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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)   

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OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1999 - Ss 472/99 (B) (https://dejure.org/1999,10999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung mittels eines Textverarbeitungsprogramms erstellt wurde

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 314
  • DAR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Dem Beschluss des OLG Dresden lässt sich aber, wie auch den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 11. September 1996 (DAR 1996, 240 12 (LS)), des HansOLG vom 21. Januar 1997 (NZV 1997, 286 und der Vorlegung nachfolgend DAR 2006, 223), des OLG Köln vom 2. November 1999 (DAR 2000, 131) und des OLG Zweibrücken vom 4. Mai 2001 (DAR 2002, 89) die jeweils tragende Rechtsansicht entnehmen, dass in allen Fällen, in denen die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf einer Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Verwaltungsbehörde nach Kenntnisnahme der Personalien eines der Ordnungswidrigkeit Verdächtigen beruht, die dahingehende Verfügung des Sachbearbeiters in der Akte handschriftlich mit Unterschrift oder Namenskürzel dokumentiert sein muss.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und anderer Obergerichte, dass der bei den Akten befindliche Ausdruck eine "Vorgangshistorie", in der das von der Behörde für das Bußgeldverfahren eingesetzte EDV-System zu jedem einzelnen Vorgang Aufzeichnungen anlegt, die durch den jeweiligen Sachbearbeiter nicht beeinflusst werden können, eine ausreichende Dokumentation für die Vornahme der verjährungsunterbrechenden Handlung darstellt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 29. April 1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 - zuletzt Senatsbeschluss vom 11. April 2005 - 1 Ss (OWi) 56 Z/05 - OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Frankfurt VRS 50, 220 m. w. N.).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    In diesen Fällen der Individualentscheidung bedient sich der Sachbearbeiter des Computers lediglich als Schreibhilfe (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 131; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33, Rn. 46).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungsbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Anordnung der Absendung des Anhörungsbogens im Wege der Datenverarbeitung vollautomatisch nach einem von der Bußgeldbehörde vorprogrammierten Fristenplan abläuft (OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Köln VRS 66, 362, DAR 2000, 131 und NZV 1994, 78, 79; AG Freiburg NJW 1985, 2657).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Übersendung eines Anhörbogens, der mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, verjährungsunterbrechende Wirkung zukommt (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Köln, DAR 2000, 131 m.w.N.; OLG Frankfurt VRs 50, 220).

    Die Verwaltungsbehörde muss von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters in den Akten Zeugnis ablegen.(vgl. hierzu Senat Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 27/01; OLG Köln DAR 2000, 131).

  • OLG Dresden, 11.05.2004 - Ss OWi 172/04

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungs-benorde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Dresden Beschluss vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 - ).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    In diesen Fällen der Individualentscheidung bedient sich der Sachbearbeiter des Computers lediglich als Schreibhilfe (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 131; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33, Rn. 46).

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden Ss Owi 886/04; Ss Owi 128/04, OLG Köln DAR 2000, S. 131, OLG Zweibrücken, NZV 2001, S. 483, OLG Frankfurt am Main 2 Ss Owi 305/05, BGH 5 StR 578/05) bedarf es jedoch stets der Erkennbarkeit eines ?Willens?, um ein Verfahren gegen einen Betroffenen in Gang zu setzen.
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 153 Js 34830/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur

  • OLG Celle, 09.09.2005 - 211 Ss 85/05

    Anhörungsbogen; automatischer Arbeitsablauf; automatisiertes Verfahren;

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.09.1999 - 1 Ss (B) 171/99   

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OLG Naumburg, 09.09.1999 - 1 Ss (B) 171/99 (https://dejure.org/1999,11926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.09.1999 - 1 Ss (B) 171/99 (https://dejure.org/1999,11926)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. September 1999 - 1 Ss (B) 171/99 (https://dejure.org/1999,11926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Anerkennung einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung als rechtfertigender Notstand nach Ordnungswidrigkeitenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 16; StVO § 3 Abs. 3
    Einfangen eines ausgebrochenen Schimpansen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224 B   

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OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224 B (https://dejure.org/1999,19026)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224 B (https://dejure.org/1999,19026)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1999 - Ss 472/99 (B)- 224 B (https://dejure.org/1999,19026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    1 OWiG dar, wenn dadurch um die Vernehmung eines bereits "der Person nach" bekannten Täters ersucht wird (vgl. BGH NJW 1997, 598; Senatsentscheidung vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B).

    Solange die ersuchende Behörde sogar noch Zweifel hinsichtlich der Person des Täters hat - wie hier die Bezirksregierung: "Bei dem Täter könnte es sich um einen E. M., weitere Personalien nicht bekannt, handeln." -, ist dies indes selbst dann nicht der Fall, wenn sich bei den Akten ein Foto des Täters befindet, das zu seiner Identifizierung geeignet ist (vgl. BGH NJW 1997, 598).

  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 208 und vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist (OLG Köln a.a.O.; Senatsentscheidung NZV 1994, 78, 79; OLG Düsseldorf NZV 1998, 254; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 12, 46), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 08.09.1998 - Ss 421/98 Z; Weller in KK - OWiG, § 33 Rn. 32).
  • OLG Köln, 10.01.1984 - 3 Ss 808/83
    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 208 und vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist (OLG Köln a.a.O.; Senatsentscheidung NZV 1994, 78, 79; OLG Düsseldorf NZV 1998, 254; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 12, 46), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 08.09.1998 - Ss 421/98 Z; Weller in KK - OWiG, § 33 Rn. 32).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    Im Übrigen hätte selbst die Versendung eines Anhörungs bogens (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) an den Fahrzeughalter nicht die Verjährung gegenüber dem - mit dem Fahrzeughalter nicht identischen - Betroffenen unterbrochen (vgl. BGHSt 24, 321; Senatsentscheidung VRS 95, 119).
  • OLG Köln, 20.03.1998 - Ss 112/98
    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    Im Übrigen hätte selbst die Versendung eines Anhörungs bogens (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) an den Fahrzeughalter nicht die Verjährung gegenüber dem - mit dem Fahrzeughalter nicht identischen - Betroffenen unterbrochen (vgl. BGHSt 24, 321; Senatsentscheidung VRS 95, 119).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 208 und vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist (OLG Köln a.a.O.; Senatsentscheidung NZV 1994, 78, 79; OLG Düsseldorf NZV 1998, 254; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 12, 46), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 08.09.1998 - Ss 421/98 Z; Weller in KK - OWiG, § 33 Rn. 32).
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