Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07 (EV)   

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https://dejure.org/2007,2015
OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07 (EV) (https://dejure.org/2007,2015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2007 - 4 W 19/07 (EV) (https://dejure.org/2007,2015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2007 - 4 W 19/07 (EV) (https://dejure.org/2007,2015)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland angegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines gleichen Abnehmerkreises oder Lieferantenkreises als Voraussetzung für eine Mitbewerberschaft zwischen Unternehmen; Erfordernis einer nicht nur unerheblichen Verfälschung des Wettbewerbs als Voraussetzung für das Vorliegen einer unlauteren ...

  • kanzlei.biz

    Versandkosten müssen auch bei Auslieferung ins Ausland im Rahmen eines Online-Shops angegeben werden

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 2; ; PAngV § 1 Abs. 2 S. 2; ; PAngV § 1 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • MIR - Medien Internet und Recht PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV
    Rechtsprechung: Ist fehlender Hinweis auf Versandkosten in das Ausland abmahnfähig?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ohne Einschränkung des Liefergebietes müssen Versandkosten für das Ausland angegeben werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Versandkosten müssen auch bei Auslandsversand genannt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Versandkosten müssen auch bei Auslandsversand genannt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Onlineshops: Versandkostenangaben auch für das Ausland zwingend erforderlich

  • beck.de (Leitsatz)

    Versandkostenangabe bei eBay - Streitwert von Unterlassungsklagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versandkosten bei Online-Shop auch ins Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 663
  • CR 2008, 197
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07
    Dabei genügt, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (vgl. BGH GRUR 1996, 804, 805 - Preisrätselgewinnauslobung III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 2 Rn. 63), was unzweifelhaft gegeben ist.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07
    Dabei genügt, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (vgl. BGH GRUR 1996, 804, 805 - Preisrätselgewinnauslobung III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 2 Rn. 63), was unzweifelhaft gegeben ist.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07
    Dabei genügt, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (vgl. BGH GRUR 1996, 804, 805 - Preisrätselgewinnauslobung III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 2 Rn. 63), was unzweifelhaft gegeben ist.
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2007 - 4 W 19/07
    Dabei genügt, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (vgl. BGH GRUR 1996, 804, 805 - Preisrätselgewinnauslobung III; GRUR 1997, 479, 480 - Münzangebot; GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 2 Rn. 63), was unzweifelhaft gegeben ist.
  • KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

    Ein Bagatellverstoß nach § 3 UWG kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain "de" einen "Versand nach Europa" anbietet, ohne die Kosten entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV der Höhe nach zu beziffern oder entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV die Einzelheiten der Berechnung anzugeben (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, 4 W 19/07).

    Darüber hinaus hat das Landgericht zutreffend einen bloßen Bagatellverstoß nach § 3 UWG angenommen (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.März 2007, 4 W 19/07, juris Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 01.02.2011 - 4 U 196/10

    Wettbewerbswidrigkeit der fehlenden Angabe der Versandkosten eines

    Dabei genügt es, dass sich in räumlicher Hinsicht die Gebiete der fraglichen Geschäftsbereiche überschneiden (BGH GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung), was unzweifelhaft gegeben ist (vgl. schon Senat, Az.: 4 W 19/07).

    Der Senat hat in der Vergangenheit schon mehrmals entschieden (Az.: 4 W 19/07; 4 U 185/08), dass es sich bei der Nichtangabe der in § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben auch dann um einen erheblichen Verstoß handelt, wenn der Versand der Waren ins Ausland angeboten wird.

  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des

    Das hat der Senat schon in der Entscheidung 4 W 19/07 so entschieden und ist dabei in der Entscheidung in der Sache 4 U 185/08 auch angesichts der Kritik verblieben, eine Angabe sämtlicher Versandkosten überfordere den Händler angesichts der vielfältigen Ziele und Möglichkeiten.
  • KG, 13.04.2010 - 5 W 62/10

    Weltweit - Angaben zu Versandkosten ins Ausland

    Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis "Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage" und gibt er dabei nur die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellverstoß nach § 3 Abs. 1 UWG vorliegen (grundsätzlich ablehnend OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2007, 4 W 19/07, MMR 2007, 663; Urteil vom 17. November 2009, 4 U 148/09, GRUR Prax 2010, 42).(Rn.3).

    "Darüber hinaus hat das Landgericht zutreffend einen bloßen Bagatellverstoß nach § 3 UWG angenommen (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.März 2007, 4 W 19/07, juris Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 4 U 185/08

    Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung

    Der Umstand, dass der Beklagte zusätzlich teilweise einen ausländischen Markt bedient, den die Klägerin nicht bedient, ändert daran nichts (Senatsurteil vom 28. März 2007 - 4 W 19/07 = MMR 2007, 663).

