Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - D 17 S 6/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aberkennung des Ruhegehalts als Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 01.02.1999 - D 20 K 22/97
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - D 17 S 6/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1998 - D 17 S 9/98
Bindungswirkung eines Strafurteils für das Disziplinarverfahren - Lösungsbeschluß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - D 17 S 6/99
Insbesondere die Angaben des Ruhestandsbeamten in der Hauptverhandlung waren in diesem Zusammenhang viel zu allgemein gehalten und erschöpften sich ausnahmslos in vagen Andeutungen, als daß hieraus überhaupt auch nur Bedenken gegen die Richtigkeit der amtsgerichtlichen Feststellungen ausgelöst worden wären (vgl. zu den Voraussetzungen einer Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen: Urteil des erkennenden Senats v. 28.09.1998 - D 17 S 9/98).
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2001 - D 17 S 2/01
Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Nötigung
Diese Auffassung steht in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 5.9.1979 - 1 D 32.78 - BVerwGE 63, 262) und des erkennenden Disziplinarsenats (vgl. Urteil vom 15.7.1999 - D 17 S 6/99 -), wonach in den Fällen, in denen das Dienstvergehen während des aktiven Dienstes begangen wurde und erst danach die Zurruhesetzung erfolgte, das Ruhegehalt zwingend abzuerkennen ist, wenn bei einem noch aktiven Beamten dessen Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre.