Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,90
EuGH, 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,90) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf“

  • Deutsches Notarinstitut

    EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2; HTürGG §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
    Haustürwiderrufsrecht der Richtlinie 85/577/EWG über Verbraucherschutz auf Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft anwendbar; Vereinbarkeit mit nationalen Regelungen über Beschränkung des Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben ...

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • Wolters Kluwer

    Regelungen zum Verbraucherschutz bzgl. des Widerrufs von Haustürgeschäften; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerruf von Haustürgeschäften: Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • Betriebs-Berater

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • streifler.de

    Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei Widerruf eines in Haustürsituation erklärten Beitritts zu geschlossenem Imobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • rechtsportal.de

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Austritt, geschlossener Immobilienfonds, Haustürwiderrufsgesetz, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Trennung von "Schrottimmobilie" kann teuer sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch neben dem Auseinandersetzungsguthaben bei einer PublikumsKG?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
    Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761)

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Widerruf kein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. Mai 2008 - E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1511
  • ZIP 2008, 1018
  • ZIP 2010, 772
  • EuZW 2010, 382
  • NZM 2010, 332
  • NJ 2010, 286
  • WM 2010, 882
  • BB 2010, 1301
  • NZG 2010, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53).
  • EuGH, 15.06.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Das ist u. a. dann der Fall, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Unionsrechts, um die ein nationales Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem, mit dem der Gerichtshof befasst wird, hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61, vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 48, und vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 53).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
    Daher gelten, wie sich sowohl aus Sinn und Zweck als auch aus dem Wortlaut einiger Bestimmungen dieser Richtlinie ergibt, für diesen Schutz bestimmte Grenzen (vgl. Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Randnrn.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1511 Rn. 48; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/09, juris unter 1).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Diese Auslegung wird auch nicht durch den von Allianz vorgebrachten Aspekt in Frage gestellt, dass, wenn der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge hätte, die finanziellen Nachteile hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), anerkannt habe, dass die betreffende Person im Falle eines verspäteten Rücktritts einen Teil der Risiken zu tragen habe.

    Die Tragweite des Urteils vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), ist nach dessen Rn. 24 ausdrücklich auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beschränkt.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4257
Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - C-215/08 (https://dejure.org/2009,4257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Geltungsbereich - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (societas) - Widerruf - Wirkung ex nunc

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden.

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anlegerecht: Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    GbR: Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    GbR: Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Keine Anwendung der Haustürgeschäfte-RL auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Haustürgeschäfte-Richtlinie auf den Beitritt zu einem GbR-Immobilienfonds nicht anwendbar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds // Haustür-Widerruf nicht möglich

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung im Lichte der EG-Haustürgeschäfte-Richtlinie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1902
  • NZG 2009, 1222 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 17.03.1998 - C-45/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Dietzinger(48) den Bürgschaftsvertrag als Vertrag angesehen, der unter die Richtlinie 85/577 fällt.

    48 - Urteil vom 17. März 1998, Dietzinger (C-45/96, Slg. 1998, I-1199).

    49 - Der Gerichtshof hat im Urteil Dietzinger außerdem darauf hingewiesen, dass die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie darstellt und dass der Bürgschaftsvertrag akzessorisch zum Kreditvertrag und in der Praxis sehr oft Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrags ist.

    Vgl. Urteil Dietzinger (in Fn. 48 angeführt, Randnr. 18).

  • EuGH, 22.04.1999 - C-423/97

    Travel Vac

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Im Urteil Travel-Vac(50) hat der Gerichtshof die Anwendung der Richtlinie 85/577 auf Teilzeitnutzungsverträge ausgedehnt , wenn der Vertrag nicht nur Teilnutzungsrechte an einer Immobilie umfasst, sondern auch die Erbringung gesonderter Dienstleistungen, die einen höheren Wert als die Immobiliennutzungsrechte haben(51).

    50 - Urteil des Gerichtshofs vom 22. April 1999, Travel-Vac (C-423/97, Slg. 1999 I-2195).

