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   EuGH, 05.10.2004 - C-442/02   

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https://dejure.org/2004,540
EuGH, 05.10.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,540)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,540)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Kreditinstitute - Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten

  • Europäischer Gerichtshof

    CaixaBank France

  • EU-Kommission PDF

    CaixaBank France gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie.

    Niederlassungsfreiheit - Kreditinstitute - Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten

  • EU-Kommission

    CaixaBank France gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen über die Auslegung von Artikel 43 EGV (EG-Vertrag) in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem Verbot der Verzinsung von Sichteinlagenkonten ; Umfang der Niederlassungsfreiheit der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Kreditinstitute; Verbraucherschutz ...

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; Code monétaire et financier (Gesetzbuch des Währungs- und Finanzwesens) (Frankreich) Art. L. 312-3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON SICHTEINLAGEN VERBIETET

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CaixaBank France

    Niederlassungsfreiheit - Kreditinstitute - Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Conseil d'Etat (Frankreich) vom 6. November 2002 in dem Rechtsstreit Société Caixa Bank France gegen Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'Etat - Auslegung des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über die Aufnahme und die Tätigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 701
  • DVBl 2005, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-108/96

    Mac Quen u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    Als solche Beschränkungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 26, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26).

    17 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine derartige Maßnahme, die, wie die des Ausgangsverfahrens, für alle im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gilt, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht und sofern sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 23).

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    17 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine derartige Maßnahme, die, wie die des Ausgangsverfahrens, für alle im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gilt, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht und sofern sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    Als solche Beschränkungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 26, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    Vorbehaltlich der vorgesehenen Ausnahmen und Bedingungen umfasst dieses Recht die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten jeder Art, die Gründung und Leitung von Unternehmen und die Errichtung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaats (vgl. u. a. Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97, Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    Als solche Beschränkungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 26, und vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache C-79/01, Payroll u. a., Slg. 2002, I-8923, Randnr. 26).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim

    Auszug aus EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
    17 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine derartige Maßnahme, die, wie die des Ausgangsverfahrens, für alle im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gilt, gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht und sofern sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 57, Mac Quen u. a., Randnr. 26, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 23).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Maßgeblich ist, ob durch die nationalen Regelungen im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell im Aufnahmestaat ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten, verringert wird (EuGH 28. April 2009 - C-518/06 - [Kommission./.Italien] Rn. 62 ff., Slg. 2009, I-3491; 5. Oktober 2004 -  C-442/02  - [CaixaBank France] Rn. 11, Slg. 2004, I-8961) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Maßgeblich ist, ob durch die nationalen Regelungen im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell im Aufnahmestaat ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten, verringert wird (EuGH 28. April 2009 - C-518/06 - [Kommission./.Italien] Rn. 62 ff., Slg. 2009, I-3491; 5. Oktober 2004 - C-442/02 - [CaixaBank France] Rn. 11, Slg. 2004, I-8961) .
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    In diesem Zusammenhang weist es auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hin, wonach Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften alle Maßnahmen seien, die die Ausübung dieser Freiheit verböten, behinderten oder weniger attraktiv machten, und bezieht sich dabei insbesondere auf das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnrn.

    Ein solches Hemmnis für die tatsächliche Umwandlung, ohne vorherige Auflösung und Liquidation, einer solchen Gesellschaft in eine Gesellschaft des nationalen Rechts des Mitgliedstaats, in den sie sich begeben möchte, stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Gesellschaft dar, die, wenn sie nicht zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, nach Art. 43 EG verboten ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil CaixaBank France, Randnrn.

  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung sind als Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11, Columbus Container Services, Randnr. 34, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, Randnr. 30, und CIBA, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20

    VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV -

    Sie meint zudem, das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12), lasse sich dahin auslegen, dass für die Feststellung, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit vorliege, ein ernsthaftes Hindernis für die Ausübung der Tätigkeiten bestehen müsse, das den Marktzugang beeinträchtige.