    Dieser Streitwert entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Senates schon für einfache Verstöße (OLG Hamm OLGR 2008, 121).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 4 U 225/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem

    Er verweist auf Nutzer aus Polen und Indien und in rechtlicher Hinsicht auf den Senatsbeschluss vom 28. März 2007 (4 W 19/07).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07

    Wettbewerbsrecht: Höhe des Streitwerts bei Wettbewerbsverstoß im Internet - hier

    Allerdings erscheinen die von den Antragstellervertretern vorgelegten Entscheidungen jenseits der dort enthaltenen allgemeinen Bemessungsgrundsätze nur eingeschränkt tauglich für eine Übertragung auf den vorliegenden Fall, weil in jenen Beschlüssen der hier konkret in Rede stehende Verstoß der vorgelegten Entscheidung nicht verlässlich entnommen werden kann oder so nicht gegeben war (OLG Frankfurt B. v. 09.05.2006 - 25 W 37/06 [dort nur auf den nicht überlieferten landgerichtlichen Tenor Bezug genommen, nach welchem es ersichtlich um die Beanstandung der Art und Weise ging, wie jener Antragsgegner auf der Handelsplattform eBay von ihm vertriebene Ware anbot - Streitwertfestsetzung: 25.000,00 EUR]; KG B. v. 14.11.2006 - 5 W 254/06 [dort nicht erfolgte Hinweise auf zusätzlich erhobene Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Preisbestandteile in Internet-Werbung - Streitwertfestsetzung: 5.000,00 EUR]; OLG Hamm - 4 W 19/07 [kein Hinweis in eBay-Angebot auf Versandkosten] - Streitwertfestsetzung: 10.000,00 EUR).
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 4 U 97/08

    Zweckwidrigkeit einer Gerichtsstandwahl nach Erfolgsaussichten oder nach der dort

    Denn auch beim Auslandsversand müssen die Kosten gemäß § 1 Abs. 2 PAngV angegeben werden (Senatsbeschluss vom 28. März 2007 - 4 W 19/07).
  • LG Leipzig, 27.06.2007 - 5 HKO 2050/07

    Rückgaberecht & eBay - Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die

    macht sich die Kammer die überzeugenden Ausführungen des OLG Hamm, 23.02.2007, 4 W 19/07, zitiert nach JURIS, zu eigen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2007 - I-20 W 15/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2624
OLG Düsseldorf, 05.07.2007 - I-20 W 15/07 (https://dejure.org/2007,2624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2007 - I-20 W 15/07 (https://dejure.org/2007,2624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - I-20 W 15/07 (https://dejure.org/2007,2624)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • LawCommunity.de

    Streitwert bei Verstoß gegen fernabsatzrechtliche Informationspflichten

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert Widerrufsbelehrung 900,00 EUR

  • JurPC

    Streitwert bei Verletzung der Informationspflichten im Fernabsatz

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung i.R.e. einstweiligen Verfügung bei Rüge eines Wettbewerbsverstoßes im Internethandel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß Internethandel - Streitwert 900,00 Euro

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1

  • rewis.io
  • MIR - Medien Internet und Recht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63; GKG § 68 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt bei 900,- EUR

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt bei 900,- EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert von 900,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnkosten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf eBay im Sinkflug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Änderung der Abmahnrechtsprechung in Sicht!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sinken die Abmahnkosten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf eBay?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 900,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 31.8.2007)

    Sinken die Abmahnkosten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf eBay? // Streitwert im Fernabsatzrecht drastisch gesenkt

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung von Abmahnkosten

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 31.8.2007)

    Sinken die Abmahnkosten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf eBay? // Streitwert im Fernabsatzrecht drastisch gesenkt

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 38 O 241/06
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2007 - I-20 W 15/07

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 314
  • CR 2008, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07

    Streitwert von 5.000EUR bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

    Im Grundsatz besteht also kein Unterschied zu der Sichtweise des OLG Düsseldorf, wie sie in dessen von der Antragsgegnerin eingereichten Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1-20 W 15/07 - niedergelegt ist.
  • LG Düsseldorf, 31.03.2015 - 34 O 79/14

    Verwendung einer Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung als irreführend für den

