Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.2017 - C-367/15   

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https://dejure.org/2017,883
EuGH, 25.01.2017 - C-367/15 (https://dejure.org/2017,883)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - C-367/15 (https://dejure.org/2017,883)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - C-367/15 (https://dejure.org/2017,883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Stowarzyszenie Olawska Telewizja Kablowa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 13 - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verletzung - Schadensersatzberechnung - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - Doppelter Betrag der normalerweise fälligen Gebühren

  • kanzlei.biz

    Fiktiver (doppelter) Lizenzschadensersatz ist richtlinienkonform

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 13 Richtlinie 2004/48/EG

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verletzerzuschlag begegnet keinen europarechtlichen Bedenken

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verletzerzuschlag begegnet keinen europarechtlichen Bedenken

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verdopplung des Lizenzschadensersatzes bei Nichtnennung des Urhebers mit Europarecht vereinbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung ist europarechtskonform und verstößt nicht gegen EU-Richtlinie 2004/48/EG

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Stowarzyszenie Olawska Telewizja Kablowa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 13 - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verletzung - Schadensersatzberechnung - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - Doppelter Betrag der normalerweise fälligen Gebühren

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung europarechtskonform

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletzerzuschlag bei Nichtnennung des Urhebers: Schadensersatz als Strafe?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Möglichkeiten der Schadensbemessung bei Urheberrechtsverstößen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr mit Europarecht vereinbar

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Höhere Lizenzgebühr bei Urheberrechtsverletzung

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Dreifacher Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • loeffel-abrar.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Punitive Damages - Wann kommt der Strafschadensersatz bei der Verletzung von IP-Rechten in Deutschland?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Stowarzyszenie Olawska Telewizja Kablowa

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/48/EG - Art. 13 - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verletzung - Schadensersatzberechnung - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats - Doppelter Betrag der normalerweise fälligen Gebühren

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1373
  • GRUR 2017, 264
  • EuZW 2017, 304
  • MMR 2017, 387
  • ZUM 2017, 349
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 25.01.2017 - C-367/15
    So ist festzustellen, dass im Fall der Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums die bloße Zahlung der hypothetischen Vergütung nicht geeignet ist, eine Entschädigung für den gesamten tatsächlich erlittenen Schaden zu garantieren, weil mit der Zahlung einer solchen Vergütung weder die Erstattung möglicher, mit der Feststellung allfälliger Verletzungshandlungen und ihrer Verursacher verbundener Kosten, auf die im 26. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/48 verwiesen wird, noch der Ersatz eines möglichen immateriellen Schadens (vgl. zu letztgenanntem Gesichtspunkt Urteil vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 26) und auch nicht die Zahlung von Zinsen auf die geschuldeten Beträge sichergestellt würde.
  • EuGH, 09.06.2016 - C-481/14

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus EuGH, 25.01.2017 - C-367/15
    Dementsprechend wird, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, mit der Richtlinie 2004/48 nur ein Mindeststandard für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums festgeschrieben, was die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, stärker schützende Maßnahmen vorzusehen (vgl. Urteil vom 9. Juni 2016, Hansson, C-481/14, EU:C:2016:419, Rn. 36 und 40).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Union mehrfach entschieden, dass die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, stärker schützende Maßnahmen vorzusehen (EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-481/14, GRUR 2016, 1043 Rn. 36 und 40 - Hansson; Urteil vom 25. Januar 2017 - C-367/15, GRUR 2017, 264 Rn. 23 - Olawska Telewizja Kablowa).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Die Richtlinie findet allerdings, wie sich aus ihrem Art. 2 Abs. 1 ergibt, unbeschadet etwaiger für die Rechtsinhaber günstigerer Instrumente in den Rechtsvorschriften u. a. der Mitgliedstaaten Anwendung (Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa, C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 22).

    Folglich wird mit der Richtlinie 2004/48 nur ein Mindeststandard für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums festgeschrieben, der die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, stärker schützende Maßnahmen vorzusehen (Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa, C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

    In diesem Fall ist die Einführung einer solchen Maßnahme nicht verboten, aber auch nicht obligatorisch (Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa, C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-522/21

    Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Vgl. Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 22).

    50 Urteil vom 25. Januar 2017 (C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 23, 25, 26 und 31).

    70 Urteil vom 25. Januar 2017 (C-367/15, EU:C:2017:36).

    73 Urteil vom 25. Januar 2017 (C-367/15, EU:C:2017:36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-597/19

    M.I.C.M. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und

    48 Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-522/21

    Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Was als Viertes das Vorbringen der Kommission betrifft, das auf das Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2017:36), gestützt wird, so ging es, wie der Generalanwalt in den Nrn. 87 und 88 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, in der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, um die Auslegung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. 2004, L 157, S. 45), während der Gerichtshof in der vorliegenden Rechtssache die Gültigkeit einer Bestimmung der Verordnung Nr. 1768/95 zu beurteilen hat, die eine Maßnahme zur Durchführung der Verordnung Nr. 2100/94 darstellt und daher, wie in Rn. 35 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, mit dieser Verordnung und insbesondere deren Art. 94 Abs. 2 im Einklang stehen muss.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-688/17

    Bayer Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Patente -

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 24), ausdrücklich bekräftigt hat, sind nach den Erwägungsgründen 5 und 6 sowie Art. 2 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/48 bei der Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie die Verpflichtungen zu berücksichtigen, die sich aus auf den Ausgangsrechtsstreit möglicherweise anzuwendenden internationalen Übereinkünften, insbesondere dem TRIPS-Übereinkommen, für die Mitgliedstaaten ergeben.