    Auf diese Rechtsprechung verweise ich, weil die Kommission in ihren Erklärungen(20) angemerkt hat, dass der Gerichtshof nicht den Maßstab anlege, den er in seinen Urteilen vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 32), und vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11), angelegt habe, sondern vielmehr die Auswirkungen vergleiche, die die Maßnahmen auf in- und ausländische Wirtschaftsteilnehmer hätten.

    Das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), das von der Kommission und der dänischen Regierung angeführt wurde, gibt Aufschluss über den Begriff "Beschränkung" im Bereich der Niederlassungsfreiheit(32).

    Das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), ist eine auf den konkreten Sachverhalt jenes Falles bezogene spezifische Anwendung(37) der in Nr. 53 dieser Schlussanträge genannten allgemeinen Prüfformel für den Begriff "Beschränkung", die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 32), am deutlichsten formuliert hat.

    Zwar geht es im Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), spezifisch um die Frage des Marktzugangs eines neuen Marktteilnehmers zum Markt eines Mitgliedstaats(38), jedoch ist der Begriff der "Beschränkung" ein dynamischer Begriff, der über das erste Fußfassen auf dem Markt eines Mitgliedstaats hinaus auch die tatsächliche Ausübung einer Geschäftstätigkeit umfasst(39).

    Obwohl es im Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12), heißt, dass das nationale Verbot, Sichteinlagenkonten zu verzinsen, ein "ernsthaftes Hindernis" für die Ausübung der Geschäftstätigkeiten darstellte(45), hat der Gerichtshof meines Erachtens doch davor zurückgescheut, auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit bestimmte Mindestanforderungen aufzustellen, nach denen eine Beschränkung nur relevant wäre, wenn sie bestimmte, genau bezeichnete Auswirkungen erzielt oder eine bestimmte Schwelle überschreitet.

    28 Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12).

    34 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 13 bis 16).

    35 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11).

    Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 16).

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

    Nach ständiger Rechtsprechung sind als solche Beschränkungen alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, und vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Nach ständiger Rechtsprechung steht Art. 43 EG jeder nationalen Regelung entgegen, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die aber geeignet ist, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, Gebhard, Randnr. 37, vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Regelung, die nur auf neue Anlagen anwendbar ist und nicht auf bereits vor Inkrafttreten der Regelung bestehende Anlagen, macht nämlich den Zugang zur Tätigkeit des Kraftstoffvertriebs von bestimmten Voraussetzungen abhängig und ist, da sie die Marktteilnehmer begünstigt, die bereits in Italien ansässig sind, geeignet, Marktteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten vom Zugang zum italienischen Markt abzuschrecken oder ihren Marktzugang sogar zu verhindern (vgl. auch entsprechend Urteile CaixaBank France, Randnrn.

    Zu diesen vom Gerichtshof bereits anerkannten Gründen gehören die Straßenverkehrssicherheit (vgl. u. a. Urteile vom 5. Oktober 1994, van Schaik, C-55/93, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19, und vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), der Umweltschutz (vgl. u. a. Urteile vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9, und vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 75) und der Verbraucherschutz (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Frankreich, 220/83, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, CaixaBank France, Randnr. 21, und vom 29. November 2007, Kommission/Österreich, C-393/05, Slg. 2007, I-10195, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Denn das genannte Verbot nimmt Rechtsanwälten, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Italienischen Republik niedergelassen sind, die Möglichkeit, durch geringere Honorarforderungen als den in der Gebührenordnung festgesetzten solchen Rechtsanwälten wirksamer Konkurrenz zu machen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind und denen es daher leichter als im Ausland niedergelassenen Rechtsanwälten fällt, sich einen Mandantenstamm aufzubauen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2004 in der Rechtssache C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung als derartige Beschränkungen alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. Urteile vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37, und vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France, C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.04.2009 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Am 22. Dezember 2004 übersandte die Kommission ein ergänzendes Mahnschreiben, in dem sie ausführte, dass nach den im Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, Slg. 2004, I-8961), dargelegten Grundsätzen der Kontrahierungszwang auch mit den Art. 43 EG und 49 EG unvereinbar sei.

    Die beschränkende Wirkung des Kontrahierungszwangs sei mit der im Urteil CaixaBank France des Gerichtshofs festgestellten vergleichbar.

