Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 10.09.1996 - C-11/95   

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https://dejure.org/1996,1184
EuGH, 10.09.1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,1184)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,1184)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,1184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Richtlinie 89/552 des Rates, Artikel 1 Buchstabe a und 2 Absatz 2
    1. Freier Dienstleistungsverkehr; Ausstrahlung von Fernsehsendungen; Richtlinie 89/552; Geltungsbereich; Kabelweiterverbreitung von Programmen; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kabelweiterverbreitung von Fernsehprogrammen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 5; ; EG-Vertrag Art. 128; ; Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 03.10.1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften d... er Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Richtlinie 89/552 - Geltungsbereich - Kabelweiterverbreitung von Programmen - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Ausübung der Fernsehtätigkeit; Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Auslegung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Auslegung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1996, 718
  • BB 1996, 1051
  • ZUM 1996, 873
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Nach den Urteilen vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10, Slg. 1994, I-4795) könnten die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Hinblick auf Veranstalter erlassen, die die nationalen Vorschriften umgingen.

    65 Es braucht nicht geprüft zu werden, ob ein Mitgliedstaat angesichts der Richtlinie 89/552 noch das Recht hat, unter Berufung auf Artikel 59 des Vertrages Vorschriften zu erlassen, die verhindern sollen, daß der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Staates niedergelassen wäre (Urteile Van Binsbergen, a. a. O., Randnr. 13; vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-211/91, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-6757, Randnr. 12, und TV10, a. a. O., Randnr. 20); vielmehr genügt die Feststellung, daß ein Mitgliedstaat nach dieser Rechtsprechung jedenfalls nicht berechtigt ist, ein allgemeines Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Marktteilnehmer zu erlassen, da dies auf die Beseitigung des freien Dienstleistungsverkehrs hinausliefe (vgl. Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 12).

  • EuGH, 17.11.1992 - C-105/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Die Kommission verweist insoweit auf das Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871).

    73 Zwar wird nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Gegenstand der nach Artikel 169 des Vertrages erhobenen Klage durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 12).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-211/91

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    65 Es braucht nicht geprüft zu werden, ob ein Mitgliedstaat angesichts der Richtlinie 89/552 noch das Recht hat, unter Berufung auf Artikel 59 des Vertrages Vorschriften zu erlassen, die verhindern sollen, daß der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Staates niedergelassen wäre (Urteile Van Binsbergen, a. a. O., Randnr. 13; vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-211/91, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-6757, Randnr. 12, und TV10, a. a. O., Randnr. 20); vielmehr genügt die Feststellung, daß ein Mitgliedstaat nach dieser Rechtsprechung jedenfalls nicht berechtigt ist, ein allgemeines Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Marktteilnehmer zu erlassen, da dies auf die Beseitigung des freien Dienstleistungsverkehrs hinausliefe (vgl. Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 12).
  • EuGH, 05.07.1990 - C-42/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, daß die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1236, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache 42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 01.12.1965 - 45/64

    Kommission EWG / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, daß die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1236, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache 42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    88 Die Mitgliedstaaten müssen sich hinsichtlich der in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführten Kontrollen gegenseitig Vertrauen entgegenbringen (vgl. Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnr. 22, und Hedley Lomas, a. a. O., Randnr. 19).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Nach den Urteilen vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10, Slg. 1994, I-4795) könnten die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Hinblick auf Veranstalter erlassen, die die nationalen Vorschriften umgingen.
  • LG Hof, 23.10.1989 - S 42/89
    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Ist zwischen diesen beiden Phasen dieses Verfahrens eine Gesetzesänderung erfolgt, so genügt es, daß die Regelung, die mit den im vorprozessualen Verfahren beanstandeten Rechtsvorschriften eingeführt wurde, durch die neuen Maßnahmen, die der Mitgliedstaat nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme erlassen hat und die mit der Klage angegriffen werden, insgesamt aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italien, Slg. 1965, 1236, vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache 42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069) ausdrücklich festgestellt, daß eine Kulturpolitik, die die Meinungsfreiheit der verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen, religiösen und geistigen Strömungen in einem Staat, wie sie sich in der Presse, im Hörfunk und im Fernsehen müsse entfalten können, schützen solle, einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen könne, der eine Beschränkung des durch Artikel 59 EG-Vertrag gewährleisteten freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertige.
  • EuGH, 13.11.1964 - 91/63
    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
    37 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Mitgliedstaat nicht berechtigt, einseitig Korrektur- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften durch einen anderen Mitgliedstaat entgegenzuwirken (Urteile vom 13. November 1964 in den verbundenen Rechtssachen 90/63 und 91/63, Kommission/Luxemburg und Belgien, Slg. 1964, 1329, und 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 9, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