    51 - Im Urteil Travel-Vac wurde außerdem die Frage aufgeworfen, ob der Teilzeitnutzungsvertrag unter die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a dieser Richtlinie fällt.

    Vgl. Urteil Travel-Vac (in Fn. 50 angeführt, Randnr. 10).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Allerdings möchte ich noch auf das jüngst ergangene Urteil Moteurs Leroy Somer(80) aufmerksam machen, in dem der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Richtlinie 85/374/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte(81) entschieden hat, dass diese einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die einen weiteren Anwendungsbereich als die Richtlinie hat.

    Zu einem ähnlichen Ergebnis wie jenem im Urteil Moteurs Leroy Somer können wir meines Erachtens auch in der vorliegenden Rechtssache kommen.

    80 - Urteil vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, Slg. 2009, I-0000).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    71 - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 33), und vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).

    89 - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteil Apis-Hristovich (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 32), Magoora (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 33) und MOTOE (in Fn. 71 angeführt, Randnr. 30).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne (C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19), vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43), vom 4. Dezember 2008, Zablocka-Weyhermüller (C-221/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 20), und vom 23. April 2009, Rüffler (C-544/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36).

    20 - Vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 39); Conseil général de la Vienne (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 20); Lucchini (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 44), Zablocka-Weyhermüller (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 20) und Rüffler (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 38).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    41 - Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2001, Rechtssache II ZR 331/00.

    Für eine vertiefte Kommentierung des Urteils vgl. Schmidt, K., "Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig - Besprechung des Grundlagenurteils II ZR 331/00 vom 29.1.2001", in: Neue Juristische Wochenschrift , Nr. 14/2001, S. 993 ff.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    71 - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 33), und vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne (C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19), vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43), vom 4. Dezember 2008, Zablocka-Weyhermüller (C-221/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 20), und vom 23. April 2009, Rüffler (C-544/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 5. März 2009, Kattner Stahlbau (C-350/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24), vom 11. März 2008, Rüdiger Jager (C-420/06, Slg. 2008, I-1315, Randnr. 46), vom 8. März 2007, Campina (C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Randnr. 30), vom 4. Mai 2006, Haug (C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17), und vom 28. November 2000, Roquette Frères (C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
    In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 4. Dezember 2008, Rechtssache V ZB 74/08, entschieden hat, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden kann, die die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.
  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

  • EuGH, 04.12.2008 - C-221/07

    Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern

  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

  • EuGH, 10.05.2001 - C-203/99

    Veedfald

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

    Zudem führte dies zu einer finanziell günstigeren Lage nicht oder unzureichend belehrter Versicherungsnehmer und damit zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung mit den Versicherungsnehmern, die über ihr Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden und deren Vertragslösungsrecht daher zeitlich begrenzt war (vgl. auch Generalanwältin beim EuGH, Schlussanträge vom 8. September 2009 - C-215/08, BeckRS 2009, 71004 Rn. 100).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auf die in den Schlussanträgen (ZIP 2009, 1902 Rn. 63 ff.) aufgeworfene und verneinte Frage, ob es möglich sei, im Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher, der der Gesellschaft beitritt, und den anderen Gesellschaftern dieser Gesellschaft, einen "Gewerbetreibenden" im Sinne dieser Richtlinie zu finden, geht der Gerichtshof der Europäischen Union nicht näher ein.
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

    Allein die - im Hinblick auf die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak (vgl. ZIP 2009, S. 1902) denkbare - Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof - und ihm später folgend der Bundesgerichtshof - den materiellrechtlichen Standpunkt des Oberlandesgerichts bestätigen könnte, ändert nichts daran, dass das Oberlandesgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung von der prozessrechtlichen Möglichkeit des § 522 Abs. 2 ZPO keinen Gebrauch machen durfte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

    Diese Form der Fonds ist vor allem in Deutschland verbreitet (vgl. zu dieser Problematik Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache E. Friz, C-215/08, EU:C:2009:522, Nrn. 33, 42 und 43 sowie die dort angeführten Verweise).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht