Rechtsprechung
OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01 - 176 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2001, 526
- DAR 2002, 88
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 15.04.1997 - Ss 165/97
Fortsetzen der Fahrt vom Unfallort trotz Hinweises des Beifahrers auf einen …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Es reicht daher nicht aus, dass der Angeklagte die Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens hätte erkennen können und müssen, denn damit ist nur Fahrlässigkeit erwiesen (BayObLG zfs 90, 141; Senatsentscheidung vom 15.04.1997 - Ss 165/97 -). - OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335). - OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist (BayObLG zfs 90, 141; OLG Hamm zfs 97, 34 = DAR 97, 78 = NZV 97, 125 = NStZ-RR 97, 90 = VRS 93, 166; OLG Düsseldorf NZV 98, 383;… Tröndle/Fischer a. a. O.). - OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist (BayObLG zfs 90, 141; OLG Hamm zfs 97, 34 = DAR 97, 78 = NZV 97, 125 = NStZ-RR 97, 90 = VRS 93, 166; OLG Düsseldorf NZV 98, 383;… Tröndle/Fischer a. a. O.). - OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91
Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden; …
Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335).
- KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen …
Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (…Thüringer OLG a.a.O.; OLG Köln DAR 2002, 88). - OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11
Strafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung …
- OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (vgl. OLG Köln NZV 2001, 526; BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1988, 544). - KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12
Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom …
Darauf, dass dem Kläger der konkrete Wert eines Laternenmastes nicht bekannt war, kommt es entscheidungserheblich nicht an, denn notwendig und ausreichend im Sinne des § 142 StGB ist allein, dass ihm -wovon schon wegen des Schadensausmaßes an seinem PKW ausgegangen werden muss- bewusst war, dass es sich nicht mehr um eine bloße Bagatellbeschädigung handelte (vgl. dazu OLG Hamm NstRZ-RR 1997, 90 - 91; Köln NZV 2001, 526 , zitiert nach juris, dort Rdz. 8); zudem schließt das Nichterkennen infolge nachlässiger Nachschau die Annahme eines bedingten Vorsatzes nicht aus (…OLG Köln aaO.).