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   BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00   

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BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00 (https://dejure.org/2000,1781)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2000 - 4 StR 189/00 (https://dejure.org/2000,1781)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 (https://dejure.org/2000,1781)
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Gelegentliche gemeinsame Diebstähle

§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a StGB, "gefestigter Bandenwille", zu den Voraussetzungen dieses Erfordernisses (Hinweis: aufgegeben durch die Entscheidung des Großen Senats «Bandenbegriff»);

§ 69 StGB, nicht mehr vorliegende Ungeeignetheit, wenn der Täter reuig ist und sich aktiv an der Aufklärung der Straftaten beteiligt (hingegen genügt eine lange Verfahrensdauer als Begründung für das Absehen von der Entziehung nicht)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandendiebstahl - Minder schwerer Fall - Strafzumessung - Bande - Mittäterschaft - Bandenwille - Zusammenwirken - Maßregelanordnung - Einziehung - Fahrzeug - Aufklärungshilfe

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 244 a Abs. 2; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 357; ; StPO § 265; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244 a
    "Bande" beim Bandendiebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 32
  • DAR 2000, 532
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Diese setzt - über eine mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen voraus (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1996, 339, 340), wobei für den der gemeinschaftlich begangenen Tat zugrunde liegenden, auf eine gewisse Dauer angelegten und verbindlichen "Gesamtwillen" kennzeichnend ist, daß sich der Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGH NStZ 1996, 443; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599; Tröndle/ Fischer StGB 49. Aufl. § 244 Rdn. 13).

    Für bandenmäßiges Handeln können insbesondere das Eingebundensein des Täters in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Akquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und gegenseitiger Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten Indikatoren sein (s. BGH StV 1998, 599 (zu § 30 a Abs. 1 BtMG)).

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Die Staatsanwaltschaft rügt zu Recht, daß der von der Strafkammer bei der Prüfung, ob Maßregeln nach den §§ 69, 69a StGB anzuordnen sind, allein angeführte Gesichtspunkt bisheriger Verfahrensdauer (UA 42) eine positive Prognose im Sinne einer (nunmehr) bei den Angeklagten vorhandenen charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1992, 586; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6, 7).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen -

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Die Staatsanwaltschaft rügt zu Recht, daß der von der Strafkammer bei der Prüfung, ob Maßregeln nach den §§ 69, 69a StGB anzuordnen sind, allein angeführte Gesichtspunkt bisheriger Verfahrensdauer (UA 42) eine positive Prognose im Sinne einer (nunmehr) bei den Angeklagten vorhandenen charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht zu begründen vermag (vgl. BGH NStZ 1992, 586; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6, 7).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14).
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98

    Voraussetzungen zur Berichtigung des Schuldspruchs - Voraussetzungen zur

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Soweit der Generalbundesanwalt beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluß nicht, weil die Tat II der zugelassenen Anklage im Urteil nicht behandelt werde, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier - sondern noch beim Landgericht - anhängig ist (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551 f.; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 407/98 - und vom 3. September 1998 - 4 StR 243/98; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Daß das Landgericht diesen Gesichtspunkt - wie die Staatsanwaltschaft rügt - bei der Strafzumessung nicht nochmals ausdrücklich erörtert hat, ist kein durchgreifender Rechtsfehler; denn es ist auszuschließen, daß es ihn hier außer acht gelassen haben könnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2, 3).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Daß das Landgericht diesen Gesichtspunkt - wie die Staatsanwaltschaft rügt - bei der Strafzumessung nicht nochmals ausdrücklich erörtert hat, ist kein durchgreifender Rechtsfehler; denn es ist auszuschließen, daß es ihn hier außer acht gelassen haben könnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2, 3).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00

    (Schwerer) Bandendiebstahl; Vorlagebeschluß; Bande; Zeitliches und örtliches

    Auszug aus BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
    b) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00-, Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.), rechtfertigt das festgestellte Verhalten der Angeklagten nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung.
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 298/88

    Verhängung einer Strafe als ungerechter Schuldausgleich - Ermessensfehler bei der

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Als Voraussetzung für die Annahme einer Bande bei Zwei-Personen-Verbindungen verlangten zuletzt alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen, wobei ein solcher, auf gewisse Dauer angelegter und verbindlicher Gesamtwille dann angenommen wurde, wenn die Täter ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt hatten (BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33; NJW 1998, 2913; StV 1998, 599).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Stützt das Tatgericht die Fahrerlaubnisentziehung auf eine Straftat, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, muss es eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, NStZ-RR 2018, 60; vom 21. Juni 2016 ? 4 StR 1/16, NZV 2016, 533, 535; vom 17. Mai 2000 - 3 StR 167/00, NStZ-RR 2000, 297, 298).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Diesbezüglich ist das Verfahren beim Landgericht anhängig geblieben; insoweit besteht für das Revisionsgericht keine Entscheidungsbefugnis (vgl. BGHR StPO § 352 Prüfung 1; BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00 m.w.N.; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. nur BGH NStZ 1996, 443; 2001, 32, 33) ist ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" nicht mehr erforderlich.
  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der weniger strengen Norm entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruht hätte, dass ein den schwereren Qualifikationstatbestand begründender Umstand entfallen wäre, und hierdurch die Verteidigung des Angeklagten nicht berührt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16 mwN; Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223 Rn. 9; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 12).
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; Senat, Urteil vom 26. März 2018 - (3) 161 Ss 32/18 (1/18) -, juris).
  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    9 b) In der Sache gilt: Bei Straftaten, die nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten sind, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter ungeeignet im Sinne von § 69 Abs. 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalles abhängigen Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH DAR 2000, 532; BGHR StGB § 69 I Entziehung 6 mwN; Senat, Urteil vom 20. Dezember 2016 - [3] 161 Ss 157/16 [137/16] -).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 52/05

    Erschöpfung der Anklage; Zuständigkeit zur teilweisen Einstellung des Verfahrens

    Wäre, wie der Generalbundesanwalt meint, die Anklage nicht erschöpft, so wäre der Senat für die beantragte Verfahrenseinstellung im übrigen nicht zuständig (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551; BGH Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00; Senatsbeschlüsse vom 23. März 2001 - 2 StR 7/01 und vom 31. August 2001 - 2 StR 324/01).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2000 - 4 StR 254/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5947
BGH, 11.07.2000 - 4 StR 254/00 (https://dejure.org/2000,5947)
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BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 4 StR 254/00 (https://dejure.org/2000,5947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 508
  • DAR 2000, 532
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