Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06   

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OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "forum shopping" - In der Rücknahme eines anhängigen Verfügungsantrags auf Grund einer Terminsladung und der darauf folgenden sofortigen und inhaltsgleichen Antragstellung vor einem anderen Gericht, kann ein missbräuchliches "forum shopping" liegen.

  • aufrecht.de

    "forum shopping": Rechtsmissbräuchliche Auswahl des Gerichts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Forum-Shopping kann rechtsmissbräuchlich sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Rücknahme eines Verfügungsantrages nach Anberaumung eines Verhandlungstermins; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung wegen Betreibens rechtsmissbräuchlichen ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
    Zum Rechtsschutzbedürfnis i. S. des § 12 Abs. 2 UWG bei erneuter Einreichung eines zuvor zurückgenommenen einstweiligen Verfügungsantrags bei anderem Gericht - rechtsmissbräuchliches "forum-shopping"?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Detektiv ermittelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Auswahl eines Gerichts

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Forum Shopping kann missbräuchlich sein

  • loh.de (Kurzinformation)

    Forum Shopping kann missbräuchlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Auswahl eines Gerichts

Sonstiges

  • drb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu Änderungen im Recht der einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 763
  • GRUR 2007, 614
  • MIR 2007, Dok. 209
  • CR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Die gegenteilige Auffassung, die offenbar auch der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (GRUR-RR 02, 226, 227) jedenfalls in der Vergangenheit vertreten hat, teilt der zur Entscheidung berufene 5. Zivilsenat nicht.

    Der gegenteiligen Rechtsstandpunkt des 3. Zivilsenats (OLG Hamburg GRUR-RR 02, 226) sowie von Ahrens/Schmukle (Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 45 Rdnr. 45) und Beyerlein (WRP 05, 1463 ff.) vermag den Senat nicht zu überzeugen.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen braucht auch die Frage, ob die in dieselbe Richtung gehende Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR 2005, 972) nur solche Fallgestaltungen betrifft, in denen der Verfügungsantrags bereits (teilweise) zurückgewiesen worden ist, keiner näheren Vertiefung.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 02, 44) sowie die überzeugenden Ausführungen bei Teplitzky (Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54, Rdn. 24 m.w.N.) und Hefermehl/Köhler (UWG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 3.16).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 06.12.2006 (5 U 67/06, WRP 2007, 813) betrifft eine völlig andere Fallkonstellation, nämlich diejenige eines Verfügungsklägers, der den bei einem der örtlich zuständigen Gerichte eingereichten Verfügungsantrag zurücknimmt, nachdem das angerufene Gericht hat erkennen lassen, dass es dem Antrag nicht ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung stattgeben werde, und der daraufhin einen inhaltlich identischen Verfügungsantrag bei einem anderen der örtlich zuständigen Gerichte einreicht in der Hoffnung, dort bessere Chancen auf eine Beschlussverfügung zu haben (a.a.O. WRP 2007, a.a.O., 814 f.).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764; Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Zwar weist die Antragsgegnerin zutreffend darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen von der vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für unzulässig gehalten wird (vgl. etwa nur HansOLG [5.ZS], U. v. 6.12.2006 - 5 U 67/06 - GRUR 2007, 614; Huber in Musielak / Voit, ZPO, 18. Aufl., § 940 Rz.25c; Köhler / Bornkamm / Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rz.2.16a; die beiden letztgenannten jeweils mit weiteren Nachweisen).

    HansOLG [5.ZS], U. v. 6.12.2006 - 5 U 67/06 - GRUR 2007, 614, 615 zum Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen des § 12 II UWG).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger - wie im Streitfall - aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764; Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags;

    Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).

    sog. "forum shoppings" (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 16, zit. nach juris).

    Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Diese von Amts wegen als Prozessvoraussetzung zu prüfende Klagebefugnis (BGH, GRUR 2007, 614 [Tz. 14] - Sammelmitgliedschaft V; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 65/09, PharmR 2010, 123 [n. rkr., jetzt BGH, I ZR 4/10], bei juris Rz. 23, m.w.N.) des Klägers ist zu bejahen; sie steht auch nicht grundsätzlich im Streit.
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Insbesondere steht es dem Kläger offen, bestehende Rechtsprechungsunterschiede zwischen den zuständigen Gerichten auszunutzen und ein Gericht des fliegenden Gerichtsstandes aus taktischen Gründen auszuwählen (BayObLGR 2004, S. 239 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, S. 763 ff.; OLGR Rostock 2009, S. 663 ff.).
  • LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Die von ihr zitierten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandgerichts Hamburg (3 U 60/09 und 5 U 67/06) betreffen die anders gelagerten Sachverhalte des Wettbewerbsrechts, für die in § 12 Abs. 2 UWG eine Vermutung der Dringlichkeit besteht.
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Dies lässt sich jedenfalls dann mit guten Gründen annehmen, wenn der (vermeintlich) Verletzte (im Wege rechtsmissbräuchlichen "Forum-Shoppings") erkennbar eine vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung vereiteln will, was dann zwar nicht der Dringlichkeit seines Anliegens, wohl aber dem gemäß § 12 Abs. 2 UWG, §§ 935, 940 ZPO darüber hinaus erforderlichen besonderen Rechtsschutzbedürfnis an einer Eilentscheidung entgegensteht (vgl. OLG Hamburg GRUR 2007, 614; Hess a.a.O. m.w.N.).
  • LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16

    Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

  • OLG Schleswig, 21.01.2014 - 2 AR 4/14

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitglieds der monegassischen

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

  • LG Hamburg, 22.02.2022 - 324 O 460/21

    Unterlassungsanspruch einer prominenten Person gegen eine Presseberichterstattung

  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch

  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

  • LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08

    Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto

  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

  • KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21

    Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung

  • OLG Frankfurt, 08.08.2013 - 11 W 29/13

    Rücknahme eines e. V.-Antrags nach erstinstanzlichem Hinweis auf zweifelhafte

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

  • LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12

    Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer

  • LG München I, 24.02.2009 - 33 O 21814/08

    Mehrfacheinreichung eines identischen wettbewerbsrechtlichen Verfügungsantrags

  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 86/08

    Lebensmittelwerbung: Irreführende Bezeichnung eines Safts aus

  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10

    Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand

  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

  • KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2020 - 10 U 13/19

    Rechtanwaltshaftung: Falschberatung zu den Erfolgsaussichten eines einstweiligen

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 10 U 13/19
  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10

    Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener

  • LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12

    Verletzung eines Patents betreffend eine

  • ArbG Berlin, 12.10.2007 - 24 Ga 16462/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf gegen Notdienstanordnung - Verlust des

  • OLG Hamburg, 19.12.2006 - 5 W 177/06
  • LG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 10 O 34/07

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche im einstweiligen

  • LG Bonn, 27.09.2011 - 11 O 38/11
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

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Rechtsprechung
   AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06   

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https://dejure.org/2006,865
AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06 (https://dejure.org/2006,865)
AG München, Entscheidung vom 30.11.2006 - 161 C 29330/06 (https://dejure.org/2006,865)
AG München, Entscheidung vom 30. November 2006 - 161 C 29330/06 (https://dejure.org/2006,865)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern

  • webshoprecht.de

    Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern

  • JurPC

    Double-Opt-In Verfahren beim Mailversand - Verhinderung von Missbrauch durch Dritte

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme einer unzumutbaren Belästigung durch unverlangt zugesandte E-Mails; Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangt im sog. "Double-Opt-In Verfahren" zugesandten E-Mails; Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Double-Opt-In-Verfahren / Double Opt In Verfahren