    Entgegen der von dem Beklagten vertretenen Auffassung handelt es sich bei dem Unterlassungsbegehren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht um einen Verstoß gegen eine gesetzliche Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen wie sie dem Beschluss des 20. Zivilsenats in der Entscheidung vom 05.07.2007 (20 W 15/07) zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1034
LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07 (https://dejure.org/2007,1034)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14.09.2007 - 1 S 32/07 (https://dejure.org/2007,1034)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14. September 2007 - 1 S 32/07 (https://dejure.org/2007,1034)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Ausuferung des fliegenden Gerichtsstandes bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen Einhalt zu gebieten

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Ausuferung des fliegenden Gerichtsstandes bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen Einhalt zu gebieten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    ZPO § 32
    "Fliegender Gerichtsstand" im Internet; Internetrecht, Prozessrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstandes"

  • beck.de (Leitsatz)

    «Fliegender Gerichtsstand» bei Internetveröffentlichungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtstand ahoi!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • wordpress.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zu mir oder zu Dir? Quo voles fliegender Gerichtsstand?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 798
  • MIR 2007, Dok. 353
  • K&R 2007, 596
  • afp 2008, 99
  • CR 2008, 197
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Krefeld, 14.02.2007 - 4 C 305/06

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, Az.: 4 C 305/06, unter Berücksichtigung des den Tatbestand berichtigenden Beschlusses des Amtsgerichts Krefeld vom 29.03.2007 Bezug genommen.

    Er beantragt, das Urteil des AG Krefeld vom 14.02.2007 - 4 C 305/06 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn EUR 1.413,23 nebst Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Zur Beachtung des Willkürverbotes ist es vielmehr ausreichend, aber auch erforderlich, der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" dergestalt Einhalt zu geben, dass zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen (vgl. für den Fall eines Wettbewerbsdelikts OLG Bremen EwiR 2000, 651 f. sowie Danckwerts , Örtliche Zuständigkeit bei Urheber-, Marken- und Wettbewerbsverletzungen im Internet - Wider einen ausufernden "fliegenden Gerichtsstand" der bestimmungsgemäßen Verbreitung", in: GRUR 2007, 104 ff. bei Verletzungen von Urheber- und Markenrechten).
  • LG Hannover, 28.04.2006 - 9 O 44/06
    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96

    Epson.de

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07

    Örtlich zuständiges Gericht nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG bei im Internet

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • LG Hamburg, 22.03.2001 - 315 O 856/00

    Schuhmarkt.de

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07
    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • LG München I, 21.09.1999 - 9 HKO 12244/99
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • LG Würzburg, 07.03.2017 - 11 O 2338/16

    Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen verleumderischer Inhalte im

    Ist dies nicht der Fall, weil sich die Veröffentlichung, wie hier, nicht auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht, sondern Leser anspricht, die sich überall in der Bundesrepublik aufhalten können, kann auch ein bestimmungsgemäßer "Erfolg" am Ort jedes angerufenen Gerichts innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bejaht werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 29, unter Hinweis auf LG Krefeld, MMR 2007, S. 798).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Ist dies nicht der Fall, weil sich die Veröffentlichung nicht auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht, sondern Leser anspricht, die sich überall in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können, kann auch ein bestimmungsgemäßer Erfolg am Ort des angerufenen Gerichts bejaht werden (LG Krefeld, MMR 2007, 798).

    Der Taterfolg einer rufschädigenden Äußerung ist bereits durch die Mitteilung an jeden bestimmungsgemäßen Empfänger und nicht erst durch die Kenntnisnahme des Klägers verwirklicht (LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; a. A. OLGR Celle 2003, 47).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • LG Köln, 12.08.2009 - 28 O 396/09

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

    In der neueren Rechtsprechung besteht allerdings die Tendenz, den fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09; LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07, MMR 2007, 798 f).
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Die Gegenauffassung befürwortet eine Einschränkung der örtlichen Zuständigkeit indem zum Teil auf das Kriterium der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit abgestellt wird (vgl. OLG Frankfurt AfP 2011, 278; LG Krefeld AfP 2008, 99; jeweils zu Persönlichkeitsverletzungen; LG Hamburg, Beschl. v. 16.7.2009 - 327 O 117/09, Markenverletzung, juris; Beschl. v. 9.6.2010 - 303 O 197/10, Namensrechtsverletzung im Internet, juris; Laucken/Oehler, ZUM 2009, 824; Danckwerts, GRUR 2007, 104; Mühlberger, WRP 2008, 1419; in zwei Entscheidungen des OLG München OLGR 2009, 523 und ZUM 2012, 996 in Gerichtsstandsbestimmungsverfahren wurde die einschränkende Auslegung des § 32 ZPO durch das Erfordernis der bestimmungsgemäßen Verbreitung durch das Amtsgericht München nicht beanstandet).
  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

    Im ähnlichen Sinne hat sich das Landgericht Krefeld in einer Entscheidung vom 14.09.2007 geäußert (Az. 1 S 32/07, abzurufen unter Juris), wenn es feststellt, dass einer "Ausuferung des fliegenden Gerichtsstand" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen dadurch Einhalt zu geben sei, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.