  • EuGH, 13.11.1964 - 90/63

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Lediglich in den Fallgestaltungen des Art. 2a Abs. 2 Fernseh-RL ist er unter strengen Voraussetzungen zu vorläufigen Maßnahmen befugt (EuGH, Urteile vom 9. Februar 1995 - Rs. C-412/93, Leclerc-Siplec - Slg. 1995, I-179 Rn. 28 ff., vom 10. September 1996 - Rs. C-11/95, Kommission/Belgien - Slg. 1996, I-4115 Rn. 32 ff., 42, vom 29. Mai 1997 - Rs. C-14/96, Denuit - Slg. 1997, I-2785 Rn. 32 ff., vom 9. Juli 1997 - Rs. C-34/95, De Agostini - Slg. 1997, I-3843 Rn. 3, 24 ff., 57 ff. und vom 13. Juli 2004 - Rs. C-429/02, Bacardi - Slg. 2004, I-6613 Rn. 3, 25).

    Ob die von der Beklagten zur Begründung ihres gegenteiligen Rechtsstandpunktes in Bezug genommene Umgehungsrechtsprechung, die der Europäische Gerichtshof zu den primärrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten entwickelt hat (vgl. für Rundfunk und Fernsehen: EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-23/93, TV10 - Slg. 1994, I-4795 Rn. 21, vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-211/91, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-6757 Rn. 12 und vom 3. Februar 1993 - Rs. C-148/91, Veronica Omröp Organisatie - Slg. 1993, I-487 Rn. 12 sowie allgemein: Urteile vom 3. Dezember 1974 - Rs. C-33/74, van Binsbergen - Slg. 1974, 1299 Rn. 13 und vom 4. Dezember 1986 - Rs. C-205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1986, 3755 Rn. 22), auch im Zusammenhang mit den sekundärrechtlichen Bestimmungen der Fernseh-Richtlinie Anwendung finden kann, hat der Gerichtshof bisher offengelassen (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 65).

    Auch hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 92) in einer recht weit gefassten Formulierung festgestellt, dass die Fernseh-Richtlinie als Gesamtregelwerk - wenn auch nicht abschließend - Materien betreffe, die dem Bereich der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten oder der öffentlichen Sicherheit zuzurechnen seien und die Anwendung entsprechender mitgliedstaatlicher Regelungen ausschlössen.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Lediglich in den Fallgestaltungen des Art. 2a Abs. 2 Fernseh-RL ist er unter strengen Voraussetzungen zu vorläufigen Maßnahmen befugt (EuGH, Urteile vom 9. Februar 1995 - Rs. C-412/93, Leclerc-Siplec - Slg. 1995, I-179 Rn. 28 ff., vom 10. September 1996 - Rs. C-11/95, Kommission/Belgien - Slg. 1996, I-4115 Rn. 32 ff., 42, vom 29. Mai 1997 - Rs. C-14/96, Denuit - Slg. 1997, I-2785 Rn. 32 ff., vom 9. Juli 1997 - Rs. C-34/95, De Agostini - Slg. 1997, I-3843 Rn. 3, 24 ff., 57 ff. und vom 13. Juli 2004 - Rs. C-429/02, Bacardi - Slg. 2004, I-6613 Rn. 3, 25).

    Ob die von der Beklagten zur Begründung ihres gegenteiligen Rechtsstandpunktes in Bezug genommene Umgehungsrechtsprechung, die der Europäische Gerichtshof zu den primärrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten entwickelt hat (vgl. für Rundfunk und Fernsehen: EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-23/93, TV10 - Slg. 1994, I-4795 Rn. 21, vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-211/91, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-6757 Rn. 12 und vom 3. Februar 1993 - Rs. C-148/91, Veronica Omröp Organisatie - Slg. 1993, I-487 Rn. 12 sowie allgemein: Urteile vom 3. Dezember 1974 - Rs. C-33/74, van Binsbergen - Slg. 1974, 1299 Rn. 13 und vom 4. Dezember 1986 - Rs. C-205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1986, 3755 Rn. 22), auch im Zusammenhang mit den sekundärrechtlichen Bestimmungen der Fernseh-Richtlinie Anwendung finden kann, hat der Gerichtshof bisher offengelassen (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 65).