    §§ 823, 1004 BGB

  • kanzlei.biz

    Zulässigkeit unverlangter Bestätigungs-E-Mails

  • online-und-recht.de
  • datenschutz.eu

    Kein Spam bei Double-Opt-In-Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unaufgeforderte Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail ist keine Belästigung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Double-Opt-In-Verfahren ist ein geeigneter Mechanismus, um den Empfang unerwünschter Werbe-E-Mails künftig zu verhindern

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die Zusendung einer Bestätigungs-Mail im Rahmen eines sog. Double-Opt-In- Verfahrens ist noch keine unzumutbare Belästigung

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)

    Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2007)

    Bestätigungsmails bei Double-Opt-In sind kein Spam

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 823, 1004
    Double-Opt-In Verfahren beim Mailversand; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)

    Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Double Opt-In gilt nicht als Spam

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzumutbare Belästigung dar

  • beck.de (Leitsatz)

    Double-Opt-In-Verfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Spam: Bestätigungsmail in Double-Opt-In-Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung - Einfaches Wegklicken genügt

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei.biz (Entscheidungsbesprechung)

    Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 547
  • GRUR-RR 2007, 128
  • MMR 2007, 473
  • K&R 2007, 228
  • CR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte

    Auszug aus AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06
    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08

    Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In

    Diese ist aber jedenfalls dann, wenn sie inhaltlich so neutral gestaltet ist, dass ein werbender Charakter entfällt, keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB (vgl. AG München, Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06 ).

    Nach Auffassung des Gerichts ist es anerkannt, dass das so genannte Double-Opt-In-Verfahren geeignet und ausreichend ist, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und keine unzumutbare Belästigung i. S. von §§ 823, 1004 BGB darstellt (vgl. AG München, [Urt. v. 30.11.2006 - 161 C 29330/06,] GRUR-RR 2007, 128).

  • LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08

    Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens

    Denn sofern sich die Bestätigungsmail tatsächlich auf die Bestätigung beschränkt und nicht bereits selbst werbenden Inhalt hat, muss der Empfänger diese unverlangte e-mail hinnehmen (AG München, NJW-RR 2007, 547, 548).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5449
OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06 (https://dejure.org/2007,5449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2007 - 3 W 224/06 (https://dejure.org/2007,5449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 3 W 224/06 (https://dejure.org/2007,5449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Endpreise

    Die Bewerbung von Waren gegenüber Letztverbrauchern im Fernabsatz unter der Angabe von Preisen ohne einen eindeutig zuzuordnenden Hinweis, dass die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten, verstößt gegen §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV und stellt ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "inkl. MWSt."

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inkl. MWSt.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender MWSt-Hinweis ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Fehlende bzw. falsch platzierte Angabe "inkl. MwSt"

  • loh.de (Kurzinformation)

    Zu fehlender/falsch platzierter Angabe "inkl. MwSt"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fehlende Mehrwertsteuerangabe bei Fernabsatzvertrag: Unterlassungsanspruch begründender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Falsch platzierter Hinweis auf Mwst und Versandkosten: Bagatelle oder nicht?

  • beck.de (Leitsatz)

    Preis ohne MwSt. bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender MWSt-Hinweis ist abmahnfähige Wettbewerbsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 321
  • CR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06
    zwar mit beachtlichen Gründen abgelehnt worden (OLG Koblenz Urteil v. 25.04.2006 - 4 U 1219/05).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.01.2007 - 3 W 224/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob die unlautere Wettbewerbshandlung geeignet ist, sich nicht nur unerheblich zum Nachteil von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern auszuwirken (vgl. Köhler GRUR 2005, 1, 3; Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, a.a.O., Rz. 52).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2011 - 12 O 36/11

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Maklers für Wohnungen mit der Angabe "x Euro +

    Dabei darf aus Sicht des durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Marktteilnehmers, die Beeinträchtigung der Interessen nicht so gut wie bedeutungslos sein (vgl. OLG Hamburg, MMR 2007, 321).

