Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99   

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OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2212)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2212)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 U 139/99 (https://dejure.org/2000,2212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 32 ZPO; §§ 24, 1 UWG

  • JurPC

    ZPO § 32
    Gerichtsstand für Wettbewerbsverstöße im Internet

  • rechtsanwaltmoebius.de

    §§ 545 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 24 Abs. 2 S. 1; ZPO § 32
    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger Werbung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zuständigkeit bei im Internet begangenem Wettbewerbsverstoß

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 32 ZPO
    Gerichtsstand für Wettbewerbsverstöße im Internet; Internetrecht, Prozessrecht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • CR 2000, 770
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.01.1997 - 3 O 33/97

    Steuerberaterwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99
    Da der Wettbewerbsverstoß durch Werbung im Internet begangen worden sein soll bzw. die Gefahr unerlaubter Rechtsberatung durch die Beklagten aus deren Internet-Werbung abgeleitet wird, stellt sich die Frage, ob entsprechend der Auffassung des Klägers Bremen schon deshalb als Erfolgsort des behaupteten Wettbewerbsverstoßes angesehen werden kann, weil die Internet-Werbung überall (auch in Bremen) abgerufen werden kann (in diesem Sinne etwa Baumbach/Hefermehl, § 24 UWG Rn. 6; LG Nürnberg-Fürth, NJW-CoR 1997, 229 = AnwBl 1997, 226).
  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99
    Unlauterer Wettbewerb kann danach regelmäßig nur dort begangen werden, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinander stoßen, weil nur dort das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt ist (BGHZ 35, 329, 333 f.).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99
    Die Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten ist durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG nicht eingeschränkt worden (BGH WRP 1998, 973, 975; Baumbach/Hefermehl § 13 UWG Rn. 19 c m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99
    Der Verletzungsort (Ort des Erfolgseintritts) ist daher für unerlaubte Handlungen im Internet auf solche Gebiete zu beschränken, in denen sich die Verletzungshandlung bestimmungsgemäß auswirken sollte (so für grenzüberschreitende Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseerzeugnisse BGH NJW 1977, 1590, 1591).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - aufgrund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, daß sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Einl. Rdn. 216; v. Schultz, Markenrecht, Anh. zu § 5 Rdn. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 14 Rdn. 16; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849, 2851; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; LG Düsseldorf GRUR 1998, 159, 160; a.A. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Einl. Rdn. 48; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 141 Rdn. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 669; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG NJW 1997, 3321; OLG München CR 2002, 449, 450).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll (BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 = WRP 2005, 493 - HOTEL MARITIME; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; Harte/Henning/Retzer, UWG, § 14 Rdn. 64; weitergehend zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG München CR 2002, 449, 450).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Die weltweite Abrufbarkeit einer Internetseite ist nicht notwendigerweise bezweckt, sondern oftmals eine zwangsläufige, technisch bedingte Gegebenheit des hierfür verwendeten Mediums; wie sie sich nach der Intention des den Inhalt Einstellenden auswirken soll, kann daher nicht ohne Prüfung ihres Inhalts festgestellt werden (OLG Bremen, CR 2000, 770, 771).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 17/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Presseartikel mit

    Im Bereich der Informationsverbreitung durch elektronische Medien wird eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte von der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum und von Teilen der Rechtsprechung nur dann angenommen, wenn sich das Angebot gezielt, bzw. bestimmungsgemäß auch auf den deutschen Markt richtet (KG Berlin, Urteil vom 25.03.1997 - 5 U 659/97, NJW 1997, 3321 "concert-concept"; OLG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 U 139/99 CR 2000, 770-772 "Werbung mit Rechtsberatung im Internet"; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 6 W 161/07, NJW-RR 2008, 359; OLG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 29 U 271/07, AfP 394, 396 "Salzburger Nachrichten"; LG Hamburg, Urteil vom 22. März 2001 - 315 O 856/00, GRUR-RR 2002, 267, 268 "schuhmarkt.de"; Mankowski a.a.O. MMR 2002, 817, 818; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 14 UWG Rdnr. 16).).
  • OLG München, 07.05.2009 - 31 AR 232/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    In der neueren Rechtsprechung ist ohnehin eine Tendenz zu beobachten, den "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung", der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; Danckwerts GRUR 2007, 104; vgl. jetzt auch Zöller/Vollkommer 27. Aufl. § 32 Rn. 17, anders noch Vorauflage).
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Zur Beachtung des Willkürverbotes ist es vielmehr ausreichend, aber auch erforderlich, der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" dergestalt Einhalt zu geben, dass zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen (vgl. für den Fall eines Wettbewerbsdelikts OLG Bremen EwiR 2000, 651 f. sowie Danckwerts , Örtliche Zuständigkeit bei Urheber-, Marken- und Wettbewerbsverletzungen im Internet - Wider einen ausufernden "fliegenden Gerichtsstand" der bestimmungsgemäßen Verbreitung", in: GRUR 2007, 104 ff. bei Verletzungen von Urheber- und Markenrechten).
  • LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05

    Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der

    Dies ist bei der Versendung unerlaubter Werbeemails zumindest jeder Ort, an dem die Verletzungshandlung sich bestimmungsgemäß auswirken sollte (vgl. OLG Hamburg, CR 2003, 286, OLG Bremen, CR 2000, 770).
  • LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02

