Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider haftet für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte aufWebseiten von Drittanbietern grundsätzlich weder aus einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflichtnoch als Störer.
- openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zum fehlenden konkreten Wettbewerbsverhältnis zwischen Zugangsprovider und Anbieter von Inhalten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Internetzugangsprovider ist nicht verpflichtet den Zugriff auf rechtswidrige Seiten zu sperren
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge und Volltext)
Access-Providers haftet nicht für Durchleitung von ponrnographischen Inhalten
- JurPC
Keine wettbewerbswidrige Förderung fremden Wettbewerbs durch Internetzugangsprovider
- aufrecht.de
Keine Haftung des Access-Providers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angebot von Erotikfilmen als DVD zum Kauf und zur Vermietung und als Video on Demand zum Kauf oder zur Vermietung; Unterlassung der Gewährung des Zugangs zu jugendschutzrechtswidrigen Erotik-Webseiten; Sperrung eines Internetzugangs wegen pornografischer Darbietungen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Erotik-Webseiten - Jugendschutz
- kanzlei.biz
Haftung des Access-Providers
- webhosting-und-recht.de
Mitstörerhaftung des Access-Providers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Fehlende Störerhaftung eines Internet-Access-Providers bezüglich des Zugangs zu Erotikseiten ohne Alterskontrolle
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- beck.de (Leitsatz)
Sperrungsverpflichtungen von Access-Providern
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
Papierfundstellen
- MMR 2008, 189
- MMR 2008, 349
- MIR 2008, Dok. 019
- CR 2008, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d. h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; GRUR 2001, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2002, 902, 903 - Vanity-Nr.). - BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07
Ob eine Wettbewerbsförderungsabsicht vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls wertend zu prüfen (BGH GRUR 1995, 270, 272 f. - Dubioses Geschäftsgebaren). - BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96
Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d. h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 1999, 69, 70 - Preisvergleichsliste II; GRUR 2001, 259 - Immobilienpreisangaben; GRUR 2002, 902, 903 - Vanity-Nr.). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 O 530/07
Die wettbewerbsrechtliche Verkehrssicherungspflicht eines Telediensteanbieters hinsichtlich rechtsverletzender fremder Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, deren Bestehen wie Umfang sich im Einzelfall nach einer Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen richtet (BGH MMR 2007, 634, 637 - Jugendgefährdende Medien bei Ebay).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Frankierbitte" - Eine Klausel, in der es heißt "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend,um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." täuschtden Verbraucher nicht darüber, wer die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen ...
- LawCommunity.de
Bitte um Frankierung von Rücksendungen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine Bitte um Frankierung der Rücksendung ist nicht wettbewerbswidrig, wenn die Portoerstattung angekündigt ist
- IWW
- aufrecht.de
"Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück." nicht wettbewerbswidrig
- Kanzlei Prof. Schweizer
Eine als Bitte formulierte AGB-Klausel
- Wolters Kluwer
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Portoerstattungs- und Strafportoklausel - Wettbewerbswidrigkeit
- kanzlei.biz
Zulässigkeit der Bitte um Frankierung bei Widerruf
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Wettbewerbswidrigkeit der Klausel "Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück"
- streifler.de (Kurzinformation)
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Frankierbitte für Rücksendungen ist statthaft
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig
- beck.de (Leitsatz)
Bitte um Frankierung des retournierten Pakets bei Widerruf zulässig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.04.2007 - 406 O 89/07
- OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 57
- MIR 2007, Dok. 387
- CR 2008, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 05.09.2003 - 324 O 224/03
Rügepflicht für Mängel im Verbrauchsgüterhandel
Auszug aus OLG Hamburg, 20.04.2007 - 3 W 83/07
Generalisierende Grundsätze dazu, wie als Bitte formulierte Klauseln in AGB zu verstehen sind, enthält die Entscheidung der 24. Zivilkammer des LG Hamburg vom 05.09.2003 (u. a. abgedruckt in: CR 2004, 136) im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers im Übrigen nicht.