Rechtsprechung
EuGH, 06.07.2006 - C-53/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung der Portugiesischen Republik aufgrund des Verstoßes gegen Verpflichtungen aus den Art. 1 und 5 RL 92/100/EWG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums ; ...
- Judicialis
Richtlinie 92/100/EWG Art. 1; ; Richtlinie 92/100/EWG Art. 5; ; EG Art. 226
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 92/100/EWG Art. 1, Art. 5; EG Art. 226
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist - Sachgebiete: Geistiges Eigentum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Portugal
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. ...
Verfahrensgang
- EuGH, 16.09.2005 - C-53/05
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
- EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.04.1998 - C-200/96
FREIER WARENVERKEHR
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
24 Schließlich soll die Richtlinie nach ihrem Hauptziel, so wie dieses sich speziell aus der siebten Begründungserwägung ergibt, gewährleisten, dass Urheber und ausübende Künstler ein angemessenes Einkommen erhalten, und soll die außerordentlich hohen und risikoreichen Investitionen absichern, die insbesondere für die Herstellung von Tonträgern und Filmen erforderlich sind (Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 22).25 Daraus folgt, dass die Befreiung aller Kategorien von Einrichtungen, die einen derartigen Verleih vornehmen, von der in Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie niedergelegten Verpflichtung den Urhebern eine Vergütung entziehen würde, mit der deren Investitionen abgesichert werden könnten, was auch Auswirkungen auf die Tätigkeit der Schaffung neuer Werke hätte (siehe Urteil Metronome Musik, Randnr. 24).
Außerdem erschöpft sich das Verleihrecht nicht mit der Veräußerung oder einer anderen Handlung der Verbreitung, während das Verbreitungsrecht sich eben nur mit dem Erstverkauf in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung erschöpft (siehe in diesem Sinne Urteil Metronome Musik, Randnrn.
- EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
39 Im Übrigen ist es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (siehe in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).Wenn es daher die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschenden Umstände nicht zulassen, die maßgeblichen Kriterien für eine sinnvolle Unterscheidung zwischen Kategorien von Einrichtungen festzulegen, so ist die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 allen betroffenen Einrichtungen aufzuerlegen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 20).
- EuGH, 18.05.2000 - C-301/98
KVS International
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
20 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (siehe u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50).
- EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
SENA
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
39 Im Übrigen ist es in Ermangelung hinreichend genauer gemeinschaftsrechtlicher Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der durch das Gemeinschaftsrecht und insbesondere durch die Richtlinie gezogenen Grenzen deren Beachtung zu gewährleisten (siehe in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19). - EuGH, 20.10.1993 - C-92/92
Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Aus diesem Grund unterliegen diese Rechte, obwohl sie in den nationalen Rechtsvorschriften geregelt sind, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes den Erfordernissen des EG-Vertrags und fallen somit in dessen Anwendungsbereich (Urteil vom 20. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-92/92 und C-326/92, Phil Collins u. a., Slg. 1993, I-5145, Randnr. 22). - EuGH, 25.04.2002 - C-154/00
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegenüber einer Vertragsverletzungsklage wegen Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung oder Verletzung einer Richtlinie nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder dieser Richtlinie berufen (siehe u. a. Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-154/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 28, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 41). - EuGH, 29.04.2004 - C-194/01
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegenüber einer Vertragsverletzungsklage wegen Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung oder Verletzung einer Richtlinie nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder dieser Richtlinie berufen (siehe u. a. Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-154/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 28, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 41). - EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
20 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (siehe u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, aber eng auszulegen (Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72). - EuGH, 27.10.1992 - C-74/91
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegenüber einer Vertragsverletzungsklage wegen Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Entscheidung oder Verletzung einer Richtlinie nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung oder dieser Richtlinie berufen (siehe u. a. Urteile vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-74/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-154/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 28, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-4579, Randnr. 41). - EGMR, 24.11.1993 - 13972/88
IMBRIOSCIA c. SUISSE
- EuGH, 16.10.2008 - C-298/07
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie …
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15). - EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Einleitend ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20, und vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 15). - EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-53/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 20).
- EuGH, 10.11.2016 - C-174/15
Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten …
Folglich erschöpft sich das Verleihrecht nicht mit der Veräußerung oder einer anderen Handlung der Verbreitung, während das Verbreitungsrecht sich eben nur mit dem Erstverkauf in der Union durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung erschöpft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, EU:C:2006:448, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- EuGH, 03.04.2008 - C-442/05
Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien …
Da es in der Sechsten Richtlinie an einer Definition fehlt, ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift wie Anhang D Nr. 2 dieser Richtlinie nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20). - EuGH, 23.11.2006 - C-300/05
ZVK - Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Zeitabstände für …
15 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-301/98, KVS International, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-53/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08
Nach Ansicht von Generalanwältin Verica Trstenjak darf eine Abgabe für …
35 - Vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission (C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50), vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal (C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20), und vom 7. Dezember 2006, SGAE (oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 34). - EuGH, 18.10.2007 - C-97/06
Navicon - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 5 - …
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 6. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-53/05, Slg. 2006, I-6215, Randnr. 20). - EuGH, 26.10.2006 - C-36/05
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
26 Die Richtlinie soll nach ihrem Hauptziel, wie es sich speziell aus ihrer siebten Begründungserwägung ergibt, gewährleisten, dass Urheber und ausübende Künstler ein angemessenes Einkommen erhalten, und soll die außerordentlich hohen und risikoreichen Investitionen absichern, die insbesondere für die Herstellung von Tonträgern und Filmen erforderlich sind (Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96, Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, Randnr. 22, und vom 6. Juli 2006 in der Rechtssache C-53/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-298/07
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06
Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05
Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20
Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)
Rechtsprechung
EuGH, 16.09.2005 - C-53/05 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
Verfahrensgang
- EuGH, 16.09.2005 - C-53/05
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
- EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Verfahrensgang
- EuGH, 16.09.2005 - C-53/05
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
- EuGH, 06.07.2006 - C-53/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.04.1998 - C-200/96
FREIER WARENVERKEHR
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
15 - Siehe auch das Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96 (Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953, insbesondere Randnrn.16 - Urteil Metronome Musik (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 24).
- EuGH, 16.10.2003 - C-433/02
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
22 - Urteil vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-433/02 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 20). - EuGH, 17.05.1988 - 158/86
Warner Brothers u.a. / Christiansen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2006 - C-53/05
9 - Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 158/86 (Slg. 1988, 2605, Randnr. 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-36/05
Kommission / Spanien
14 - Vgl. meine Schlussanträge vom 4. April 2006 in den Rechtssachen C-53/05 und 61/05 (Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 46 und 47) hinsichtlich einer Erläuterung der möglichen Auswirkung des Versäumnisses, ein öffentliches Verleihrecht vorzusehen, auf den Binnenmarkt.