05   

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https://dejure.org/2006,2186
OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05 (https://dejure.org/2006,2186)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2006 - 2 U 42/05 (https://dejure.org/2006,2186)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 2 U 42/05 (https://dejure.org/2006,2186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Aktivlegitimation eines Teilnehmernetzbetreibers, Verbindungskosten für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten (hier: 0190-Nummern) von Drittanbietern in eigenem Namen geltend zu machen. Ein originärer, eigener Anspruch eines Teilnehmernetzbetreibers, auch ...

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Aktivlegitimation des Teilnehmernetzbetreibers für Ansprüche aus Mehrwertdiensten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Verbindungsentgelten; Eigener Anspruch des Teilnehmernetzbetreibers auf das Entgelt für die Mehrwertdienste gegen den Kunden bei Anwahl einer 0190er-Nummer im Sinne einer Legitimation zur klageweisen Durchsetzung der nicht die eigene Leistung ...

  • Judicialis

    ZPO § 108; ; ZPO § 156; ; TDG § 5 Abs. 1; ; TDG § 5 Abs. 3; ; TKV § 15 Abs. 1; ; TKV § 15 Abs. 1 Satz 5; ; TKV § 15 Abs. 3

  • verbraucherrechtliches.de

    0190er-Nummer; Entgeltanspruch; Teilnehmernetzbetreiber

  • RA Kotz

    Telefonmehrwertdienste: Netzbetreiber kann Ansprüche dritter Anbieter nicht ohne weiteres gerichtlich einklagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 108; ZPO § 156; TDG § 5; TKV § 15 Abs. 1
    Kein Anspruch des Teilnehmernetzbetreibers bei Anwahl einer 0190er-Nummer gegen den Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2006)

    Telekom kann Gebühren für 0190-Nummer nicht einklagen

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2006)

    Telekom kann Gebühren für 0190-Nummer nicht einklagen

  • verbraucherschutzseite.de (Kurzinformation)

    Telekom darf 0190-Gebühren nicht ohne Weiteres einklagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Aktivlegitimation der DTAG bei Mehrwertdienste-Ansprüchen

  • beck.de (Leitsatz)

    Kein Anspruch des Teilnehmernetzbetreibers auf Entgelt für fremden Mehrwertdienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aktivlegitimation der DTAG bei Mehrwertdienste-Ansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 627
  • K&R 2006, 476
  • afp 2006, 438
  • CR 2006, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    Grundlegend hat der Bundesgerichtshof sich in der Entscheidung vom 22. November 2001 (NJW 2002, 361 f.) mit der rechtlichen Bewertung der Verträge und Leistungen bei Anwahl von 0190er-Sondernummern auseinandergesetzt.

    Auch der Bundesgerichtshof spricht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2001 (NJW 2002, 361, 362) nur von der Grundlage der Rechnungsstellung über den Gesamtbetrag, die er in dem (wertneutralen) Vertrag zwischen Netzbetreiber und Nutzer in Verbindung mit der jeweils geltenden Preisliste sieht.

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht aus § 15 Abs. 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) vom 11. Dezember 1997, den der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22. November 2001 heranzieht (NJW 2002, 363).

    Auch die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 363) ebenfalls herangezogenen vorläufigen Regeln der Regulierungsbehörde und deren Rechtsauffassung (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2000 und 14. März 2000, MMR 2000, 298 f.) besagen nichts zu einer originären Forderung des Netzbetreibers insoweit; sie sprechen gegen eine Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs des Mehrwerteanbieters durch den Netzbetreiber im eigenen Namen.

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 156/01

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexgesprächen über 0190-Sondernummern

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    Der Senat ist deshalb der Überzeugung, dass nach Abschluss des Rechnungsverfahrens keine dogmatische Grundlage für die gerichtliche Verfolgung eines eigenen Anspruchs durch den Netzbetreiber bezogen auf nicht von ihm erbrachte Dienste besteht (so auch: Hoffmann, ZIP 2002, 1705, 1706 f.; Klees, CR 2003, 338, 335 f.; Härting, DB 2002, 2147, 2148; Fluhme, NJW 2002, 3519, 3520; grundsätzlich Aktivlegitimation verneinend: KG CR 2003, 371, 372; AG Saalfeld, NJW-RR 2004, 1431).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    In einer Entscheidung vom 28. Juli 2005 (WM 2005, 2054 ff.) spricht der Bundesgerichtshof zwar in Zusammenhang mit der Anwahl eines Mehrwertdiensteanbieters davon, dass der Anschlussinhaber für ein und dieselbe Leistung dem Mehrwertdiensteanbieter und dem Teilnehmernetzbetreiber verpflichtet sei - wenn er auch nur einmal zu zahlen habe -, ohne aber darauf einzugehen, aufgrund welcher Rechtsinstitute dies der Fall ist.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    Eine am 4. März 2004 ergangene Entscheidung (NJW 2004, 1590 ff.), deren Gegenstand ebenfalls die Zahlung der Vergütung für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten ist, differenziert zwar zwischen eigenen Ansprüchen des Netzbetreibers (III. 2 der Gründe) und gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche von Mehrwertdienstanbietern durch den Netzbetreiber in eigenem Namen (III. 3 der Gründe).
  • AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02

    Dialer - Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05
    Der Senat ist deshalb der Überzeugung, dass nach Abschluss des Rechnungsverfahrens keine dogmatische Grundlage für die gerichtliche Verfolgung eines eigenen Anspruchs durch den Netzbetreiber bezogen auf nicht von ihm erbrachte Dienste besteht (so auch: Hoffmann, ZIP 2002, 1705, 1706 f.; Klees, CR 2003, 338, 335 f.; Härting, DB 2002, 2147, 2148; Fluhme, NJW 2002, 3519, 3520; grundsätzlich Aktivlegitimation verneinend: KG CR 2003, 371, 372; AG Saalfeld, NJW-RR 2004, 1431).
  • LG Koblenz, 06.03.2007 - 6 S 316/05

    Mangelnde Aktivlegitimation bei Mehrwertdienste-Ansprüchen

    Eine Forderungsinhaberschaft und eine Legitimation der Klägerin zur Geltendmachung der fremden Forderung des Mehrwertdienste-Anbieters lässt sich aber nicht feststellen (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 9.2.2006, OLGReport Koblenz 2006, 641-643 = CR 2006, 460-462).
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