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VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - D 17 S 5/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 208 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.08.1982 - 1 D 96.81
Dienstgradherabsetzung - Gehaltskürzung - Einstellung des Disziplinarverfahrens - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - D 17 S 5/93
Scheidet bei vorangegangener sachgleicher strafgerichtlicher Verurteilung die an sich verwirkte Disziplinarmaßnahme der Dienstgradherabsetzung (aus statusrechtlichen Gründen) aus, weil sich der Beamte im Eingangsamt seiner Laufbahn befindet, so darf eine Gehaltskürzung (als mildere Disziplinarmaßnahme) gleichwohl nur unter den Voraussetzungen des § 15 LDO (DO BW) verhängt werden (im Anschluß an BVerwGE 76, 19).
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2001 - D 17 S 11/01
Disziplinarverfahren: Zeugenvernehmung im Rechtsmittelverfahren; Gehaltskürzung; …
Dies ist keine Folge des Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG, sondern entspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, LT-Drucksache 10/3702, S. 87; Senatsurteil vom 21.06.1993 - D 17 S 5/93 -).