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   EuGH, 03.12.2009 - C-433/08   

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https://dejure.org/2009,1478
EuGH, 03.12.2009 - C-433/08 (https://dejure.org/2009,1478)
EuGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - C-433/08 (https://dejure.org/2009,1478)
EuGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - C-433/08 (https://dejure.org/2009,1478)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Anhang A - Erstattungsantrag - Begriff 'Unterschrift' im genannten Antrag - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die eigenhändige Unterschrift ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Yaesu Europe

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Anhang A - Erstattungsantrag - Begriff "Unterschrift" im genannten Antrag - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die eigenhändige Unterschrift des ...

  • EU-Kommission PDF

    Yaesu Europe

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Anhang A - Erstattungsantrag - Begriff "Unterschrift" im genannten Antrag - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die eigenhändige Unterschrift des ...

  • EU-Kommission

    Yaesu Europe

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Anhang A - Erstattungsantrag - Begriff ‚Unterschrift‘ im genannten Antrag - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die eigenhändige ...

  • IWW
  • reise-recht-wiki.de

    Eigenhändige Unterschrift durch Bevollmächtigten

  • Judicialis

    Achte Richtlinie 79/1072/EWG Anhang A

  • ebnerstolz.de

    Antrag auf Vorsteuervergütung - Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

  • datenbank.nwb.de

    "Unterschrift" im Vorsteuervergütungsantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterschrift eines Bevollmächtigten ist beim Antrag auf Vorsteuer-Vergütung ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Yaesu Europe

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Anhang A - Erstattungsantrag - Begriff "Unterschrift" im genannten Antrag - Nationale Rechtsvorschriften, wonach die eigenhändige Unterschrift des ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine eigenhändige Unterschrift bei Vorsteuervergütungsantrag nötig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Unterschrift eines Bevollmächtigten ist beim Antrag auf Vorsteuer-Vergütung ausreichend

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorsteuervergütungsverfahren
    Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer
    Im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
    Antragstellung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 1. Oktober 2008 - Yaesu Europe BV gegen Bundeszentralamt für Steuern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof (Deutschland) - Auslegung des Musters in Anhang A der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch sowohl aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch aus dem Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12; vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 12. Februar 2009, Klarenberg, C-466/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuGH, 01.03.2007 - C-34/05

    Schouten - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 -

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12; vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 12. Februar 2009, Klarenberg, C-466/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-136/99

    Monte Dei Paschi Di Siena

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Zweck der Achten Richtlinie ist also, die Einzelheiten des Anspruchs auf Erstattung der Mehrwertsteuer, wie er in Art. 17 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) vorgesehen ist, zu harmonisieren (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 2000, Monte Dei Paschi Di Siena, C-136/99, Slg. 2000, I-6109, Randnr. 20, und vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken, C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch sowohl aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch aus dem Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch sowohl aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch aus dem Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11; vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12; vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 12. Februar 2009, Klarenberg, C-466/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Auszug aus EuGH, 03.12.2009 - C-433/08
    Zweck der Achten Richtlinie ist also, die Einzelheiten des Anspruchs auf Erstattung der Mehrwertsteuer, wie er in Art. 17 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) vorgesehen ist, zu harmonisieren (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 2000, Monte Dei Paschi Di Siena, C-136/99, Slg. 2000, I-6109, Randnr. 20, und vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken, C-35/05, Slg. 2007, I-2425, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.11.2017 - C-374/16

    Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, EU:C:2009:750, Rn. 24, und vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22).
  • BFH, 08.08.2013 - V R 3/11

    Unterschriftserfordernis bei Vergütungsanträgen von Unternehmern in Drittstaaten

    Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert --anders als der eines im Unionsgebiet ansässigen Unternehmens-- dessen eigenhändige Unterschrift (Abgrenzung zum EuGH-Urteil C-433/08, Yaesu Europe BV, Slg. 2009, I-11487).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe zwar mit Urteil vom 3. Dezember 2009 C-433/08 (Slg. 2009, I-11487) in der Sache Yaesu Europe BV entschieden, dass das Erfordernis der Eigenhändigkeit in § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG gegen Art. 6 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (Achte EG-Richtlinie) verstoße.

    Das EuGH-Urteil Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 entfalte Rechtswirkungen auch für solche Fälle, in denen das Vergütungsverfahren auf der Dreizehnten EG-Richtlinie beruhe.

    Obwohl § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG nach der EuGH-Entscheidung Yaesu Europe EV in Slg. 2009, I-11487 dahingehend auszulegen sei, dass Antragsteller aus den Mitgliedstaaten auch durch einen Bevollmächtigten den Vergütungsantrag wirksam zeichnen könnten, habe der Gesetzgeber nicht geregelt, dass § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG keine Anwendung mehr beanspruchen sollte, vielmehr habe er für Drittstaaten unverändert an der gesetzlichen Regelung festgehalten.

    b) Vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei in Drittstaaten ansässigen Unternehmern kann weder aufgrund der EuGH-Rechtsprechung in der Sache Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 noch aufgrund der Gesetzessystematik des § 18 Abs. 9 UStG und auch nicht nach der Dreizehnten EG-Richtlinie abgesehen werden.

    aa) Im Urteil Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 hat der EuGH entschieden, dass das Erfordernis einer "eigenhändigen Unterschrift" nach § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG in der für 2006 gültigen Fassung gegen Art. 6 i.V.m. Anhang A der Achten EG-Richtlinie verstoße.

    Das zu Unternehmern in Mitgliedstaaten ergangene EuGH-Urteil Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 ändert nichts an der Wirksamkeit des Eigenhändigkeitserfordernisses für Unternehmen aus Drittstaaten.

    Das EuGH-Urteil Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 schränkt somit lediglich den Anwendungsbereich des Eigenhändigkeitserfordernisses in § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG für Unternehmen mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet ein.

    Vielmehr ist trotz des EuGH-Urteils Yaesu Europe BV in Slg. 2009, I-11487 für Drittlandunternehmen am Erfordernis der Eigenhändigkeit des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG festzuhalten (vgl. auch Treiber in Sölch/Ringleb, § 18 Rz 154; Leonard in Bunjes, UStG, 11. Aufl., § 18 Rz 43; Huschens in Plückebaum/Widmann, UStG, § 18 Abs. 9 Rz 58 und Rz 140; Sterzinger in Birkenfeld/Wäger, UStG, § 214 Rz 307; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 18 Rz 714 und 224 f.; Nieskens, EU-Umsatzsteuer-Berater 2010, 4; Burgmaier, UR 2010, 146; a.A. Prätzler/Bach, Umsatzsteuer-Berater 2010, 341; Slapio in EWS 2010, 153; Haupt, UR 2007, 602, 606).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-219/11

    Brain Products - Vorabentscheidungsersuchen - Medizinprodukte - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24, und vom 19. Juli 2012, ebookers.com Deutschland, C-112/11, Randnr. 12).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 17/08

    Keine "eigenhändige" Unterschrift bei Anträgen auf Vergütung von Vorsteuern -

    Insoweit genügt auch die Unterschrift eines Bevollmächtigten (Anschluss an EuGH-Urteil vom 3. Dezember 2009, C-433/08 --Yaesu Europe BV--, UR 2010, 146).

    Der Senat ordnete durch Beschluss vom 13. Oktober 2009 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Vorlage des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Rechtssache vom 3. Dezember 2009 C-433/08, Yaesu Europe BV (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 146) an.

    Mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (BFH/NV 2010, 380) beantwortete der EuGH die Vorlagefragen wie folgt:.

