Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 19.07.2012 - C-112/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18445
EuGH, 19.07.2012 - C-112/11 (https://dejure.org/2012,18445)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-112/11 (https://dejure.org/2012,18445)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-112/11 (https://dejure.org/2012,18445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verkehr - Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Pflicht des Verkäufers der Flugreise, sicherzustellen, dass die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden auf ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zusatzleistungen dürfen bei Online-Flugbuchungen seitens des Betreibers nicht voreingestellt sein

  • webshoprecht.de

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ebookers.com Deutschland

    Verkehr - Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Pflicht des Verkäufers der Flugreise, sicherzustellen, dass die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden auf ...

  • EU-Kommission

    Ebookers.com Deutschland

    Verkehr - Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Pflicht des Verkäufers der Flugreise, sicherzustellen, dass die Annahme der fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden auf ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Mitteilung fakultativer Zusatzkosten bei der Internet-Buchung von Flugreisen; Bestimmung der Kosten einer Reiserücktrittsversicherung als fakultative Zusatzkosten im Luftverkehr

  • reise-recht-wiki.de

    Irreführende Reiserücktrittsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung fakultativer Zuatzkosten bei der Internet-Buchung von Flugreisen; Kosten einer Reiserücktrittsversicherung als fakultative Zusatzkosten im Luftverkehr; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln

  • datenbank.nwb.de

    Rücktrittsversicherung beim Online-Verkauf von Flugscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Online-Verkauf von Flugtickets darf eine Reiserücktrittsversicherung nur per Opt-In dazugebucht werden - automatische Zusatzleistungen mit Opt-Out unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kosten für Zusatzleistungen nur auf "Opt-in"-Basis

  • heise.de (Pressebericht, 19.07.2012)

    Online-Reisevermittler dürfen Zusatzkosten nicht automatisch aufrechnen

  • faz.net (Pressemeldung, 19.07.2012)

    Verbraucherrechte bei Online-Flugticketkauf gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Automatische Mitbuchung einer Reiserücktrittskostenversicherung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Flugpreisangaben - Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Online-Kauf von Flugtickets - Reiserücktrittsversicherung darf nicht automatisch dazu gebucht werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voreingestellte Reiserücktrittskosten-Versicherung bei ebookers.com

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Verkauf von Flugtickets: Reiserücktrittsversicherung nur als "Opt-in"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    -Basis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Online-Verkauf von Flugtickets: Reiserücktrittsversicherung nur als "Opt-in"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsversicherung beim Online-Verkauf von Flugscheinen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.07.2012)

    Online-Reiseanbieter dürfen keine Versicherung aufdrängen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reisevermittler darf bei Flugscheinen nicht Rücktrittsversicherung voreinstellen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben - vzbv erstreitet wegweisendes EuGH-Urteil

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugtickets eine Reiserücktrittsversicherung nicht voreinstellen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Preiswerbung beim Verkauf von Flugtickets

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Keine Zusatzleistungen voreinstellen - Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Voreinstellungen für Zusatzleistungen bei Online-Buchungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Fluggästen vom EuGH bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum automatischen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch ein Online-Reisebüro

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung bei Flügevermittler ebookers.com

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reiseversicherung muss extra gebucht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiserücktrittsversicherung darf bei Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung bereits ausgewählt sein - Flugreisenvermittler darf Reiserücktrittsversicherung nur per "Opt-in"-Verfahren vermitteln

  • blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorabentscheidungsersuchen OLG Köln 4.3.2011 - C-112/11

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 4. März 2011 - ebookers.com Deutschland GmbH gegen Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2867
  • MDR 2012, 1215
  • EuZW 2012, 703
  • MMR 2012, 584
  • K&R 2012, 590
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-112/11
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.03.2007 - C-34/05

    Schouten - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 -

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-112/11
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-112/11
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 12).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Hierzu zählen im Zusammenhang mit Flugreisen stehende Kosten von Leistungen, die - wie eine Reiserücktrittsversicherung - den Luftverkehrsdienst ergänzen, aber für die Beförderung des Fluggastes weder obligatorisch noch unerlässlich sind, auch wenn sie von einer anderen Person als dem Luftverkehrsunternehmen erbracht und von dem Vermittler dieser Reise in einem Gesamtpreis gemeinsam mit dem Flugpreis von dem Kunden erhoben werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - C-112/11, NJW 2012, 2867 Rn. 14, 17 und 20 - ebookers.com/Verbraucherzentrale; BGH, K&R 2013, 200 Rn. 10 - "Opt-out"-Verfahren).