    Dass - nach der noch herrschenden Meinung - der Verzicht auf Abgrenzungskriterien zur wertungskonformen Anwendung des den Kläger begünstigenden Wahlgerichtsstands des § 32 ZPO diesen "zu einem "Selbstbedienungsladen" der Prozessbevollmächtigten bei persönlichkeitsverletzenden Delikten im Internet verkommen lässt" (so zugespitzt die Formulierung des Amtsgerichts Charlottenburg in AfP 2010, 86), erfordert ein Gesetzesverständnis von § 32 ZPO, wonach zur Bejahung des § 32 ZPO ein "deutlicher Bezug" der im Internet erfolgten Rechtsverletzung zu dem in Anspruch genommenen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne des § 32 ZPO vorliegen muss (vergleiche in diesem Sinne die zunehmend kritische Rechtsprechung der Instanzgerichte, etwa Landgericht Mosbach, K&R 2007, 486; Landgericht München I, Urteil vom 21. August 2007, Az. 33 O 3699/07 (Juris); Amtsgericht Luckenwalde, K&R 2007, 344; Amtsgericht Krefeld, K& R 2007, 229; Landgericht Krefeld, AfP 2008, 99; Amtsgericht Frankfurt am Main, MMR 2009, 480).

  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Alleine die theoretisch weltweite Abrufbarkeit eines Internetangebotes begründet noch nicht einen räumlich bestimmten, von anderen Gerichtsständen abgrenzbaren besonderen Gerichtsstand (OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 4 AR 81/02; LG Krefeld, Urteil vom 14.9.2007, Az. 1 S 32/07; LG Potsdam, Beschluss vom 4.7.2001, Az. 52 O 11/01; LG Hannover, Beschluss vom 28.4.2006, Az. 9 O 44/06; AG Frankfurt, Urteile vom 18.12.2008, Az. 31 C 1373/08-83, vom 23.10.2008, Az. 30 C 1448/08-25; AG Charlottenburg, 19.12.2005, Az. 209 C 1015/05).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen

    Zur Umsetzung der notwendigen Einschränkung der Zuständigkeit nach § 32 ZPO ist der Verletzungsort daher für unerlaubte Handlungen im Internet auf solche Gebiete zu beschränken, in denen sich die Verletzungshandlung bestimmungsgemäß auswirken sollte (so OLG Bremen a.a.O, für das Wettbewerbsrecht; LG Krefeld MMR 2007, 798; Danckwerts, GRUR 2007, 104; ähnlich Vollkommer, a.a.O., § 32 Rn. 17; vgl. für das Persönlichkeitsrecht auch OLG Frankfurt an Main AfP 2011, 278; einschränkend jedenfalls hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit auch BGH NJW 2010, 1752).
  • LG Berlin, 13.11.2007 - 15 O 181/07

    Zuständiges Gericht bei Stadtpläne-Abmahnungen im Internet

    Auch das LG Krefeld (Urteil vom 14.09.2007 - 1 S 32/07) bestätigt die von der Kammer vertretene Ansicht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4057
OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "staytuned" - Ein Verbotstenor, der nur die Namen von konkreten Musikalben benennt, nicht aber die Einzeltitel, kann mangels Bestimmtheit nicht Vollstreckungsgrundlage für einen Bestrafungsantrag aus diesem Unterlassungstitel wegen rechtsverletzender Nutzung der ...

  • aufrecht.de

    Das Verbot zur Nutzung von Musikalben erfasst nicht die Nutzung der auf den Alben enthaltenen einzelnen Stücke

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors als Grundlage der Vollstreckung für einen Bestrafungsantrag; Notwendigkeit der (namentlichen) Konkretisierung der von einem Musikalbum umfassten Einzeltitel sowie der Erschließung der ...

  • debier datenbank

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a UrhG

  • kanzlei.biz

    Unterlassungsverfügung bezüglich Musikalben umfasst nicht die sich darauf befindlichen Musiktitel

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2; UrhG § 97 Abs. 1
    Hinreichende Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors, der lediglich die Namen von Musikalben bestimmter Künstler bezeichnet - stay tuned

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 237
  • CR 2008, 197
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