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   LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06   

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https://dejure.org/2006,14223
LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06 (https://dejure.org/2006,14223)
LG München I, Entscheidung vom 15.11.2006 - 21 O 506/06 (https://dejure.org/2006,14223)
LG München I, Entscheidung vom 15. November 2006 - 21 O 506/06 (https://dejure.org/2006,14223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 2 Abs. 2, § 97; BGB § 831
    Urheberrechtsverletzung durch Wiedergabe von Stadtplänen im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kartografien

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, 15, 19a, 97 Abs. 1, UrhG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Vorsicht bei Internetauftritten mit Anfahrtsskizze!

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 145
  • MMR 2007, 396
  • CR 2007, 674
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62

    Stadtplan

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Denn die Übernahme eigenschöpferischer Elemente aus der Karte der Klägerin wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass teilweise kleinere Veränderungen, wie etwa bloße Weglassungen oder geringfügige Änderungen einzelner Symbole und Beschriftungen, vorgenommen wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Ebenso wie bei der urheberrechtlichen Beurteilung von Sprachwerken auch ein geistig-schöpferischer Gehalt, der in Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen sein kann (vgl. BGH, GRUR 1985, 1041 - Inkasso-Programm; BGH GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika), können bei Karten urheberrechtlich bedeutsame schöpferische Züge auch in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z. B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z. B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Damit läuft eine Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie auf eine Fiktion eines Lizenzvertrages der im Verkehr üblichen Art hinaus (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1377 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 1987, 181 - Videolizenzvertrag; BGH, NJW-RR 1990, 997 - Raubkopien).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84

    Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Stadtpläne und Landkarten genießen als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Stadtpläne und Landkarten genießen als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten).
  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73

    Geflügelte Melodien

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1975, 323 (324) - Geflügelte Melodien).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Ebenso wie bei der urheberrechtlichen Beurteilung von Sprachwerken auch ein geistig-schöpferischer Gehalt, der in Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials zum Ausdruck kommt, zu berücksichtigen sein kann (vgl. BGH, GRUR 1985, 1041 - Inkasso-Programm; BGH GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika), können bei Karten urheberrechtlich bedeutsame schöpferische Züge auch in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z. B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z. B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist.
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06
    Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie beruht auf der Erwägung, dass derjenige, der ausschließliche Rechte anderer verletzt, nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (st. Rspr., vgl. BGH, NJW-RR 1987, 181 - Videolizenzvertrag; BGH, NJW-RR 1990, 997 - Raubkopien).
  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Denn unabhängig davon, dass es sich - wie bereits ausgeführt - bei den fraglichen Fotografien nicht um "Allerweltsfotografien" handelt, wäre auch bei der Verwendung von Allerweltsfotografien im Internetauftritt im Hinblick auf den in § 72 UrhG geregelten Lichtbildschutz eine Überprüfung dahin erforderlich gewesen, ob die Erstellerin der neu gestalteten Seite die erforderlichen Nutzungsrechte für die Fotos eingeholt hat oder ob es sich dabei um gemeinfreie Aufnahmen bzw. um solche Aufnahmen handelt, die unentgeltlich genutzt werden können (vgl. LG München (21. Zivilkammer) CR 2007, 674, 675; Urt. v. Kammer vom 19.6.2008 - 7 O 14276/07; st. Rspr.).
  • LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14

    Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche

    Dass es sich bei den streitgegenständlichen Kartenausschnitten auch um urheberrechtlich geschützte Werke in Form von Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG handelt (vgl. hierzu u.a. auch BGH, Beschluss 26.02.2014, Az. I ZR 121/13; LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/06 - Kartografien) ist zwischen den Parteien jedenfalls unstreitig.

    Grundsätzlich ist der Verletzer selbst dann zur Zahlung der geringsten marktüblichen Lizenz verpflichtet, wenn er mit der Verwertung nur in einem geringeren Umfang begonnen hat, so dass eine vom Rechteinhaber vorgenommene marktübliche und pauschale Abstaffelung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1990, Az. I ZR 59/88 - Lizenzanalogie; LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/06 - Kartografien).

    Auch die Höhe der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 578, 00 Euro (netto) sind - ausgehend von einer 1, 0-Geschäftsgebühr und einem als üblich und angemessenen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 Euro (vgl. LG München I, Urteil vom 05.11.2006, Az. 21 O 506/06 - Kartographie; LG München I, Urteil vom 25.11.2014, Az. 21 O 15148/13) - unter Hinzurechnung der Auslagenpauschale in Höhe von 20, 00 Euro (RVG VV 7001) nicht zu beanstanden, gerade auch, weil nicht einmal die 1, 3 Regelgebühr (RVG VV 2300) verlangt wird.

  • BGH, 29.04.2019 - II ZB 24/14

    Bestimmung des Gegenstandswerts in einem Musterverfahren nach dem

    2-21 O 506/06 14.893,93 EUR.
  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie

    Denn der Betreiber einer Internetseite hat auch dann, wenn er die Gestaltung der Seite gänzlich in die Hände eines Dritten gelegt hat, die eigenen Inhalte auf dieser Seite auf mögliche Verletzungen fremder Urheberrechte zu untersuchen (vgl. LG München I, CR 2007, 674, 675).

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts München I (MMR 2007, 396) ist es für die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie unbeachtlich, dass das übernommene Werk nur kurzfristig bis zu einer Abmahnung abrufbar war, wenn nachgewiesen ist, dass Lizenzen für Internetinhalte nur unbefristet erteilt werden (vgl. auch BGH GRUR 1990, 353, 355 unter 3.c - Raubkopien; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1975, 324K; LG München I, Übernahme von Kartenausschnitten im Internet, MMR 2007, 396).
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