    (2) Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 soll im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beitragen (vgl. EuGH, NJW 2012, 2867 Rn. 13 - ebookers.com/Verbraucherzentrale).

    Der Vorschrift des Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 liegt der Zweck zugrunde zu verhindern, dass der Flugkunde im Rahmen des Buchungsvorgangs für einen Flug dazu verleitet wird, Zusatzleistungen abzunehmen, die für den Flugtransport nicht unvermeidbar und unerlässlich sind, sofern er sich nicht ausdrücklich dafür entscheidet, solche Zusatzleistungen abzunehmen und die Zusatzkosten dafür zu zahlen (vgl. EuGH, NJW 2012, 2867 Rn. 15 - ebookers.com/Verbraucherzentrale).

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist das mit Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 verfolgte Ziel des Verbraucherschutzes zu berücksichtigen, das sich aus dem 16. Erwägungsgrund dieser Verordnung und aus dem Wortlaut der genannten Bestimmung sowie der Überschrift von Art. 23 ergebe, der Information und Transparenz in Bezug auf die Preise von Luftverkehrsdiensten gewährleiste (Urteil ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 13).

    Der Ausdruck "am Beginn jedes Buchungsvorgangs" in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 impliziert, dass die fakultativen Zusatzkosten am Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs anzuzeigen sind, damit der Kunde entscheiden kann, ob er die betreffende Zusatzleistung tatsächlich in Anspruch nehmen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 15).

    Der Gerichtshof hatte insoweit bereits Gelegenheit zu der Klarstellung, dass sich sowohl aus der Überschrift von Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008 als auch aus dem Wortlaut des ersten Absatzes dieser Vorschrift eindeutig ergibt, dass sie Information und Transparenz in Bezug auf die Preise für Flugdienste gewährleisten soll und damit zum Schutz des Kunden beiträgt, der diese Dienste in Anspruch nimmt (Urteile ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 13, und Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    c) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2012 - C-112/11, NJW 2012, 2867 - ebookers.com/Verbraucherzentrale Bundesverband zu fakultativen Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG Stellung genommen.

    Für die Richtigkeit dieser Sichtweise sprechen Sinn und Zweck des Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG, zum Schutz der Kunden nicht nur Transparenz und Information im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, NJW 2012, 2867 Rn. 13 - ebookers.com/Verbraucherzentrale; EuZW 2014, 837 Rn. 32 - Vueling Airlines; GRUR 2015, 281 Rn. 33 - Air Berlin/Bundesverband).

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

    In der Entscheidung "ebookers.com/Verbraucherzentrale" (Urteil vom 19. Juli 2012 - C112/11, NJW 2012, 2867) hat der Gerichtshof nur zu fakultativen Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG Stellung genommen.

    Auch aus der Überschrift und dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG ergibt sich, dass diese Bestimmung im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden beiträgt (EuGH, NJW 2012, 2867 Rn. 13 - ebookers.com/Verbraucherzentrale).

  • KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines

    (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 14).

    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 20; BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 10; OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    Bei der Auslegung einer Unionsvorschrift sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 12).

    Sowohl aus der Überschrift als auch dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 VO 1008/2008 ergibt sich, dass diese Bestimmung im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 13).

    Das für fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 geltende spezifische Erfordernis einer Annahme auf "Opt-in"-Basis soll verhindern, dass der Flugkunde im Rahmen des Buchungsvorgangs für einen Flug dazu verleitet wird, Zusatzleistungen zum Flug abzunehmen, die für dessen Zwecke nicht unvermeidbar und unerlässlich sind, sofern er sich nicht ausdrücklich dafür entscheidet, solche Zusatzleistungen abzunehmen und die Zusatzkosten dafür zu zahlen (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 15).

    Dies gebieten Zusammenhang und die Ziele von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO 1008/2008, im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz zu gewährleisten und zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beizutragen (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 12, 13; EuGH GRUR 2015, 281 - Air Berlin, Rn 33), namentlich den Kunden in die Lage zu versetzen, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen (Erwägungsgrund 16 der VO 1008/2008).

  • OLG Koblenz, 14.06.2019 - 2 U 1260/17

    Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters

    Die vorgestellte Auslegung steht ersichtlich mit dem Verständnis des Europäischen Gerichtshofs in Einklang (EuGH NJW 2012, 2867 Rn. 16; s. allg. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - III ZR 209/17-, juris Rn. 76 "acte clair").