    Nach ständiger Rechtsprechung betrifft der Begriff "Beschränkung" im Sinne von Art. 43 EG und 49 EG die Maßnahmen, die die Ausübung der Niederlassungsfreiheit oder des freien Dienstleistungsverkehrs verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil CaixaBank France, Randnr. 11, sowie Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52).

    35 und 38, und CaixaBank France, Randnr. 12).

    Da der Kontrahierungszwang für diese Unternehmen Anpassungen und Kosten von solchem Umfang nach sich zieht, wird der Zugang zum italienischen Markt durch diese Verpflichtung weniger attraktiv gemacht und verringert im Fall des Zugangs die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, ohne Weiteres mit den traditionell in Italien ansässigen Unternehmen wirksam in Wettbewerb zu treten (vgl. in diesem Sinne Urteil CaixaBank France, Randnrn.

  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

  • EuGH, 29.03.2011 - C-565/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

  • FG Münster, 05.07.2005 - 15 K 1114/99

    Verstoßen Vorschriften des Außensteuergesetzes gegen EU-Recht?

  • BGH, 10.12.2020 - I ZR 26/20

    Steuerberater-LLP

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-446/05

    Doulamis - Nationale Regelung, die Erbringern von Leistungen der Zahnbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-106/16

    POLBUD - WYKONAWSTWO - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und 54 AEUV -

  • EuGH, 02.02.2023 - C-372/21

    Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

  • EuGH, 12.12.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-411/03

    SEVIC Systems - Niederlassungsfreiheit - Grenzüberschreitende Verschmelzung -

  • EuGH, 18.07.2007 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-598/22

    Società Italiana Imprese Balneari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Gesundheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20

    Boriss Cilevics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

  • EuGH, 15.05.2008 - C-148/06

    Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05

    Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • EuGH, 13.12.2007 - C-465/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 6 Wx 4/04

    Eintragung einer Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU

  • EuGH, 06.09.2012 - C-380/11

    DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • EuGH, 25.06.2009 - C-356/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07

    UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-50/21

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar verletzt die Begrenzung der Anzahl der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06

    GENERALANWALT BOT HÄLT ES FÜR ZULÄSSIG, DEN BESITZ UND DEN BETRIEB VON APOTHEKEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-169/07

    Hartlauer - Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21

    Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16

    ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12

    Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08

    Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11

    Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-1/05

    Jia - Auslegung von Artikel 43 EG und Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10

    Costa - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.2010 - C-400/08

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen für die Schaffung

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07

    Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2014 - C-103/13

    Somova - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Unterbrechung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 24.10.2008 - C-364/08

    Vandermeir - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

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   EuGH, 02.06.2005 - C-442/02   

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EuGH, 02.06.2005 - C-442/02 (https://dejure.org/2005,78415)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-442/02 (https://dejure.org/2005,78415)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-442/02 (https://dejure.org/2005,78415)
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   EuGH, 25.10.2004 - C-442/02   

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EuGH, 25.10.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,72313)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,72313)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,72313)
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EuGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - C-442/02 (https://dejure.org/2006,84538)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - C-442/02 (https://dejure.org/2006,84538)
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02   

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Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,8924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,8924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 2004 - C-442/02 (https://dejure.org/2004,8924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    CaixaBank France

  • EU-Kommission PDF

    CaixaBank France gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie.

    Niederlassungsfreiheit - Kreditinstitute - Nationale Rechtsvorschriften, die eine Verzinsung von Sichteinlagenkonten verbieten

  • EU-Kommission

    CaixaBank France gegen Ministère de l'Économie, des Finances et de l'Industrie

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (48)

  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02
    Dieselbe Definition wird im Urteil Pfeiffer (19) aus dem Jahre 1999 verwendet.

    Eine derartige Auslegung, die sich freilich in gewissem Maße auf das Urteil Pfeiffer stützen ließe, widerspräche, erstens, der Zuständigkeitsverteilung nach dem EG-Vertrag.

    10 - Urteil vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-255/97 (Pfeiffer, Slg. 1999, I-2835).

