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   VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05   

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VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05 (https://dejure.org/2012,43280)
VG Köln, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 K 3138/05 (https://dejure.org/2012,43280)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05 (https://dejure.org/2012,43280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 120, 54 (65 ff.)) habe zu diesem Gesichtspunkt für § 39 TKG 1996 ausgeführt:.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.2004 (6 C 1.03) führe zu keiner anderen Bewertung.

    Diese Regelung ist in das geltende TKG eingefügt worden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum früheren Recht mit Urteil vom 21.01.2004 (6 C 1.03) zu der damals streitigen Frage, vgl. BVerwG, zit. nach juris, Rz. 21f m.w.N. , entschieden hat, das Genehmigungen diese Rückwirkung zukommt.

    Sie sorge dafür, dass sich die von dem marktbeherrschenden Unternehmen verlangten Entgelte an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientieren und den Anforderungen des § 24 Abs. 2 TKG 1996 genügen, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2004 - 6 C 1.03 - a.a.O. Rz. 27.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2004 - 6 C 1.03 - a.a.O., Rz. 20, 30.

  • VG Köln, 19.12.2005 - 1 L 1586/05

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs gegenüber der Regulierungsbehörde

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    Die Klägerin hat am 30.06.2005 Klage erhoben und am 01.10.2005 einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gestellt, den die Kammer mit Beschluss vom 19.12.2005 abgelehnt hat (1 L 1586/05).

    § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG stehe dieser Rückwirkung seinem Wortlaut nach zwar entgegen, weil das einstweilige Rechtsschutzverfahren VG Köln 1 L 1586/05 erfolglos geblieben und damit eine Rückwirkung nach § 35 Abs. 5 Satz 1 TKG ausgeschlossen sei.

    Die Kammer habe in dem im Verfahren VG Köln 1 L 1586/05 ergangenen Beschluss vom 19.12.2005 zu Recht dargelegt, dass viel für einen Beurteilungsspielraum der Beklagten bei der Bestimmung des angemessenen Zinses spreche.

    Denn die Kammer hat mit Beschluss vom 19.12.2005 (1 L 1586/05) den Antrag der Klägerin abgelehnt, die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die von der Klägerin mit Schreiben vom 17./23.02.2005 - Anlage 1 (Preisliste) - für die Überlassung des Zugangs zur TAL und den Zugang am KvZ in den Varianten CuDA 2Dr und CuDA 2DR hochbitratig (hilfsweise) beantragten monatlichen Überlassungsentgelte i.H.v. 11, 22 EUR bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage (1 K 3138/05) vorläufig zu genehmigen.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 -, juris Rz. 10 m.w.N.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    Sie müssten mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürften den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    Sie müssten mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürften den Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08 -, juris, Rz. 19f m.w.N.
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris Rz. 20, 21.
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 9.98 -, juris Rz. 8 - 11.
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    Selbst bei einer Beteiligung im Genehmigungsverfahren ist die Einsicht in die Kostenunterlagen des antragstellenden Unternehmens verwehrt, und die inzwischen von der Rechtsprechung angenommenen weitgehenden Beurteilungsspielräume der Beklagten, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23.11.2011 - 6 C 11.10 - zum Entgeltgenehmigungsverfahren m.w.N.; im Übrigen BVerwG, Urteil vom 22.06.2011 - 6 C 5.10 - und Urteil vom 23.03.2011 - 6 C 6.10 - zu Verfahrensfragen, stehen einer hinreichend sicheren Einschätzung über den Ausgang des Verfahrens entgegen.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen

    Auszug aus VG Köln, 13.12.2012 - 1 K 3138/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.2011 - 4 BN 18.10 -, juris Rz. 29 m.w.N.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Versteigerungsverfahren; Ausschreibungsverfahren;

  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 11.10

    Regulierungsbehörde; Teilnehmeranschlussleitung; Überlassungsentgelt;