    Eine Beschränkung des Verbots der "opt out"-Lösung auf den in § 312a Abs. 3 S. 2 BGB geregelten Fall eines Vertragsschlusses im elektronischen Rechtsverkehr ist damit nicht vereinbar (vgl. EuGH [Dritte Kammer], Urt. v. 19.07.2012 - C-112/11, ebookers.com Deutschland GmbH/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., EuZW 2012, 703; so auch Wendehorst, Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtline, NJW 2014, 577, 579; HK-BGB/Hans Schulte-Nölke, 10. Aufl. 2019, BGB § 312a Rn. 4-5).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-219/11

    Brain Products - Vorabentscheidungsersuchen - Medizinprodukte - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24, und vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Daher ist festzustellen, dass in Kapitel IV der Verordnung Nr. 1008/2008, das den Bestimmungen zur Preisfestsetzung gewidmet ist, Art. 22 Abs. 1, der die Preisfreiheit regelt, durch Art. 23 Abs. 1 ergänzt wird, der für Flugdienste von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats u. a. Information und Transparenz in Bezug auf die Preise gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 13).

    Was die Frage anbelangt, wie die Preise festzusetzen sind, so ist nach Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 u. a. zum einen erforderlich, dass die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises für den Flugdienst immer als Bestandteile des zu zahlenden Endpreises ausgewiesen werden, und zum anderen, dass die Zusatzkosten für einen Dienst, der für den Luftverkehrsdienst als solchen weder obligatorisch noch unerlässlich ist, auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und ihre Annahme durch den Kunden auf "Opt-in"-Basis erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 14).

    Hierzu ist festzustellen, dass das Unionsrecht es, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 17), den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren.

  • OLG München, 16.07.2015 - 6 U 4681/14

    Unterlassungsanspruch gegen Vermittler von Flugreisen wegen unzureichender

  • LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13

    Unlautere Gestaltung der Buchungsmaske hinsichtlich der Aufnahme von

  • EuGH, 23.04.2020 - C-28/19

    Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im

  • EuGH, 21.02.2013 - C-243/11

    RVS Levensverzekeringen - Direktversicherung (Lebensversicherung) - Jährliche

  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 81/11

    Wettbewerbsverstoß: Automatische Aufnahme von Versicherungsleistungen in die

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19

    Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn

  • KG, 07.10.2015 - 5 U 45/14

    Sitzplatzreservierung - Mitteilung von Gebühren für die Sitzplatzreservierung in

  • EuGH, 12.06.2014 - C-461/12

    Granton Advertising - 'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

  • OLG Koblenz, 05.02.2019 - 2 U 1260/17

    Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag;

  • LG Leipzig, 14.07.2015 - 5 O 3326/14

    Zur Unzulässigkeit von Aufschlägen für Zahlungsarten

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-487/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot ist die spanische Regelung, die den

  • OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei

  • OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18

    Online-Reiseportal muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch die

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 33/14

    "Opt-in"-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • LG Frankfurt/Main, 22.01.2014 - 6 O 379/13

    Preisangaben bei der Flugbuchung im Internet

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-786/19

    The North of England P & I Association

  • LG Leipzig, 08.03.2013 - 5 O 2324/12

    Fluege.de und die Kreditkartengebühr

  • EuGH, 03.09.2015 - C-383/14

    Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • EuG, 29.03.2023 - T-868/19

    Nouryon Industrial Chemicals u.a./ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2022 - 6 O 40/21

    Wettbewerbsrecht: Zur Pflicht von Flugbuchungsportalen zur Angabe der

  • LG München I, 15.10.2014 - 37 O 6508/14

    Luftbeförderungsvertrag / Anbieten einer Zusatzversicherung auf Opt- Out Basis

  • LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Angabe von

  • LG Dresden, 05.10.2012 - 42 HKO 299/11

    Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 / Gestaltung des Buchungsvorgangs / Fakultative

  • LG Leipzig, 26.09.2012 - 2 HKO 3026/11

    Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 / Gestaltung des Buchungsvorgangs / Fakultative

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   Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-112/11   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. März 2012 - C-112/11 (https://dejure.org/2012,903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ebookers.com Deutschland

    Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - Begriff "fakultative Zusatzkosten" - Preis einer Rücktrittsversicherung, die von einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Ebookers.com Deutschland

    Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft - Begriff ‚fakultative Zusatzkosten‘ - Preis einer Rücktrittsversicherung, die von einer unabhängigen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák darf ein Reisevermittler beim Verkauf von Flugscheinen die Reiserücktrittsversicherung nicht automatisch einbeziehen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Flugbuchung - Reisevermittler dürfen Reiserücktrittsversicherung nicht automatisch in den Vertrag einbeziehen

Verfahrensgang

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