    18 Vgl. Urteile vom 9. Juni 2016, Hansson (C-481/14, EU:C:2016:419, Rn. 36 und 40), und vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 23).

  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO kann auch eine fiktive Lizenzgebühr

    Dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.1.2017 (C-367/15, NJW 2017, 1373) eine Regelung im nationalen (polnischen) Recht, die wahlweise eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der angemessenen Vergütung bei Urheberrechtsverletzungen vorsah, europarechtlich nicht beanstandet hat, hat auf die hier vorzunehmende Schätzung des Schadens nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, der eine entsprechende Bestimmung selbst gerade nicht vorsieht und bei dem insofern hier auch nicht auf entsprechendes nationales Recht zurückgegriffen werden kann, keine Auswirkungen.
  • EuGH, 13.10.2022 - C-355/21

    Perfumesco.pl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Insoweit geht aus dem siebten Erwägungsgrund der Richtlinie eindeutig hervor, dass der verwendete Begriff "Instrument" allgemeiner Natur ist und Maßnahmen einschließt, mit denen Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums abgestellt werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa, C-367/15, EU:C:2017:36, Rn. 22).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2021 - 2a O 85/20
    Die Kosten der Testkäufe (abgerechnet gemäß Anlagen K 32 bis K 37) sind als prozessbedingte Vorbereitungskosten erstattungsfähig (vgl. EuGH GRUR 2017, 264 Rn. 30 - OTK/SFP ).
  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 19 O 130/17

    Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers

  • LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 2a O 127/19
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42079
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15 (https://dejure.org/2016,42079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - C-367/15 (https://dejure.org/2016,42079)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - C-367/15 (https://dejure.org/2016,42079)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Stowarzyszenie Olawska Telewizja Kablowa

    Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums - Rechtsverletzung - Schadensersatzberechnung - Richtlinie 2004/48/EG - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die Schadensersatz in Höhe des Doppelten oder Dreifachen der Vergütung vorsehen, die fällig geworden wäre, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.12.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    12 - Mit dem Begriff des als Strafe angelegten Schadensersatzes bzw. des Strafschadensersatzes hat sich Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:534, Nr. 49) auseinandergesetzt, in denen er Strafschadensersatz wie folgt beschreibt: "Durch den Strafschadensersatz wird das Haftungssystem um eine moralisierende, im eigentlichen Sinne strafende Funktion erweitert.

    24 - Urteil vom 17. Dezember 2015 (C-407/14, EU:C:2015:831).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    19 - Urteil vom 13. Juli 2006 (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 99 und 100).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    9 - Vgl. Urteil vom 10. April 2014, ACI Adam u. a. (C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    18 - In Art. 13 Abs. 1 Buchst. b wird zwar der Begriff "stattdessen" verwendet, der Gerichtshof hat jedoch in seinem unlängst erlassenen Urteil vom 17. März 2016, Liffers (C-99/15, EU:C:2016:173), klargestellt, dass ein Rechtsinhaber, der seinen Anspruch auf den genannten Buchstaben stützt, auch Ersatz des immateriellen Schadens geltend machen kann, da das Wort "mindestens" zum Ausdruck bringen soll, dass die als Berechnungsgrundlage dienenden Faktoren nicht erschöpfend aufgezählt sind.
  • EuGH, 09.06.2016 - C-481/14

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    23 - Vgl. im Kontext von Pflanzensorten betreffenden Rechten in ähnlichem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Hansson (C-481/14, EU:C:2016:419, Rn. 33 bis 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-407/14

    Arjona Camacho - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Beschäftigungsbedingungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-367/15
    12 - Mit dem Begriff des als Strafe angelegten Schadensersatzes bzw. des Strafschadensersatzes hat sich Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Arjona Camacho (C-407/14, EU:C:2015:534, Nr. 49) auseinandergesetzt, in denen er Strafschadensersatz wie folgt beschreibt: "Durch den Strafschadensersatz wird das Haftungssystem um eine moralisierende, im eigentlichen Sinne strafende Funktion erweitert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-522/21

    Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Vgl. wegen einer gegenteiligen Ansicht Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Stowarzyszenie O?‚awska Telewizja Kablowa (C-367/15, EU:C:2016:900).
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