    20 - Urteil Pfeiffer (Randnr. 20).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02
    Eben dasselbe könnte man von dem späteren Urteil Gebhard und den kürzlich ergangenen Urteilen Mac Quen (16) und Payroll (17) sagen, in denen es darum ging, die Vereinbarkeit von nationalen Maßnahmen mit dem EG-Vertrag zu beurteilen, die unmittelbar den Zugang zu einem reglementierten Beruf nach potenziell diskriminierenden Modalitäten beschränkten.

    9 - Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165).

    13 - Siehe Urteil Kraus (Randnr. 32), Urteil Gebhard (Randnr. 37).

    18 - Urteil Gebhard (Randnr. 37).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02
    12 - Die Banken argumentieren aus den Urteilen: vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921) und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98 (Graf, Slg. 2000, I-493) für Arbeitnehmer; vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141) und vom 13. Mai 2003 in den Rechtssachen C-98/01 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-4641) und C-463/00 (Kommission/Spanien [Golden Shares], Slg. 2003, I-4581) in Bezug auf die Dienstleistungsfreiheit bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit.

    34 - Urteil Graf (Randnr. 23).

    Vgl. im selben Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache C-190/98, Graf, Nr. 19. Vgl. zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 (Deutscher Apothekerverband, Slg. 2003, I-0000, Randnrn. 67 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20

    VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV -

    Sie meint zudem, das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12), lasse sich dahin auslegen, dass für die Feststellung, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit vorliege, ein ernsthaftes Hindernis für die Ausübung der Tätigkeiten bestehen müsse, das den Marktzugang beeinträchtige.

    Auf diese Rechtsprechung verweise ich, weil die Kommission in ihren Erklärungen(20) angemerkt hat, dass der Gerichtshof nicht den Maßstab anlege, den er in seinen Urteilen vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 32), und vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11), angelegt habe, sondern vielmehr die Auswirkungen vergleiche, die die Maßnahmen auf in- und ausländische Wirtschaftsteilnehmer hätten.

    Das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), das von der Kommission und der dänischen Regierung angeführt wurde, gibt Aufschluss über den Begriff "Beschränkung" im Bereich der Niederlassungsfreiheit(32).

    Das Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), ist eine auf den konkreten Sachverhalt jenes Falles bezogene spezifische Anwendung(37) der in Nr. 53 dieser Schlussanträge genannten allgemeinen Prüfformel für den Begriff "Beschränkung", die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1993, Kraus (C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 32), am deutlichsten formuliert hat.

    Zwar geht es im Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586), spezifisch um die Frage des Marktzugangs eines neuen Marktteilnehmers zum Markt eines Mitgliedstaats(38), jedoch ist der Begriff der "Beschränkung" ein dynamischer Begriff, der über das erste Fußfassen auf dem Markt eines Mitgliedstaats hinaus auch die tatsächliche Ausübung einer Geschäftstätigkeit umfasst(39).

    Obwohl es im Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12), heißt, dass das nationale Verbot, Sichteinlagenkonten zu verzinsen, ein "ernsthaftes Hindernis" für die Ausübung der Geschäftstätigkeiten darstellte(45), hat der Gerichtshof meines Erachtens doch davor zurückgescheut, auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit bestimmte Mindestanforderungen aufzustellen, nach denen eine Beschränkung nur relevant wäre, wenn sie bestimmte, genau bezeichnete Auswirkungen erzielt oder eine bestimmte Schwelle überschreitet.

    28 Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 12).

    32 Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:187), in denen die bestehende Rechtsprechung zum Begriff der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ausführlich untersucht wird.

    34 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 13 bis 16).

    35 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 11).

    Urteil vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:586, Rn. 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:187" Nr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

    20 Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:187, Nrn. 23 bis 76) (Kursivschrift im Original).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    40 - Vgl. u. a. Urteil vom 24. November 1994 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1994, I-6097), Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache C-292/92, die zum Urteil vom 15. Dezember 1993 geführt hat (Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-442/02 (CaixaBank France, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 62 und 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

    51 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 25. März 2004 in der Rechtssache CaixaBank (C-442/02, Urteil vom 5. Oktober 2004, Slg. 2004, I-8961, Nr. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen -

    37 Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:863, Nrn. 1 und 28), und Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:187, Nr. 63).
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