    Das Verfahren wird fortgeführt, nachdem der Rechtsgrund für die im Beschluss vom 13. Oktober 2009 angeordnete Verfahrensruhe mit der Entscheidung des EuGH Yaesu in UR 2010, 146 weggefallen ist.

    a) Nach dem EuGH-Urteil Yaesu in UR 2010, 146 erfordert der Begriff "Unterschrift" eine in der gesamten Europäischen Gemeinschaft autonome und einheitliche Auslegung, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden müsse.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, vom 1. März 2007, Schouten, C-34/05, Slg. 2007, I-1687, Randnr. 25, und vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 24).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union wie auch aus dem Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne zuletzt Urteil vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe, C-433/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Die Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH ergebe sich auch aus dem Urteil des EuGH vom 03.12.2009 Rs. C-433/08, DStR 2009, 2593.
  • BFH, 24.09.2015 - V R 9/14

    Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

    Im Urteil Yaesu vom 3. Dezember 2009 C-433/08 (EU:C:2009:750) geht er zudem davon aus, dass die Mitgliedstaaten den Steuerpflichtigen keine über Art. 3 oder 4 der Richtlinie 79/1072/EWG hinausgehenden Pflichten auferlegen dürfen.
  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Verhinderung; Wiedereinsetzung

    In seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 in der Rechtssache C-433/08 komme der Europäische Gerichtshof - EuGH - zu dem Ergebnis, dass der Begriff "Unterschrift" in dem in Anhang A der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ein gemeinschaftlicher Begriff sei.

    (1) Aus dem EuGH-Urteil vom 3. Dezember 2009 in der Rechtssache C-433/08 (Yaesu Europe BV) kann nicht gefolgert werden, dass auch im Streitfall eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten grundsätzlich zulässig wäre.

  • FG Köln, 14.09.2016 - 2 K 195/14

    Anspruch einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft auf Vergütung von

    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2009, C-433/08 Yaesu, bezogen auf die Achte Richtlinie als Vorgängerregelung zur Richtlinie 2008/9/EG) ergebe sich, dass die im Antragsmuster vorgegebenen Anforderungen nicht zu beanstanden seien.
  • FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07

    Wirksamer Vorsteuervergütungsantrag eines im europ. Ausland ansässigen

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 459/08

    Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer

  • EuGH, 22.12.2010 - C-116/10

    Feltgen und Bacino Charter Company - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-122/10

    Ving Sverige - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken - Richtlinie

  • FG Köln, 09.04.2014 - 2 K 1049/11

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Vorsteuervergütungsantrag

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 997/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 975/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 2193/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 508/11

    Vorsteuervergütungsverfahren; Verwendung des amtlichen Vordruckformulars

  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei;

  • FG Köln, 24.02.2011 - 2 K 813/10

    Antrag auf Gewährung einer Vorsteuervergütung; Zulässigkeit der Verwendung eines

  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

  • EuGH, 02.09.2010 - C-66/09

    Kirin Amgen - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

  • FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08

    Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA

  • EuGH, 28.07.2011 - C-195/09

    Synthon - Patentrecht - Arzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10

    Véleclair - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie

  • EuGH, 03.09.2015 - C-383/14

    Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15

    Ambisig

  • FG Köln, 21.03.2013 - 2 K 586/10

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Erforderlichkeit aller Angaben nach amtlich

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2015 - C-99/15

    Liffers

  • FG Münster, 15.05.2018 - 5 K 450/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-163/15

    Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2012 - C-409/11

    Csonka u.a. - Richtlinie 72/166/EWG - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung -

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 2233/07

    Notwendigkeit der Einreichung eines fristgerechten ordnungsgemäßen Antrags auf

  • FG Köln, 18.05.2011 - 2 K 1177/06

    Vorsteuervergütung, Antragstellung, Verfahren, Drittstaatenansässigkeit des

  • FG Köln, 24.02.2011 - 2 K 4627/06

    Ordnungsgemäßer Vorsteuervergütungsantrag

  • FG Köln, 25.01.2012 - 2 K 1215/10

    Voraussetzungen zur Geltendmachung einer Vorsteuervergütung

  • FG Köln, 12.04.2011 - 2 K 354/10

    Verwendung eines selbst erstellten Formulars für die Antragsstellung auf

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