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   OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04   

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https://dejure.org/2004,5521
OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04 (https://dejure.org/2004,5521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04 (https://dejure.org/2004,5521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2004 - 2 Ss OWi 470/04 (https://dejure.org/2004,5521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil; Täteridentifizierung; Lichtbild

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung bei einem Schuldspruch aufgrund eines Sachverständigengutachtens; Erforderlichkeit einer wirksamen Bezugnahme auf ein Messfoto, das anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgenommen wurde, in den Urteilsgründen; ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil; Täteridentifizierung; Lichtbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Bezugnahme auf ein beweisgeeignetes Foto ist im Urteil auch bei Einholung eines anthropologischen SV-Gutachten nötig

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Täteridentifizierung - Sachverständigengutachten im Urteil

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Anforderungen an auf Sachverständigengutachten basierendem Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Täteridentifizierung - Sachverständigengutachten im Urteil

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 42
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00

    lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen,

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
    Eine solche Darlegung ist bereits für die Prüfung der Schlüssigkeit des Sachverständigengutachtens unerlässlich (Senatsbeschluss vom 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00 - m.w.N.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdn. 43 d).

    Dem tritt der Senat nach eigener Sachprüfung unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (über den von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluss, der veröffentlicht ist in StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, siehe u.a. auch noch Senat in StraFo 2002, 58 = StV 2002, 404) bei und macht sich die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zu eigen.

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
    Dies schließt der Senat aus der Formulierung "vorwerfbare" (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 26. April 2004 in 2 Ss OWi 203/04, DAR 2004, 464).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
    Das ist nur erforderlich, wenn sich der Betroffene auf ein "Augenblicksversagen" beruft (grundlegend BGH NJW 1997, 3252 sowie die darauf gründende ständige Rechtsprechung aller Senate des Oberlandesgerichts Hamm und aller anderen Obergerichte).
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 927/02

    Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes vom Verkehrsstoß, Bezugnahme,

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
    Das gilt vor allem dann, wenn die Abbildung des Fahrers durch Sonnenblende und/oder Innenrückspiegel beeinträchtigt sein sollte (vgl. dazu z.B. Senat in NZV 2003, 101 = zfs 2003, 154).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Darauf hat auch der Senat schon wiederholt hingewiesen (vgl.. OLG Hamm StV 2002, 404 f.; zuletzt Senat in 2 Ss OWi 470/04, http://www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08

    Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung;

    Vielmehr muss es, wenn es dem Sachverständigen ohne Angabe eigener Erwägungen folgen will, in den Urteilsgründen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben (vgl. Senat in VA 2000, 32 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; StraFo 2002, 58 = StV 2002, 404; VA 2004, 193 = VRS 107, 371 = DAR 2005, 42; VA 2004, 173, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als

    Wird ein Sachverständigengutachten verwertet, so müssen die Urteilsgründe eine verständliche und in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung enthalten (OLG Hamm VRS 107, 371).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Wegen der wirksamen Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch kann es auch dahinstehen, ob die Ausführungen des Amtsgerichts zur Täteridentifizierung nunmehr den obergerichtlichen Anforderungen entsprechen, was hinsichtlich der tatrichterlichen Darlegungen zu dem eingeholten Sachverständigengutachten zweifelhaft ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. zuletzt Senat in VA 2004, 193 = VRS 107, 371).
  • OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Verlegungsantrag; ausreichende

    Auf die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat das amtsgerichtliche Urteil mit Beschluss vom 2. September 2004 aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen (vgl. 2 Ss OWi 470/04, VA 2004, 193 VRS 107, 371).
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 449/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen

    Zu entscheiden ist nämlich über die Frage, ob die vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 24 a StVG auch unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu grundlegend den Beschluss des Senats vom 13. September 2004 in 2 Ss OWi 470/04; zur bisherigen Rechtsprechung des Senats siehe grundlegend Senat in VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373) ausreichend sind.
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 2 Ss OWi 683/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch aber auf ein Sachverständigengutachten, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (vgl. u.a. Senat in VA 2000, 32 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; StraFo 2002, 58 = StV 2002, 404; VA 2004, 193 = VRS 107, 371 = DAR 2005, 42; VA 2004, 173 (Ls.).
  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Identifizierung des Betroffenen im

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimißt, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerung wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm, VRS 107, 371, 373; OLG Jena, DAR 2006, 523, 524).
  • OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06

    Identitätsgutachten

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06).
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