Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02   

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https://dejure.org/2003,4320
BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02 (https://dejure.org/2003,4320)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - 4 StR 264/02 (https://dejure.org/2003,4320)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02 (https://dejure.org/2003,4320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 69 Abs. 2 StGB
    Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Aufklärungspflicht; Möglichkeit des Ergebnisses einer Beweiserhebung; Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge - Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe wegen Hilfe zur Tataufdeckung bei Betäubungsmitteldelikten - Bestimmtheitserfordernis bei nur für "möglich" erachtetem günstigem Ergebnis - Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 69; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 344 Abs. 2
    Anforderungen an Aufklärungsrüge; Bestimmtheit des Beweisergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 112
  • DAR 2003, 231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 393/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Strafrichters

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Eine Aufklärungsrüge, die ein günstiges Ergebnis nur für "möglich" erachtet, ist unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Dieses Vorbringen genügt den Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge nicht, weil es an einer bestimmten Behauptung fehlt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Bei Delikten, die nicht zu den im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB genannten Regelbeispielen gehören, bedarf es zur Prüfung, ob der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ist, einer von den Umständen des Einzelfalls abhängenden Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7; BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88

    Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - 4 StR 264/02
    Dieses Vorbringen genügt den Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge nicht, weil es an einer bestimmten Behauptung fehlt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines

    Eine Aufklärungsrüge, die ein günstiges Ergebnis nur für "möglich" erachtet, ist unzulässig (BGH NStZ 2004, 112).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Denn unabhängig davon, dass die darin zum Ausdruck gebrachte Aufklärungsrüge bereits nicht die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine Verfahrensrüge erfüllt, ist diese auch in unzulässiger Weise auf die Nichtausschöpfung von Beweismitteln gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02 -, juris).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Selbst wenn dem das zu erwartende Beweisergebnis einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit noch entnommen werden kann (vgl. Sander/Cirener, NStZ-RR 2008, 4 f.; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 51 jeweils mwN), ist dieses jedenfalls nicht bestimmt behauptet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02, NStZ 2004, 112).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    b) Damit ist das zu erwartende Beweisergebnis weder konkret bezeichnet (vgl. demgegenüber BGH bei Sander/Cirener NStZ-RR 2008, 4; Kuckein in KK 6. Aufl. § 344 Rdn. 51 jew. m.w.N.), noch bestimmt behauptet (vgl. demgegenüber BGH NStZ 2004, 112; Bachler in Graf StPO § 244 Rdn. 115 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2004 - 5 StR 312/04

    Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge (Beweisantrag ins Blaue hinein;

    a) Die im Zusammenhang mit der behaupteten unrichtigen Belehrung des Zeugen Ö nach § 55 StPO erhobene Aufklärungsrüge scheitert - jenseits fehlenden weiteren Vortrags - jedenfalls deshalb, weil schon das Vorbringen, die Strafkammer hätte das Aussageverhalten "unvollständig gewürdigt" und wäre ohne den behaupteten Rechtsfehler "sicher zu einer anderen Bewertung gelangt", nicht die hier gebotene bestimmte Beweisbehauptung darstellt (vgl. BGH NStZ 2004, 112 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11468
BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 (https://dejure.org/2003,11468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme von Beharrlichkeit i.S.v. § 25 Abs. 1 StVG; Frage der Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes; Voraussetzung für die Annahme eines Härtefalls zur Rechtfertigung einer Ausnahme im ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 349
  • BayObLGSt 2003, 5
  • DAR 2003, 231
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile bei der Prüfung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt (noch) von Belang sind, ist daher ein noch strengerer Maßstab als vor Inkrafttreten der Viermonatsregel anzulegen (vgl. auch OLG Hamm NZV 1999, 214 ).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • BayObLG, 28.07.1998 - 2 ObOWi 369/98

    Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02
    Denn nur dann wird es geboten sein, durch diese Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLG DAR 1998, 448/449).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Andererseits kann in einem derartigen Fall von der Verhängung eines Fahrverbots nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der Bußgeldkatalog-Verordnung normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5).

    Im Hinblick auf die Vorbewertung des Verordnungsgebers, die zwar nicht unmittelbar die vorliegende Sachverhaltskonstellation, aber eine wertungsmäßig gleich stehende erfasst, ist für eine Einzelfallprüfung nur noch begrenzt Raum (BayObLGSt 2003, 5; BGHSt 38, 231).

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Außerdem werden die Auswirkungen des Regelfahrverbots auf den Betroffenen vorliegend auch durch den Vollstreckungsaufschub von bis zu 4 Monaten nach § 25a Abs. 2 StVG erheblich abgemildert, weil der Betroffene durch die ihr hierdurch gewährte Wahl, den Beginn der Verbotsfrist innerhalb eines Zeitrahmens von 4 Monaten ab Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen, zugleich die Möglichkeit erhält, sich frühzeitig auf das Fahrverbot einzustellen und auf diese Weise dessen negative Konsequenzen abzuwenden oder jedenfalls abzumildern (vgl. dazu BayObLG DAR 1999, 559; NZV 2003, 349; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 214; DAR 2002, 82; OLG Jena DAR 2005, 166; OLG Hamm NZV 1999, 214).
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann deshalb nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der BKatV normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5; st.Rspr. des Senats).
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

    Die einschlägigen Vorahndungen und ihre zeitliche Abfolge belegen deshalb hinreichend, dass sich der Betroffene wiederholt in dem Bestreben, möglichst rasch voranzukommen, über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer bedenkenlos hinwegsetzt und ihm deshalb die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (BayObLG NZV 1991, 199; NZV 2003, 349 f.).
  • OLG Bamberg, 29.07.2015 - 2 Ss OWi 727/15

    Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der "Punktegrenze"?

    Das Amtsgericht hat auch gesehen, dass eine beharrliche Pflichtverletzung nicht ohne weiteres, zumal dann, wenn - wie hier - kein Regelfall nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorliegt, die Verhängung eines Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    An dieser Vorbewertung des Verordnungsgebers ist die Annahme der Beharrlichkeit zu messen und zu prüfen, ob ein Fall der Beharrlichkeit von gleichem Gewicht angenommen werden kann und muss, der dann die Folge des Fahrverbots nach sich zieht (BayObLGSt 2003, 5 = DAR 2003, 231).
  • OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06

    Fahrverbot - Umfang der Feststellungen bei Annahme eines beharrlichen Verstoßes

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