    Deutsche Gerichtszuständigkeit nur, wenn die Webseite bestimmungsgemäß an das

    Eine derartige Einschränkung kommt auch in den Entscheidungen zum Ausdruck, die sich mit der Internetwerbung ausländischer Unternehmen beschäftigen (vgl. BGH, WRP 2006, 736-Arzneimittelwerbung im Internet: "Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll."; OLG Bremen, CR 2000, 770, 771; vgl. auch BGH, GRUR 2005, 431).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19

    Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - auf Grund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, MarkenR, 3. Aufl., Einl. Rdnr. 216; v. Schultz, MarkenR, Anh. zu § 5 Rdnr. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler, § 14 Rdnr. 16; Ubber, MarkenR im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849 [2851]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt a.M., CR 1999, 450 = NJW-CoR 1999, 302; OLG Bremen, CR 2000, 770 [771]; LG Düsseldorf, GRUR 1998, 159 [160]; a.A. OLG Karlsruhe, MMR 2002, 814 [815] - Intel; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Einl. Rdnr. 48; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 141 Rdnr. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int 1999, 659 [669]; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG, NJW 1997, 3321; OLG München, GRUR-RR 2002, 109 = NJW 2002, 611 = CR 2002, 449 [450]).
  • AG Frankfurt/Main, 21.08.2009 - 31 C 1141/09

    Kein fliegender Gerichtsstand im Internet

    Im Gegensatz zu dem Verbreitungsbereich von Presseerzeugnissen ist die weltweite Abrufbarkeit eines Internet-Angebotes nicht notwendigerweise vom Anbietenden bezweckt sondern eine zwangsläufige, technisch bedingte Gegebenheit des hierfür verwendeten Mediums (OLG Bremen 2 U 139/99, eR 2000, 179; LG Berlin; Urteil vom 13.11.2007; 15 0 181/07).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene

  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10

    Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen

  • LG Köln, 21.07.2011 - 81 O 45/11

    Unternehmen auf dem Gebiet der Hotelzimmervermittlung kann Unterlassung der

  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des

  • LG Berlin, 30.12.2005 - 102 O 54/05

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen

  • LG Hamburg, 14.09.2005 - 324 O 459/05
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6672
OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 6 W 61/99 (https://dejure.org/2000,6672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel bei mangelnder Provider-Kontrolle

  • beck.de (Leitsatz)

    Pflicht des Unterlassungsschuldners bei Neufassung der Homepage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 24
  • MMR 2001, 53
  • CR 2000, 770
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4; in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 6 W 77/13

    Kostenentscheidung

    a) Die Entscheidung des Senats vom 5.5.2000 (nicht 2010) - 6 W 61/99 -, auf die sich die Gläubigerin in der Beschwerdebegründung bezieht, betraf einen anders gelagerten Sachverhalt: Dort hatte der Schuldner nicht ausreichend sichergestellt, dass ein auf seiner eigenen Homepage vorhandenes Lichtbild ordnungsgemäß entfernt worden war.

    Der zitierte Beschluss des Senats vom 5.5.2000 (6 W 61/99) lässt sich für die Auffassung von Ahrens nicht heranziehen, da dort der Gläubiger keinen bezifferten Antrag gestellt hatte (so auch in dem Beschluss des OLG München vom 1.8. 1990 - 21 W 1725/90 - NJW-RR 1991, 1086, 1087, in dem daher die Frage offen gelassen worden ist).

  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten

    Unter den gegebenen Umständen oblag es dem Schuldner insbesondere, die Präsenz nur der Neufassung im Internet zu überprüfen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 in juris Rn. 4; OLG Celle WRP 2015, 475 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] in juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 6 W 132/06

    Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten

    Dementsprechend hat er seine Mitarbeiter sorgfältig zur Einhaltung des Verbots anzuhalten und diese zu kontrollieren (vgl. z. B. OLG Nürnberg WRP 1999, 1184 f; Senat GRUR-RR 2001, 24).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Der Schuldner hat mit dem notwendigen Nachdruck und durch geeignete und zumutbare Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren, dass in Internetwerbeauftritten mit ihr zusammenarbeitender Unternehmen die gerichtlich verbotenen Angaben nicht mehr so enthalten sind, dass sie von Dritten aufgerufen werden können (Senat, GRUR-RR 2001, 24; Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 6 W 51/06).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Beauftragte gehört es auch, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24 - Homepage-Gestaltung).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08

    Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung seiner Homepage untersagt worden, so muss er nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Köhler, aaO).
  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 30/08

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte

    Zur Unterbindung von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte kann es gehören, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rz. 161; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Auflage 2008, Rz. 6.7).
  • KG, 24.03.2017 - 5 W 28/17

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstößen

    Hierzu gehört allgemein und auch vorliegend die Pflicht des Schuldners, dass er zeitnah kontrolliert, ob von ihm beauftragte Änderungen seines Internetauftritts auch tatsächlich vollzogen worden sind (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24, Tz 4 in juris; OLG Stuttgart WRP 2016, 773, Tz 38 in juris; Brüning, aaO, Rn 308).
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