    Entscheidend ist die Eignung der unlauteren Wettbewerbshandlung, sich zum Nachteil von Verbrauchern auszuwirken (vgl. OLG Hamburg, MMR 2007, 321).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5077
OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 W 206/06 (https://dejure.org/2007,5077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften 1 Monat

    Bei eBay-Geschäften wird dem Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht - auch nicht in der Rubrik "Mein eBay" - in Textform vor Vertragsschluss mitgeteilt.

  • webshoprecht.de

    Das Widerrufsrecht bei ebay beträgt einen Monat

  • aufrecht.de

    Widerrufsfrist bei ebay 1 Monat

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Widerrufsrecht bei ebay beträgt einen Monat

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Hamburg bestätigt: Widerrufsfrist bei ebay 1 Monat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

  • beck.de (Leitsatz)

    Widerrufsfrist bei eBay

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage!

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 320
  • CR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06
    Die Voraussetzungen dieser Normen liegen sämtlich vor, wozu der Senat für die einzelnen Tatbestandelemente der angeführten Normenkette auf sein Urteil vom 24. August 2006 in der Sache 3 U 103/06 verweisen kann.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    § 355 Abs. 2 BGB bildet eine zusammengehörige Regelung, woraus sich von selbst ergibt, dass es auch im zweiten, die Verlängerung der Widerrufsfrist betreffenden Satz um die Belehrung in Textform geht (vgl. KG, MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, MMR 2007, 320).

    Dieser Auffassung ist jedoch mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (KG, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; MMR 2007, 320; Beschl. v. 19.06.2007 - 5 W 92/07; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379; LG Kleve, MMR 2007, 332; die durch BGH, NJW-RR 2004, 841 insoweit nicht bestätigte Entscheidung des OLG München, NJW 2001, 2263, wonach für die nach § 8 Abs. 1 VerbrKrG auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilenden Vertragsinformationen ihre Lesbarkeit auf einer Internetseite bis zum Vertragsschluss ausreiche, betraf einen anderen, jetzt in § 312c Abs. 1 BGB geregelten Sachverhalt, vgl. KG, NJW 2006, 3215) und Schrifttum (jurisPK-BGB / Junker, 3. Aufl., § 126b, Rn. 13; Bamberger / Roth / Grothe, BeckOK BGB, § 355, Rn. 9; Hoffmann, MMR 2006, 676 [677]; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [1370]; Mankowski, jurisPR-ITR 10/2006, Anm. 3; Woitkewitsch / Pfitzer, MDR 2007, 61 [62; 64]; Buchmann, MMR 2007, 347 [349 f.]) entgegenzutreten.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 187/07

    Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach § 357 Abs. 3 BGB wegen

    Dies ist bei einer allein auf dem Bildschirm dargestellten Erklärung dagegen nicht der Fall, denn der Bildschirm gibt nur ein flüchtiges Bild wieder, das nach einem Wechsel der Ansicht oder einem Ausschalten des Computers nicht dauerhaft reproduzierbar ist (z. B. Urteil des Senats vom 18. März 2008 - I-20 U 197/07; KG MD 2008, 265; OLG Köln OLGR Köln 2007, 695 = MMR 2007, 713; OLG Hamburg MMR 2007, 320; OLG Hamm MMR 2007, 377; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 126b Rn. 3).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3904
LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06 (https://dejure.org/2007,3904)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25.01.2007 - 7 O 65/06 (https://dejure.org/2007,3904)
LG Mannheim, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 7 O 65/06 (https://dejure.org/2007,3904)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen, die von Dritten hierüber begangen werden.

  • openjur.de

    Urheberrecht: Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses wegen eines unverschlüsselten Funknetzes

  • Telemedicus

    Haftung des Anschlussinhabers für offenes WLAN

  • Telemedicus

    Haftung des Anschlussinhabers für offenes WLAN

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungshaftung des Inhabers eines Internetanschlusses aus Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Störer im Falle der öffentlichen Zugangseröffnung seines verschlüsselten Funknetzes (WLAN)

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtswidrigkeit des Anbietens eines Computerspiels zum Download in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse; Inhaber eines Internetanschlusses als dessen (alleiniger) Nutzer; Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Merkmale des § 97 Urheberrechtsgesetz ...

