Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.2010 - C-304/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,43
EuGH, 14.01.2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - C-304/08 (https://dejure.org/2010,43)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig

  • webshoprecht.de

    Das absolute Koppelungsverbot für Gewinnspiele und Preisausschreiben ist europarechtswidrig

  • Europäischer Gerichtshof

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission PDF

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Deutsches Notarinstitut

    UWG § 4 Nr. 6
    Europarechtswidrigkeit eines nationalen Koppelungsverbots (Abhängigkeit der Teilnahme an einem Preisausschreiben bzw. an einem Gewinnspiel von dem Erwerb von Ware bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die generelle Unzulässigkeit der vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemachten Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel; Zentrale zur ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Das absolute Koppelungsverbot von Warenerwerb und Teilnahme an Gewinnspielen nach § 3 i. V. m. § 4 Nr. 6 UWG verstößt gegen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken - "Plus"

  • Betriebs-Berater

    Kopplung von Lotterieteilnahme und Warenerwerb - "Plus"

  • kanzlei.biz

    Ob Gewinnspiele vom Warenkauf abhängen dürfen: Kopplungsverbot europarechtswidrig

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die generelle Unzulässigkeit der vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemachten Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel; Zentrale zur ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plus Warenhandelsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden nach einer bestimmten Zahl von Einkäufen die Teilnahme an einer Lotterie anzubieten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 6 UWG; Art. 5 Abs. 2 EU-RL 2005/29
    Generelles Verbot der Koppelung von Gewinnspiel und Produkterwerb ist rechtswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das deutsche Per-Se-Verbot der Verbindung von Gewinnspiel mit Warenerwerb (§ 4 Nr. 6 UWG) ist rechtswidrig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 6 UWG verstößt gegen EU-Recht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gewinnspiele

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Koppelung von Warenbezug und Gewinnspiel zulässig - § 4 Nr. 6 UWG europarechtswidrig

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kundenlotterie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewinnspielkopplungsverbot gekippt

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Kopplungsverbot nicht mit EU-Recht vereinbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH beanstandet generelles Kopplungsverbot mit Gewinnspiel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kopplung von Lotterieteilnahme und Warenerwerb - "Plus"

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung gekippt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Neue Werbeformen

  • wekwerth.de (Kurzinformation)

    Kopplungsverbot von Gewinnspielen und Warenerwerb europarechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsches Kopplungsverbot bei Gewinnspielen europarechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Millionenchance

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    EuGH kippt generelles deutsches Verbot der Gewinnspielkopplung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Gewinnspiel! Preisausschreiben!

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Nicht zwingend wettbewerbswidrig: Verknüpfung des Warenerwerbs mit Teilnahme an einer Lotterie, Preisausschreiben oder Gewinnspiel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ist die Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware jetzt erlaubt ?

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kopplung von Gewinnspiel mit Warenbezug zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Deutsches gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot gemäß § 4 Nr. 6 UWG ist mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kopplung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlocken von Kunden durch kostenlose Teilnahme an Lotterie stellt nicht automatisch unlautere Geschäftspraxis dar - Verbot von Bonusaktionen darf nicht ohne Prüfung der Hintergründe des Einzelfalls erfolgen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 4 Nr. 6 UWG im Lichte des Gemeinschaftsrechts: Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland), eingereicht am 9. Juli 2008 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1867
  • GRUR 2010, 244
  • GRUR Int. 2010, 221
  • EuZW 2010, 183
  • MMR 2010, 181
  • BB 2010, 321
  • K&R 2010, 105
  • afp 2010, 230
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Was sodann das Argument betrifft, die Richtlinie 2005/29 finde deshalb keine Anwendung auf den Ausgangsrechtsstreit, weil sich der ihm zugrunde liegende Sachverhalt vor dem Erlass dieser Richtlinie ereignet habe, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie so weit wie möglich unterlassen müssen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (vgl. insbesondere Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C-261/07 und C-299/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie stellen folglich Geschäftspraktiken im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 dar und fallen damit in deren Geltungsbereich (vgl. entsprechend in Bezug auf Kopplungsangebote Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnr. 50).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten, wie dies in Art. 4 der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist, keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnr. 52).

    Auch wenn diese Ausnahme geeignet ist, die Tragweite des in dieser Vorschrift aufgestellten Verbots zu beschränken, kann sie nämlich als beschränkte und im Voraus definierte Ausnahme nicht die notwendig anhand des Sachverhalts des konkreten Falles vorzunehmende Beurteilung ersetzen, ob eine Geschäftspraxis nach den in den Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29 angeführten Kriterien als "unlauter" einzustufen ist, wenn es sich wie im Ausgangsverfahren um eine Praxis handelt, die nicht in Anhang I der Richtlinie aufgeführt ist (vgl. Urteil VTB-VAB und Galatea, Randnrn.

