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   VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99   

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VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99 (https://dejure.org/1999,13688)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1999 - D 17 S 9/99 (https://dejure.org/1999,13688)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1999 - D 17 S 9/99 (https://dejure.org/1999,13688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorsätzliche Herbeiführung der Dienstunfähigkeit im Falle eines rückfälligen Alkoholikers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 37.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Das ändert sich erst, wenn die Abhängigkeit Folgen zeitigt, die in den dienstlichen Bereich hineinwirken: Sei es, daß der Beamte im Dienst oder unangemessene Zeit vor Dienstbeginn Alkohol zu sich nimmt, sei es, daß er mit der Folge zeitweiliger oder gar dauernder Dienstunfähigkeit Alkohol trinkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1995 - 1 D 37.93 -, NVwZ 1996, 1220 = ZBR 1996, 55 sowie Urt. v. 04.07.1990 - 1 D 23.89 -, DVBl. 1990, 1240).

    Ein schuldhafter Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit kann nur dann angenommen werden, wenn es zu erheblichen dienstlichen Auswirkungen kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1995 - 1 D 37.93 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1990 - 4 S 3102/89

    Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Seine körperliche, geistige und seelische Belastbarkeit muß unter Umständen den körperlichen Einsatz gegen Rechtsbrecher, die Anwendung unmittelbaren Zwangs sowie den Gebrauch von Waffen zulassen (vgl. zu alldem VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.1990 - 4 S 3102/89 -, VBlBW 1991, 193 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten des mittleren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Da der Beamte - wie dargelegt - mit dem angeschuldigten wiederholten Rückfall in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit Anfang Juni 1996 bedingt vorsätzlich seine Polizeidienstunfähigkeit herbeigeführt und damit gegen eine ohne weiteres erkennbare Kernpflicht verstoßen hat, ist damit unausweichlich die Annahme verbunden, daß das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn im Sinne einer objektiven Untragbarkeit des Beamten endgültig zerstört ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.01.1980 - 1 D 40.89 -, a.a.O. und Disziplinarhof b. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.1991 - DH 20/90).
  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Aus dem Gebot, sich mit voller Arbeitskraft für den Dienstherrn einzusetzen, folgt nicht nur die Verpflichtung des Beamten, seine Leistungsfähigkeit zu erhalten, sondern auch die Pflicht, Einschränkungen oder den Verlust der Einsatzfähigkeit im Rahmen des Zumutbaren best- und schnellstmöglich zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.01.1980 - 1 D 40.79 -, BVerwGE 63, 322 und BVerwG, Urt. v. 10.01.1984 - 1 D 13.83 -, BVerwGE 76, 128).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89

    Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Das ändert sich erst, wenn die Abhängigkeit Folgen zeitigt, die in den dienstlichen Bereich hineinwirken: Sei es, daß der Beamte im Dienst oder unangemessene Zeit vor Dienstbeginn Alkohol zu sich nimmt, sei es, daß er mit der Folge zeitweiliger oder gar dauernder Dienstunfähigkeit Alkohol trinkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1995 - 1 D 37.93 -, NVwZ 1996, 1220 = ZBR 1996, 55 sowie Urt. v. 04.07.1990 - 1 D 23.89 -, DVBl. 1990, 1240).
  • BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83

    Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Aus dem Gebot, sich mit voller Arbeitskraft für den Dienstherrn einzusetzen, folgt nicht nur die Verpflichtung des Beamten, seine Leistungsfähigkeit zu erhalten, sondern auch die Pflicht, Einschränkungen oder den Verlust der Einsatzfähigkeit im Rahmen des Zumutbaren best- und schnellstmöglich zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.01.1980 - 1 D 40.79 -, BVerwGE 63, 322 und BVerwG, Urt. v. 10.01.1984 - 1 D 13.83 -, BVerwGE 76, 128).
  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 67.86

    Rückfall in Alkoholabhängigkeit - Erneuter Dienstausfall - Dienstvergehen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Nur so ist die Verwaltung in der Lage, die Aufgaben pünktlich und zuverlässig zu erfüllen, die sie im Interesse der Allgemeinheit zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1987 - 1 D 67.86 -, BVerwGE 83, 283).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - 12d 887/92

    Chronische Trunksucht; Selbstverschulden einer chronischen Trunksucht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - D 17 S 9/99
    Bei einem "Gamma-Alkoholiker" genügen in der "kritischen Phase" auch kleine Alkoholmengen, um einen unwiderstehlichen Drang nach weiterem Alkoholkonsum auszulösen; der Kranke verliert die Kontrolle über die weitere Trinkmenge und damit die Fähigkeit, den Alkoholkonsum willentlich und aus eigener Kraft zu beenden; andererseits steht ein "Gamma-Alkoholiker" in der kritischen Phase nicht ständig unter Alkohol; er behält durchaus die Kontrolle darüber, ob und wann er trinkt; trinkt er, so muß er zwanghaft weiter trinken (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 19.04.1993 - 12d 887/92.0 -, NJW 1993, 3015 unter Hinweis auf Schmidt, Alkoholkrankheit und Alkoholmißbrauch, 1986, S. 28f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 18/02

    Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" - Spielsucht eines

    Insoweit weist die Spielsucht im Übrigen auch keine Besonderheiten gegenüber stoffgebundenen Suchterkrankungen auf (vgl. etwa Senatsurteil vom 22.11.1999 - D 17 S 9/99, Urteilsabdruck S. 14 und 19 zur Unterscheidung zwischen "trockener" und "nasser Phase" beim "Gamma-Alkoholiker").

    Zum einen dürften Labortests nur ständig stattfindendes Suchtverhalten eindeutig belegen oder ausschließen können, nicht jedoch Rückfälle, die vom Suchtkranken zeitlich gesteuert werden können (zu dieser Fähigkeit des "Gamma-Alkoholikers" vgl. Senatsurteil vom 22.11.1999, a.a.O., Urteilsabdruck S. 19), und zum andern kann der labormäßige Nachweis aktueller Abstinenz nicht die allein maßgebliche Prognose des künftigen Suchtverhaltens ersetzen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu erfolgen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 17/02

    Begründete Berufung gegen Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach

    Insoweit weist die Spielsucht im Übrigen auch keine Besonderheiten gegenüber stoffgebundenen Suchterkrankungen auf (vgl. etwa Senatsurteil vom 22.11.1999 - D 17 S 9/99, Urteilsabdruck S. 14 und 19 zur Unterscheidung zwischen "trockener" und "nasser Phase" beim "Gamma-Alkoholiker").

    Zum einen dürften Labortests nur ständig stattfindendes Suchtverhalten eindeutig belegen oder ausschließen können, nicht jedoch Rückfälle, die vom Suchtkranken zeitlich gesteuert werden können (zu dieser Fähigkeit des "Gamma-Alkoholikers" vgl. Senatsurteil vom 22.11.1999, a.a.O., Urteilsabdruck S. 19), und zum andern kann der labormäßige Nachweis aktueller Abstinenz nicht die allein maßgebliche Prognose des künftigen Suchtverhaltens ersetzen, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu erfolgen hat.

  • VG Sigmaringen, 07.04.2010 - DB 10 K 2765/09

    Disziplinarklage; Anregung; Klageantrag; ne-ultra-petita-Grundsatz; Entfernung

    Wird der Beamte diesen Anforderungen nicht gerecht, so begeht er eine dienstliche Verfehlung, die schon deshalb an die Grundlagen des Beamtenverhältnisses rührt, weil eine der ohne weiteres erkennbaren Kernpflichten verletzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.1999 - D 17 S 9/99 -, Juris).
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