    Auch hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10. September 1996 a.a.O. Rn. 92) in einer recht weit gefassten Formulierung festgestellt, dass die Fernseh-Richtlinie als Gesamtregelwerk - wenn auch nicht abschließend - Materien betreffe, die dem Bereich der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten oder der öffentlichen Sicherheit zuzurechnen seien und die Anwendung entsprechender mitgliedstaatlicher Regelungen ausschlössen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-56/96

    VT4 Ltd gegen Flämische Gemeinschaft. - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Der Gerichtshof hatte sich mit diesen Regeln bereits in seinem Urteil in der Rechtssache C-11/95 zu befassen(9).

    17 In seinem Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95 hat der Gerichtshof entschieden, daß die hier relevante flämische Regelung, nach der die Kabelweiterverbreitung von Fernsehsendungen aus anderen Mitgliedstaaten vorher genehmigt werden muß, gegen Artikel 2 Absatz 2 der Fernsehrichtlinie verstösst(14).

    Die Frage, welche konkreten Folgerungen aus dem Urteil in der Rechtssache C-11/95 für den Ausgangsrechtsstreit zu ziehen sind, muß dem vorlegenden Gericht überlassen bleiben.

    36 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-11/95 offengelassen, "ob ein Mitgliedstaat angesichts der Richtlinie 89/552 noch das Recht hat, unter Berufung auf Artikel 59 des Vertrages Vorschriften zu erlassen, die verhindern sollen, daß der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Staates niedergelassen wäre"(29).

    37 Ich habe diese Frage in meinen Schlussanträgen in der Rechtsache C-11/95 bejaht.

    (3) - Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115).

    (31) - Schlussanträge vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-11/95, Nrn. 73 ff.

  • BFH, 16.12.1998 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Im Schrifttum und bei den FG ist die vorstehend beschriebene Rechtsprechung zum Teil auf Zustimmung (z.B. Weber-Grellet, Der Betrieb --DB-- 1996, 2089, 2090 f.; ders., DStR 1998, 1343, 1346; wohl auch Küspert, Betriebs-Berater --BB-- 1997, 877 ff.), zum Teil aber auch auf Kritik gestoßen (neben der Vorinstanz z.B. FG Köln, Urteil vom 10. August 1994 11 K 3664/92, EFG 1995, 109; Wassermeyer, Festschrift für Döllerer, 1988, S. 705 ff.; Kaufmann, DStR 1992, 1677 ff.; Hoffmann, BB 1996, 1051; ders., BB 1997, 1679 f.; ders. in Herzig, Europäisierung des Bilanzrechts, Köln 1997, S. 1, 16; Neu, BB 1995, 399, 401, m.w.N.; Haselmann/Schick, DB 1996, 1529, 1530, m.w.N.; vgl. auch die Nachweise zum Streitstand im BGH-Beschluß vom 21. Juli 1994 II ZR 82/93, DB 1994, 1868).

    Hierdurch werde den betroffenen Unternehmen ein Gestaltungsspielraum eröffnet, der weder mit dem Gebot einer objektivierten Rechnungslegung noch mit dem Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung vereinbar sei (Hoffmann, BB 1996, 1051).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-14/96

    Strafverfahren gegen Paul Denuit. - Richtlinie 89/552/EWG - Telekommunikation -

    30 Auf diese Frage hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil in der Rechtssache C-11/95 geantwortet.

    34 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-11/95 offengelassen, "ob ein Mitgliedstaat angesichts der Richtlinie 89/552 noch das Recht hat, unter Berufung auf Artikel 59 des Vertrages Vorschriften zu erlassen, die verhindern sollen, daß der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, wenn er im Gebiet dieses Staates niedergelassen wäre"(17).

    C-11/95 dieselbe Auffassung vertreten.

    (3) - Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115).

    (19) - Schlussanträge vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-11/95, Nrn. 73 ff.

  • EuGH, 22.09.2011 - C-244/10

    Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die

    Insoweit hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Überprüfung der Anwendung des für die Fernsehsendungen geltenden Rechts des Sendemitgliedstaats und der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie ausschließlich dem Mitgliedstaat obliegt, in dem die Sendungen ihren Ursprung haben, und dass der Empfangsmitgliedstaat nicht befugt ist, eine eigene Kontrolle aus Gründen auszuüben, die die durch die Richtlinie koordinierten Bereiche betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Belgien, C-11/95, Slg. 1996, I-4115, Randnrn.
  • EuGH, 29.05.1997 - C-14/96

    Strafverfahren gegen Denuit

    32 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 34) festgestellt, daß nach dem durch die Richtlinie begründeten System der Aufteilung der Pflichten zwischen dem Sende- und dem Empfangsstaat die Überprüfung der Anwendung des für die Fernsehsendungen geltenden Rechts des Sendestaats und der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie ausschließlich dem Mitgliedstaat obliegt, in dem die Sendungen ihren Ursprung haben, und der Empfangsstaat nicht befugt ist, insofern eine eigene Kontrolle auszuüben.

    Gemäß der fünfzehnten Begründungserwägung schließlich reicht die Verpflichtung des Sendestaats, die Einhaltung des durch die Richtlinie koordinierten nationalen Rechts sicherzustellen, nach dem Gemeinschaftsrecht aus, um den freien Verkehr von Fernsehsendungen zu gewährleisten, ohne daß eine zweite Kontrolle aus den gleichen Gründen in jedem der Empfangsstaaten stattfinden muß (Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 35).

    Einem Mitgliedstaat, der der Auffassung ist, ein anderer Mitgliedstaat habe gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstossen, steht es im übrigen frei, eine Vertragsverletzungsklage gemäß Artikel 170 EG-Vertrag zu erheben oder die Kommission aufzufordern, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag gegen diesen Mitgliedstaat vorzugehen (Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 36).

    35 Wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (a. a. O., Randnr. 37) festgestellt hat, ist ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht berechtigt, einseitig Korrektur- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften durch einen anderen Mitgliedstaat entgegenzuwirken (vgl. auch Urteile vom 13. November 1964 in den verbundenen Rechtssachen 90/63 und 91/63, Kommission/Luxemburg und Belgien, Slg. 1964, 1329, vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 9, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 20).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gegenstand der gemäß Art. 226 EG erhobenen Klage in der Tat durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren umschrieben, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen (vgl. Urteile vom 17. November 1992, Kommission/Griechenland, C-105/91, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 12, und vom 10. September 1996, Kommission/Belgien, C-11/95, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 73).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-89/04

    EIN "PAY PER VIEW"-DIENST, DER IN DER SENDUNG VON FÜR DIE ALLGEMEINHEIT

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Weiterverbreitung über Kabel in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, obwohl diese Technik zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Richtlinie wenig verbreitet war (vgl. Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnrn.
  • EuGH, 01.02.2005 - C-203/03

    Kommission / Österreich

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115) macht die Regierung geltend, dass zwischen diesen beiden Phasen erfolgte Änderungen der nationalen Rechtslage nur dann kein Hindernis für die Zulässigkeit der Klage seien, wenn die im vorprozessualen Verfahren angeführten Maßnahmen insgesamt aufrechterhalten worden seien.

    30 Das Urteil Kommission/Belgien steht dieser Auslegung nicht entgegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1998 - C-102/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 52/96

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

  • EuGH, 16.09.1997 - C-279/94

    Kommission / Italien

  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-416/02

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-559/15

    Onix Asigurari

  • EuGH, 27.06.2013 - C-569/10

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-322/00

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 22.09.2011 - C-245/10

    Empfang von Roj TV in Deutschland: Zulässig!

  • OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,26210
Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,26210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,26210)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - C-11/95 (https://dejure.org/1996,26210)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Richtlinie 89/552/EWG - Kabelweiterverbreitung von Programmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 61 ) Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnrn. 16 und 17).
  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 47 ) Vgl. etwa das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833, Randnr. 15).
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 49 ) Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Slg. 1974, 1299, Randnr. 13).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 46 ) Siehe etwa das Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 18 bis 19).
  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 4 ) Vgl. das Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93 (Leclerc-Siplcc, Slg. 1995, I-179, Randnr. 28).
  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 3 ) Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Bond van Adverteerders, Sig. 1988, 2085, Randnrn. 14 bis 17).
  • EFTA-Gerichtshof, 16.06.1995 - E-8/94

    Forbrukerombudet v Mattel Scandinavia A/S and Lego Norge A/S

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    Siehe auch das Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 16. Juni 1995 in den verbundenen Rechtssachen E-8/94 und E-9/94 (Forbrukerombudet/Mattcl Scandinavia A/S und Lego Norge A/S, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
    ( 2 ) So bereits das Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

    Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-11/95, EU:C:1996:178, Nrn. 100 bis 104).
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