  • debier datenbank

    § 97 UrhG

  • kanzlei.biz

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses bei unverschlüsseltem WLAN

  • online-und-recht.de
  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    W-LAN Anschlussinhaber haftet für seinen Internetzugang

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    W-LAN Anschlussinhaber haftet für seinen Internetzugang

  • beck.de (Leitsatz)

    Inhaber eines Internetanschlusses als Störer

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 347 (Ls.)
  • MMR 2007, 537
  • MIR 2007, Dok. 303
  • CR 2007, 818
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    a) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).

    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb; Urteil vom 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 ff; Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 ff - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f - Ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).

    Die für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch begründete Störerhaftung der Beklagten eröffnet keinen Schadensersatzanspruch (BGH, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor - BGHZ 158, 236, 253 - Internetversteigerung).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    a) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).

    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb; Urteil vom 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 ff; Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 ff - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f - Ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    a) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts-/Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - Ambiente.de; BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).

    Die für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch begründete Störerhaftung der Beklagten eröffnet keinen Schadensersatzanspruch (BGH, GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor - BGHZ 158, 236, 253 - Internetversteigerung).

  • BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97

    Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es diesem zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (allgemein: BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; BGH, Urteil vom 24.11.1998 - VI ZR 388/97, NJW 1999, 714, 715; Mees, GRUR 2000, 934, 939).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb; Urteil vom 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 ff; Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 ff - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f - Ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb; Urteil vom 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 ff; Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 ff - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f - Ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).
  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 62/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    Die Beklagte wird jedoch von der Klägerin zu Recht als Störerin für die Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urt. v. 29.9.2006, 7 O 62/06, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f - Architektenwettbewerb; Urteil vom 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 ff; Urteil vom 15.10.1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, 419 ff - Möbelklassiker; BGHZ 148, 13, 17 f - Ambiente.de; BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung).
  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es diesem zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (allgemein: BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; BGH, Urteil vom 24.11.1998 - VI ZR 388/97, NJW 1999, 714, 715; Mees, GRUR 2000, 934, 939).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es diesem zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (allgemein: BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; BGH, Urteil vom 24.11.1998 - VI ZR 388/97, NJW 1999, 714, 715; Mees, GRUR 2000, 934, 939).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    b) Dieselben Pflichten sollen auch den Inhaber eines Internet-Anschlusses treffen, der eine unverschlüsselte WLAN-Verbindung betreibt (LG Hamburg, CR 2006, 780; LG Mannheim, MMR 2007, 537 sowie OLG Karlsruhe, Beschluss v.11.06.2007 - 6 W 20/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.12.2007, I-20 W 157/07, zitiert nach Juris, OLG Hamburg, Beschluss v. 11.10.2006Az.: 5 W 152/06; OLG Köln, Beschluss v. 08.05.2007, Az.: 6 U 244/06).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass eine außerhalb der Familie stehende Person den Internetzugang des Beklagten zu der Rechtsverletzung benutzt hat, denen gegenüber der Beklagte von vornherein misstrauisch hätte sein müssen (siehe dazu LG Mannheim, MMR 2007, 537).

    Auch die Benutzung eines ungeschützten W-LAN durch Dritte steht vorliegend nicht in Rede (dazu etwa LG Hamburg, MMR 2006, 763; LG Mannheim, MMR 2007, 537).

  • AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07

    Keine Störerhaftung für filesharing bei nachweislich ausgeschaltetem PC

    Nutzt der Inhaber des Anschlusses diesem jedoch nicht alleine, kann nicht angenommen werden, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass gerade der Inhaber des Internetanschlusses diesen zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung genutzt und die Rechtsverletzung begangen hat (so im Ergebnis auch LG Mannheim, Beschluss vom 25.01.2007, 7 O 65/06, zitiert nach Juris).
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