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VGH Baden-Württemberg, 02.04.1993 - D 17 S 22/92 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1993 - D 17 S 22/92 (https://dejure.org/1993,14270)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 208 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2001 - D 17 S 2/01
Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Nötigung
Auf die Beschwerde des Ruhestandsbeamten hob der Disziplinarsenat mit Beschluss vom 2.4.1993 - D 17 S 22/92 - die Verfügung insoweit auf, als die teilweise Einbehaltung der Besoldungsbezüge rückwirkend für die Zeit vom 1.9.1991 bis 31.7.1992 angeordnet worden ist; im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen.Im Übrigen hat der Senat bereits im Beschluss vom 2.4.1993 - D 17 S 22/92 - zur Rechtmäßigkeit der Einbehaltung der Besoldungsbezüge, soweit sie nicht rückwirkend angeordnet war, darauf hingewiesen, dass der (Ruhestands-)Beamte wegen der Verfehlungen gegenüber seiner Tochter wahrscheinlich aus dem Dienst entfernt werde.