  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachverhalt sei, da sich in dem Rechtsstreit zwei deutsche Unternehmen gegenüberstünden, dadurch gekennzeichnet, dass seine Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinauswiesen, so dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/29 im Ausgangsrechtsstreit keine Anwendung fänden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld, C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    Soweit die spanische Regierung zunächst auf das Urteil Jägerskiöld verweist, um geltend zu machen, dass der dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegende Rechtsstreit keinen Gemeinschaftsbezug aufweise, genügt die Feststellung, dass jenes Urteil die Auslegung der Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit betraf, die, wie der Gerichtshof in dessen Randnr. 42 ausdrücklich ausgeführt hat, nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Dazu legt er dar, dass er, obwohl die Richtlinie 2005/29 noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden und außerdem in diesem Rahmen keine Änderung oder Streichung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmungen des UWG vorgesehen sei, aufgrund des Urteils vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, Slg. 2006, I-6057), dennoch seit dem 12. Dezember 2007, d. h. dem Zeitpunkt, zu dem gemäß Art. 19 der Richtlinie die Anwendung der nationalen Umsetzungsbestimmungen spätestens gewährleistet sein sollte, gehalten sei, das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus EuGH, 14.01.2010 - C-304/08
    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 29).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Nur diese Geschäftspraktiken können daher ohne eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie 2005/29/EG als unlauter gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41, 45 = WRP 2010, 232 - Plus Warenhandelsgesellschaft; Urteil vom 9. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76 Rn. 30, 34 ff. = WRP 2011, 45 - Mediaprint), weil das Merkmal der Unlauterkeit bereits in ihrem Tatbestand enthalten ist.
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    "Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41 = WRP 2010, 232 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C304/08, GRUR 2010, 244 Rn. 41 = WRP 2010, 232 - Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs/Plus Warenhandelsgesellschaft).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6594
Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter Auslegungsgegenstand - Entscheidungserheblichkeit - Kopplungsangebote - Richtlinie 2005/29/EG - Richtlinienkonforme Auslegung - Harmonisierung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von ...

  • EU-Kommission PDF

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH.

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Deutsches Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz (§ 4 Nr. 6 UWG) ist nicht mit europäischem Recht vereinbar

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kopplungsverbot in § 4 Nr. 6 UWG a. F. verstößt gegen Richtlinie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (69)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Nützliche Hinweise für die Beantwortung der Vorlagefrage lassen sich aus dem am 23. April 2009 verkündeten Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea)(7) entnehmen, in denen der Gerichtshof ebenfalls um Auslegung der Richtlinie 2005/29 ersucht worden ist.

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) ausgeführt habe(25), ist damit auch die Pflicht verbunden, alles zu unterlassen, was das Ziel einer Richtlinie vereiteln könnte.

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) ausführlich dargelegt habe(34) und wie der Gerichtshof im Urteil in denselben Rechtssachen bestätigt hat(35), sind Kopplungsangebote geschäftliche Handlungen, die eindeutig in den Rahmen der Geschäftsstrategie eines Gewerbetreibenden gehören und unmittelbar mit der Absatzförderung und dem Verkauf zusammenhängen.

    Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) erklärt habe(73), lässt sich die Frage, ob Kopplungsverbote deshalb als unlauter zu bewerten sind, weil sie die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie erfüllen, nämlich nicht allgemeingültig beantworten, sondern es bedarf hierzu vielmehr einer Beurteilung der konkreten Geschäftspraxis im Einzelfall.

    7 - Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-0000).

    8 - Vgl. meine Schlussanträge vom 21. Oktober 2008, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, Urteil angeführt in Fn. 7, Nr. 48).

    16 - Vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a. (C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19), vom 5. Februar 2004, Schneider (C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 21), vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30), und Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 32).

    35 - Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 6 angeführt, Randnrn. 48 und 50).

    44 - Vgl. Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 52).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Sie verweist dabei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Jägerskiöld(5).

    Sie beruft sich dabei auf das Urteil Jägerskiöld(13), in dem es in Randnr. 45 heißt, dass "die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr keine Anwendung auf einen Sachverhalt wie denjenigen des Ausgangsverfahrens finden, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen".

    5 - Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld (C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    13 - Urteil Jägerskiöld (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 45).

  • EFTA-Gerichtshof, 30.05.2007 - E-3/06

    Ladbrokes Ltd. gegen Regierung Norwegens - Binnenmarkt und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Vgl. ferner die Urteile des EFTA-Gerichtshofs vom 14. März 2007, EFTA Surveillance Authority/Norwegen (E-1/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 34), und vom 30. Mai 2007, Ladbrokes Ltd./The Government of Norway, Ministry of Culture and Church Affairs and Ministry of Agriculture and Food (E-3/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 44).

    Vgl. ferner die Urteile des EFTA-Gerichtshofs vom 14. März 2007, EFTA Surveillance Authority/Norwegen (E-1/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 29), und vom 30. Mai 2007, Ladbrokes Ltd./The Government of Norway, Ministry of Culture and Church Affairs and Ministry of Agriculture and Food (E-3/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08

    E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen

    Vgl. im Zusammenhang mit der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (ABl. L 149, S. 22) meine Schlussanträge vom 3. September 2009 in der Rechtssache Plus Warenhandelsgesellschaft (C-304/08, Verfahren anhängig, Randnr. 64).
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