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   EuGH, 21.06.2012 - C-78/11   

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https://dejure.org/2012,13745
EuGH, 21.06.2012 - C-78/11 (https://dejure.org/2012,13745)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-78/11 (https://dejure.org/2012,13745)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-78/11 (https://dejure.org/2012,13745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit

  • Europäischer Gerichtshof

    ANGED

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit

  • EU-Kommission

    ANGED

    Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Krankheitsurlaub - Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt - Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit“

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zum Verhältnis zwischen einem Krankheitsurlaub und einem mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfallenden Jahresurlaub; Voraussetzungen für ein Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitgestaltung; Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub; Verhältnis zwischen Krankheit- und Jahresurlaub, der mit einer Fehlzeit wegen Krankheit zusammenfällt; Recht auf Inanspruchnahme des bezahlten Jahresurlaubs zu einer anderen Zeit; Asociación Nacional de Grandes ...

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitsrecht: Urlaubsausgleich bei Krankheit während des Jahresurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, ist berechtigt, später eine der Dauer seiner Krankheit entsprechende Urlaubszeit in Anspruch zu nehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krank im Jahresurlaub

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit im Urlaub - und nun?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Im Jahresurlaub erkrankte Arbeitnehmer können Urlaub nachholen

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Nachholung von Jahresurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit ("ANGED")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Im Jahresurlaub erkrankte Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub nachholen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsausgleich bei Krankheit während des Jahresurlaubs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erkrankung im Urlaub: Urlaubstage verfallen nicht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Krankheitstage sind keine Urlaubstage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit während des Jahresurlaubs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit - Erkrankter Arbeitnehmer kann Urlaub zum späteren Zeitpunkt nach Genesung nachholen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 22. Februar 2011 - Asociación Nacional de Grandes Empresas de Distribución (ANGED)/Federación de Asociaciones Sindicales (FASGA) u. a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 88 (Ls.)
  • NZA 2012, 851
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-78/11
    Letzterer wird dem Arbeitnehmer gewährt, damit er von einer Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, genesen kann (vgl. Urteil vom 10. September 2009, Vicente Pereda, C-277/08, Slg. 2009, I-8405, Randnr. 21).

    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich vor allem aus dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub ergibt, dass ein Arbeitnehmer, der sich während eines im Voraus festgelegten Jahresurlaubs im Krankheitsurlaub befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (vgl. Urteil Vicente Pereda, Randnr. 22).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der neue Jahresurlaub, dessen Dauer der Überschneidung des ursprünglich festgelegten Jahresurlaubs mit dem Krankheitsurlaub entspricht und auf dessen Inanspruchnahme der Arbeitnehmer nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit Anspruch hat, gegebenenfalls außerhalb des entsprechenden Bezugszeitraums für den Jahresurlaub festgelegt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Vicente Pereda, Randnr. 23 und Tenor).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-78/11
    Drittens darf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden (vgl. Urteil vom 22. April 2010, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols, C-486/08, Slg. 2010, I-3527, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-78/11
    Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den Grenzen umsetzen dürfen, die in der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18), die durch die Richtlinie 2003/88 kodifiziert wurde, selbst ausdrücklich gezogen sind (Urteil vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, Slg. 2011, I-11757, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-78/11
    Zweitens ist zu beachten, dass dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als Grundsatz des Sozialrechts der Union nicht nur besondere Bedeutung zukommt, sondern dass er auch in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird, ausdrücklich verankert ist (Urteil KHS, Randnr. 37, und Urteil vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, Randnr. 40).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Zweitens ist festzustellen, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, Randnr. 18).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    aa) Die in Art. 16 GRC anerkannte unternehmerische Freiheit ist zwar Teil des Primärrechts (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 - [ANGED] Rn. 17) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    aa) Die in Art. 16 GRC anerkannte unternehmerische Freiheit ist Teil des Primärrechts (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 - [ANGED] Rn. 17) .
  • EuGH, 25.06.2020 - C-762/18

    Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung

    Im Übrigen ist zu beachten, dass dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als Grundsatz des Sozialrechts der Union nicht nur besondere Bedeutung zukommt, sondern dass er auch in Art. 31 Abs. 2 der Charta, die nach Art. 6 Abs. 1 EUV den gleichen rechtlichen Rang wie die Verträge hat, ausdrücklich verankert ist (Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, EU:C:2012:372, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 4 B 38.14

    EUGH soll Fragen zum Urlaubsrecht klären

    EU 2013, Nr. C 9 S. 14 = NZA 2013 S. 1273 Rn. 23; vom 21. Juni 2012 - C-78/11, ECLI:EU:C:2012:372, ANGED -, ABl.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

    47 Zweitens ist zu beachten, dass der Anspruch auf Jahresurlaub ausdrücklich in Art. 31 Abs. 2 der [Charta] verankert ist, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, Slg. 2011, I-11757, Randnr. 37, vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, Randnr. 40, und vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, Randnr. 17).

    48 Drittens darf der Anspruch auf Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden (vgl. Urteil ANGED, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 und 18, KHS, Randnr. 37, Neidel, Randnr. 40, ANGED, Randnr. 17, sowie vom 8. November 2012, Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, Randnr. 22).

    Im Übrigen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteile ANGED, Randnr. 18, sowie Heimann und Toltschin, Randnr. 23).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-178/15

    Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie

    Der Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, der darin liegt, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen, weicht nämlich vom Zweck des Anspruchs auf Krankheitsurlaub ab, der dem Arbeitnehmer die Genesung von einer Krankheit ermöglichen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, EU:C:2012:372, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht dieser unterschiedlichen Zwecke der beiden Urlaubsarten ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Arbeitnehmer, der sich während eines im Voraus festgelegten bezahlten Jahresurlaubs im Krankheitsurlaub befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf seinen Antrag zu einer anderen als der mit dem Krankheitsurlaub zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (vgl. Urteile vom 10. September 2009, Vicente Pereda , C-277/08, EU:C:2009:542, Rn. 22, und vom 21. Juni 2012, ANGED, C-78/11, EU:C:2012:372, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18

    Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG -

    Der Antrag der Gewerkschaften auf Auslegung stützt sich zwar auf eine Entscheidung des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) (vgl. Nr. 24 der vorliegenden Schlussanträge), das eine Verschiebung des Beginns des Sonderurlaubs auf den ersten nachfolgenden Arbeitstag vorsieht, wenn die den Sonderurlaubsanspruch begründende Tatsache an einem Feier- oder arbeitsfreien Tag eintritt; die Gewerkschaften haben jedoch in Beantwortung der Fragen des Gerichtshofs die Auffassung vertreten, dass der Jahresurlaub - entsprechend der im Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372), gefundenen Lösung - auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden müsse, wenn er mit Umständen zusammenfalle, die einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub begründeten.

    auch hinsichtlich der Umstände, auf denen die zweite Vorlagefrage beruht, Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372), zu einem Fall, in dem der Betreffende während des Jahresurlaubs arbeitsunfähig geworden war (Rn. 24 dieses Urteils).

    Der Gerichtshof verweist insoweit auf das Urteil vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof verweist auf die Urteile vom 10. September 2009, Vicente Pereda (C-277/08, EU:C:2009:542, Rn. 22), und vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372, Rn. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

    11 Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a. (C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18), vom 10. September 2009, Vicente Pereda (C-277/08, EU:C:2009:542), vom 22. November 2011, KHS (C-214/10, EU:C:2011:761), vom 24. Januar 2012, Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33), vom 3. Mai 2012, Neidel (C-337/10, EU:C:2012:263), vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372), und vom 8. November 2012, Heimann und Toltschin (C-229/11 und C-230/11, EU:C:2012:693), Beschluss vom 21. Februar 2013, Maestre García (C-194/12, EU:C:2013:102), sowie Urteile vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2), vom 22. Mai 2014, Lock (C-539/12, EU:C:2014:351), vom 12. Juni 2014, Bollacke (C-118/13, EU:C:2014:1755), vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200), vom 11. November 2015, Greenfield (C-219/14, EU:C:2015:745), vom 12. Februar 2015, Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13 (EU:C:2015:86), vom 30. Juni 2016, Sobczyszyn (C-178/15, EU:C:2016:502), und vom 20. Juli 2016, Maschek (C-341/15, EU:C:2016:576).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2019 - 4 Sa 15/19

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - vorsorgliche

    aa) Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, dessen Umsetzung durch die zuständigen nationalen Stellen nur in den ausdrücklich in der Richtlinie 2003/88/EG selbst vorgesehenen Grenzen erfolgen kann (EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12-, Lock; EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. September 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

    Primär bezweckt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub jedoch, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 21. Juni 2012 - C-78/11 -, ANGED; EuGH 10. Juni 2009 - C-277/08 -, Vicente Pereda; EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 -, Schultz-Hoff).

  • EuGH, 04.06.2020 - C-588/18

    Fetico u.a.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

  • ArbG Berlin, 27.03.2013 - 28 Ca 1960/13

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Krankheit

  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub -

  • VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18

    Erholungsurlaubsgewährung während der Zeit eines sog. "Hamburger Modells";

  • EuGH, 21.02.2013 - C-194/12

    Maestre García - Art. 99 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2003/88/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21

    Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 8 Sa 280/12

    Anrechnung von Krankheitstagen auf den Erholungsurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum

  • EuG, 04.12.2013 - T-107/11

    ETF / Schuerings

  • OVG Hamburg, 31.07.2013 - 1 Bs 187/13

    Anspruch auf Erholungsurlaub nach Aufhebung der Versetzung in den Ruhestand

  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

  • EuG, 04.12.2013 - T-108/11

    ETF / Michel

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-217/20

    Staatssecretaris van Financiën (Rémunération pendant le congé annuel payé) -

  • EuGH, 06.08.2012 - C-194/11

    Natividad Martínez Álvarez

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