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

    Selbst wenn man davon auszugehen hätte, dass der mit der Klage bezweckte wirtschaftliche Erfolg - die Durchsetzung höherer Terminierungsentgelte gegenüber den Vertragspartnern der Klägerin und die Nachforderung der Differenzbeträge für den Genehmigungszeitraum - deswegen nicht eintreten kann, weil in Ermangelung einer dahingehenden Anordnung des Gerichts gem. § 123 VwGO eine aufgrund eines gerichtlichen Verpflichtungsurteils ergangene behördliche Genehmigung eines höheren Entgelts gem. § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG keine Rückwirkung entfalten könnte, ließe dies das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, a.A. VG Köln, Teilurteil vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05 -, CR 2013, 164-167.

    Überdies ist zu sehen, dass die in § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG geregelte Rückwirkungssperre nicht nur im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung umstritten ist, vgl. etwa Berger-Kögler/Cornils in: in Geppert/Schütz: Beck'scher TKG- Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 35, Rn. 119 ff; Mayen/ Lünebürger in Scheurle/ Mayen: Telekommunikationsgesetz, Kommentar 2. Aufl. 2008, § 35, Rn. 105 ff; VG Köln, Teilurteil vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05, a.a.O., sondern auch hinsichtlich ihres Eintritts und ihrer Reichweite bei der Anwendung Zweifelsfragen aufwerfen kann, die ggf. in einem darüber zu führenden Rechtsstreit geklärt werden können.

  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5214/06

    Auslegung der Rückwirkungsregelung des § 35 Abs. 5 TKG; Rechtsschutzbedürfnis für

    Selbst wenn man davon auszugehen hätte, dass der mit der Klage bezweckte wirtschaftliche Erfolg - die Durchsetzung höherer Terminierungsentgelte gegenüber den Vertragspartnern der Klägerin und die Nachforderung der Differenzbeträge für den Genehmigungszeitraum - deswegen nicht eintreten kann, weil in Ermangelung einer dahingehenden Anordnung des Gerichts gem. § 123 VwGO eine aufgrund eines gerichtlichen Verpflichtungsurteils ergangene behördliche Genehmigung eines höheren Entgelts gem. § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG keine Rückwirkung entfalten könnte, ließe dies das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, a.A. VG Köln, Teilurteil vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05, CR 2013, 164-167.

    Überdies ist zu sehen, dass die in § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG geregelte Rückwirkungssperre nicht nur im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung umstritten ist, vgl. etwa Berger-Kögler/Cornils in: in Geppert/Schütz: Beck'scher TKG- Kommentar, 4. Aufl. 2013, § 35, Rn. 119 ff; Mayen/ Lünebürger in Scheurle/ Mayen: Telekommunikationsgesetz, Kommentar 2. Aufl. 2008, § 35, Rn. 105 ff; VG Köln, Teilurteil vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05, a.a.O., sondern auch hinsichtlich ihres Eintritts und ihrer Reichweite bei der Anwendung Zweifelsfragen aufwerfen kann, die ggf. in einem darüber zu führenden Rechtsstreit geklärt werden können.

  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Findet § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG aus diesen Gründen schon keine Anwendung, muss vorliegend nicht vertieft werden, ob die Rückwirkungssperre zur Unzulässigkeit der Klage führen würde, so VG Köln, Teilurteil vom 13. Dezember 2012 - 1 K 3138/05 -, oder anspruchsvernichtende Wirkungen im Rahmen der Begründetheit der Klage entfalten kann.
  • VG Köln, 19.12.2005 - 1 L 1586/05
    Der Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die Antragsgegnerin zu verpflichten, die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 17./23.02.2005 - Anlage 1 (Preisliste) - für die Überlassung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung und den Zugang am Kabelverzweiger in den Varianten CuDA 2Dr und CuDA 2DR hochbitratig hilfsweise beantragten monatlichen Überlassungsentgelte i.H.v. 11, 22 EUR bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin (1 K 3138/05) vorläufig zu genehmigen, ist zulässig, aber unbegründet.
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